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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.12.1971 - III C 104.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1557
BVerwG, 02.12.1971 - III C 104.69 (https://dejure.org/1971,1557)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1971 - III C 104.69 (https://dejure.org/1971,1557)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1971 - III C 104.69 (https://dejure.org/1971,1557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1971 - III C 104.69
    Zur ordnungsgemäßen Rüge mangelnder Sachaufklärung gehört es u.a., daß die Zeugen, die nach der Auffassung der Revision hätten vernommen werden müssen, sowie die in ihr Wissen gestellten Tatsachen in der Revisionsbegründung angeführt werden und daß vor allein angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der Nicht Vernehmung dieser Zeugen beruhen kann (§§ 139 Abs. 2 Satz 2, 137 Abs. 1 VwGO; BVerwGE 5, 12; 6, 69) [BVerwG 18.12.1957 - IV C 67/57].

    Der allgemeine Hinweis, es seien nicht die in der Vorinstanz benannten zeugen vernommen worden, entspricht nicht den Anforderungen, die an eine Verfahrensrüge zu stellen sind (vgl. BVerwGE 5, 12;… Eyermann-Fröhler, Komm, zur VwGO, 5. Aufl., § 139 RdNr. 22).

  • BVerwG, 08.07.1964 - V C 126.62

    Ausnahmen vom absoluten Verbot der Akkordarbeit und Fließarbeit bei Jugendlichen …

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1971 - III C 104.69
    Eine (formelle.) Behauptungs- und Beweisführungslast, wie sie nur der Zivilprozeß, nicht der Verwaltungsprozeß kennt, wird dem Kläger damit nicht auferlegt (vgl. BVerwGE 19, 87 [BVerwG 08.07.1964 - V C 126/62] [94]).
  • BVerwG, 18.12.1957 - IV C 267.57
    Auszug aus BVerwG, 02.12.1971 - III C 104.69
    Zur ordnungsgemäßen Rüge mangelnder Sachaufklärung gehört es u.a., daß die Zeugen, die nach der Auffassung der Revision hätten vernommen werden müssen, sowie die in ihr Wissen gestellten Tatsachen in der Revisionsbegründung angeführt werden und daß vor allein angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der Nicht Vernehmung dieser Zeugen beruhen kann (§§ 139 Abs. 2 Satz 2, 137 Abs. 1 VwGO; BVerwGE 5, 12; 6, 69) [BVerwG 18.12.1957 - IV C 67/57].
  • BVerwG, 17.10.1969 - III C 35.68

    Anspruch auf Ersatz eines durch Verlust einer Bibliothek, eines Archivs und einer …

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1971 - III C 104.69
    Die Revision macht deshalb auch insoweit nicht ersichtlich, aus welchen Gründen sich dem Verwaltungsgericht in Anbetracht des gesamten Sachverhalts die Notwendigkeit der Zeugenvernehmung hätte aufdrängen müssen (Urteil vom 17. Oktober 1969 - BVerwG III C 35.68 - [ZLA 1970, 17]).
  • OVG Thüringen, 28.11.2017 - 2 EO 524/17

    Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beförferungstelle als …

    Auch im Verwaltungsprozess, der vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht wird, muss ein Prozessbeteiligter ihm bekannte neue Tatsachen dem Gericht mitteilen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass das Gericht keine Kenntnis oder nicht rechtzeitig Kenntnis davon erlangt und diese Unkenntnis zu seinen Lasten gehen kann (so bereits BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1971 - III C 104.69 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 82).
  • BVerwG, 28.06.1985 - 3 B 62.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Mit den Grenzen der Sachaufklärungspflicht des Gerichts sowie andererseits der Mitwirkungspflicht eines Beteiligten hat sich das Bundesverwaltungsgericht auch in weiteren Entscheidungen befaßt (vgl. hierzu Urteil vom 2. Dezember 1971 - BVerwG 3 C 104.69 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 82], Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 26.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 88] und Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 114]).
  • BVerwG, 28.11.1977 - 2 B 89.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Unterläßt dies eine Partei, so gehen daraus möglicherweise entstehende Nachteile zu ihren Lasten (vgl. BVerwGE 19, 87 [BVerwG 08.07.1964 - V C 126/62] [94]; Urteil vom 2. Dezember 1971 - BVerwG III C 104.69 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 82]; Beschluß vom 12. September 1972 - BVerwG II B 23.72 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 86]; Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG II C 26.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 88]).
  • BVerwG, 06.02.1975 - III C 69.72

    Hinreichende Aufklärung eines Sachverhaltes durch ein Gericht

    Das entspricht seiner Mitwirkungspflicht (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1971 - BVerwG III C 104.69 - [ZLA 1972, 23];… Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG II C 26.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 88];… Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG II B 38.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 90]).
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