Rechtsprechung
| BFH, 21.12.2005 - III B 98/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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EStG § 33
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 31; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Außergewöhnliche Belastung: Kosten für Beendigung nichtehelicher Lebensgemeinschaft - datenbank.nwb.de
Verfahrenskosten der Auseinandersetzung nach Beendigung nichtehelicher Lebensgemeinschaft als außergewöhnliche Belastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 09.05.2005 - 1 K 3897/04
- BFH, 21.12.2005 - III B 98/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.05.1995 - III R 12/92
Vergebliche Zahlungen für Grundstückserwerb und Bau eines selbst zu nutzenden …
Auszug aus BFH, 21.12.2005 - III B 98/05
Nach Auffassung des FG Hamburg in seiner vom BFH durch Urteil vom 19. Mai 1995 III R 12/92 (BFHE 178, 207, BStBl II 1995, 774) aufgehobenen Entscheidung seien Schäden im Bereich des lebensnotwendigen Bedarfs, zu dem der übliche Hausrat gehöre, als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen.Zum einen liegen keine divergierenden finanzgerichtlichen Urteile vor, da der BFH das der Klage stattgebende Urteil des FG Hamburg aufgehoben und die Klage abgewiesen hat (BFH-Urteil in BFHE 178, 207, BStBl II 1995, 774).
- BFH, 30.06.2005 - III R 27/04
Kosten der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung in einem gerichtlichen …
Auszug aus BFH, 21.12.2005 - III B 98/05
Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 Alternative 1 FGO) kommt nicht in Betracht, da die von der Klägerin sinngemäß aufgeworfene Frage nach der Gleichbehandlung nichtehelicher und ehelicher Lebensgemeinschaften hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Verfahrenskosten aus Anlass der Trennung bzw. Scheidung seit dem Urteil des Senats vom 30. Juni 2005 III R 27/04 (BFHE 210, 306, BFH/NV 2005, 2105) nicht mehr klärungsbedürftig ist. - BFH, 20.11.2003 - III R 2/02
Zwangsläufigkeit von Wiederbeschaffungskosten existenznotwendiger …
Auszug aus BFH, 21.12.2005 - III B 98/05
Zum anderen betrifft der Streitfall nicht Wiederbeschaffungskosten für verlorenen Hausrat, der durch ein unabwendbares Ereignis verloren gegangen ist (vgl. Senatsurteil vom 20. November 2003 III R 2/02, BFH/NV 2004, 630, m.w.N.), sondern Gerichts- und Anwaltskosten für einen Prozess gegen den ehemaligen Lebensgefährten auf Herausgabe von persönlichem Mobiliar.
- BFH, 18.02.2016 - VI R 56/13
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Für die Prozesskosten zur Regelung der Unterhaltspflichten gegenüber einem nichtehelichen Kind und dessen Kindesmutter kann nichts anderes gelten (vgl. auch BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2005 III B 98/05, BFH/NV 2006, 733). - FG Rheinland-Pfalz, 28.08.2007 - 3 K 1062/04
Berücksichtigung von Aufwendungen für die Einschaltung eines Detektivs und …
Besonderheiten des Scheidungsverfahrens, die eine Berücksichtigung der in dieser Situation zu tragenden Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung rechtfertigen, lassen sich der gegenwärtigen Gestaltung des Familienrechts nicht entnehmen (vgl. BFH-Urteile vom 30.6.2005 III R 36/03, BStBl II 2006, 491 und III R 27/04, BStBl II 2006, 492 …sowie Beschlüsse vom 22.3.2002 III B 158/01, BFH/NV 2001, 1025, vom 21.3.2003 BFH/NV 2003, 937 und vom 21.12.2005 III B 98/05, BFH/NV 2006, 733).
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