Rechtsprechung
| BFH, 28.04.2011 - III B 78/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung - Änderung aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen
- openjur.de
Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung; Änderung aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen
- Bundesfinanzhof
AO § 173 Abs 1 Nr 2 S 2, FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung - Änderung aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen - rechtsinformationen.bund.de
Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung - Änderung aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 173 Abs 1 Nr 2 S 2 AO, § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung - Änderung aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 2
Voraussetzungen der Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung - datenbank.nwb.de
Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung; keine Änderung aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen, wenn Betriebseinnahmen bereits in einem Schätzungsbescheid erfasst sind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 K 977/08
- BFH, 28.04.2011 - III B 78/10
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BFH, 19.10.1995 - V R 60/92
Umsätze und Vorsteuerbeträge als neue Tatsache nach Schätzungsbescheid: Im …
Auszug aus BFH, 28.04.2011 - III B 78/10
Rn. 14 3. Die angefochtene Vorentscheidung weicht nicht von dem BFH-Urteil vom 19. Oktober 1995 V R 60/92 (BFHE 179, 1, BStBl II 1996, 149) ab.Denn die mutmaßlichen Einkünfte waren bereits im Schätzungsbescheid vom 31. März 2006 erfasst (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 1, BStBl II 1996, 149, unter II.2.), während die Kläger sich auf Tatsachen oder Beweismittel berufen, wonach geringere Umsätze getätigt, d.h. bezogen auf die Einkommensteuer geringere Betriebseinnahmen erzielt worden seien, die gegenüber der bisherigen Festsetzung zu einer Minderung führen sollen.
- BFH, 08.10.2008 - I R 63/07
Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung
Auszug aus BFH, 28.04.2011 - III B 78/10
Unter welchen Voraussetzungen eine tatsächliche Verständigung die Beteiligten bindet, ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt (z.B. BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 I R 63/07, BFHE 223, 194, BStBl II 2009, 121, m.w.N.). - BFH, 06.02.1991 - I R 13/86
Eine "tatsächliche Verständigung" ist als Vereinbarung über eine bestimmte …
Auszug aus BFH, 28.04.2011 - III B 78/10
Insbesondere macht es keinen Unterschied, ob eine tatsächliche Verständigung zwischen den Beteiligten bereits im Verwaltungsverfahren oder erst im finanzgerichtlichen Verfahren getroffen wird (z.B. BFH-Urteil vom 6. Februar 1991 I R 13/86, BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673).
- BFH, 25.03.2010 - X B 176/08
Greifbare Gesetzwidrigkeit i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - Verletzung …
Auszug aus BFH, 28.04.2011 - III B 78/10
Ein derartiger Fehler liegt jedoch nur dann vor, wenn die angefochtene FG-Entscheidung objektiv willkürlich und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (z.B. BFH-Beschluss vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455, m.w.N.). - BFH, 09.11.2009 - IV B 54/09
Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Gehörsverstoß
Auszug aus BFH, 28.04.2011 - III B 78/10
Denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (z.B. BFH-Beschluss vom 9. November 2009 IV B 54/09, BFH/NV 2010, 448, m.w.N.). - BFH, 24.02.2003 - III B 117/02
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Sicherung einer einheitlichen Rspr.; …
Auszug aus BFH, 28.04.2011 - III B 78/10
Anders kann dies bei fachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten wie den Klägern nur dann sein, wenn sie auf Grund des Verhaltens des FG die Rüge für entbehrlich halten durften (Senatsbeschluss vom 24. Februar 2003 III B 117/02, BFH/NV 2003, 810). - BFH, 08.03.2010 - III B 123/09
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Divergenzrüge …
Auszug aus BFH, 28.04.2011 - III B 78/10
Sie haben auch keinen Sachverhalt geschildert, auf Grund dessen sie eine solche Rüge für entbehrlich hätten halten können (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 8. März 2010 III B 123/09, BFH/NV 2010, 1288). - BFH, 11.08.2010 - VIII B 68/10
Auslegung der Reichweite einer tatsächlichen Verständigung hat keine …
Auszug aus BFH, 28.04.2011 - III B 78/10
Diese Frage reicht in ihrer Bedeutung nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus und vermag der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. August 2010 VIII B 68/10, BFH/NV 2010, 2009).
- BFH, 20.02.2014 - XI B 85/13
Zulässigkeit und Grenzen einer tatsächlichen Verständigung; Regelsteuersatz - …
Diese Grenzen sind nämlich durch die Rechtsprechung des BFH bereits in ausreichendem Maße geklärt (…vgl. Beschlüsse vom 11. August 2010 VIII B 68/10, BFH/NV 2010, 2009; vom 28. April 2011 III B 78/10, BFH/NV 2011, 1108).Insbesondere reicht die Frage, ob ein FG die Reichweite einer tatsächlichen Verständigung zutreffend beurteilt hat, in ihrer Bedeutung nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus und vermag deshalb der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 2009; in BFH/NV 2011, 1108).
- BFH, 11.07.2012 - X B 136/11
Postulationsfähigkeit - Bindung einer tatsächlichen Verständigung
Maßgeblich sind somit die Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall (BFH-Beschluss vom 28. April 2011 III B 78/10, BFH/NV 2011, 1108). - BFH, 23.12.2013 - III B 34/13
Änderung eines Kindergeldbescheids
Denn das Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Entscheidungen zu gewährleisten (…BFH-Beschlüsse vom 9. November 2009 IV B 54/09, BFH/NV 2010, 448; vom 28. April 2011 III B 78/10, BFH/NV 2011, 1108). - BFH, 09.11.2011 - V B 70/11
Verfahrensfehler: Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Insoweit bedarf es jedoch eines substantiierten Vortrags u.a. dazu, welche Beweise das FG auch ohne Antrag hätte erheben müssen und aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer Beweiserhebung ohne Antrag hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2011 III B 78/10, BFH/NV 2011, 1108;… vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919, m.w.N.).
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