Rechtsprechung
| BVerwG, 16.03.1965 - III C 122.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erbschein als Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens - Ein nach rechtskräftigem Abschluss eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens errichteter Erbschein als zur Wiederaufnahme führende Urkunde - Feststellung eines verfolgungsbedingten Vertreibungsschadens durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 20, 344
- NJW 1965, 1292
- MDR 1965, 603
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.04.1959 - IV ZR 311/58
Restitutionsklage
Auszug aus BVerwG, 16.03.1965 - III C 122.64
Daraus, daß nach dem Gesetz die Urkunde eine andere, für den Restitutionskläger günstigere Entscheidung im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren hätte herbeiführen können, ist zu entnehmen, daß grundsätzlich nur solche Urkunden die Zulässigkeit der Restitutionsklage begründen, die schon zur Zeit jenes Prozesses vorhanden waren und daß alle Urkunden ausscheiden, die - wie der Erbschein von 29. August 1963 - erst nach Rechtskraft des ergangenen Urteils oder nach der letzten Tatsachenverhandlung errichtet worden sind (vgl. hierzu Beschluß vom 3. Dezember 1957 - BVerwG II B 109.57 -, BGHZ 30, 60 und Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 9. verbesserte Auflage 1961, § 155 Anm. II 2 c). - BGH, 14.02.1952 - IV ZR 137/51
Beischreibungsvermerk im Geburtsregister
Auszug aus BVerwG, 16.03.1965 - III C 122.64
Von diesem Grundsatz werden Ausnahmen nur zugelassen für Urkunden, die ihrer Natur nach nicht im zeitlichen Zusammenhang mit den durch sie bezeugten Tatsachen errichtet werden können und die Tatsachen beweisen, die einer zurückliegenden Zeit angehören (RG in HRR 1933, 1621; BGHZ 5, 157; Stein-Jonas-Schönke, Kommentar zur ZPO, 1956, § 580 Anm. IV 2 b). - BGH, 26.06.1952 - IV ZR 222/51
Restitutionsklage. Neue Urkunde
Auszug aus BVerwG, 16.03.1965 - III C 122.64
Die Restitutionsklage ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf, der es ermöglichen soll, unrichtige Entscheidungen trotz eingetretener Rechtskraft zu berichtigen (BGHZ 6, 354 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51]). - BVerwG, 03.12.1957 - II B 109.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.03.1965 - III C 122.64
Daraus, daß nach dem Gesetz die Urkunde eine andere, für den Restitutionskläger günstigere Entscheidung im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren hätte herbeiführen können, ist zu entnehmen, daß grundsätzlich nur solche Urkunden die Zulässigkeit der Restitutionsklage begründen, die schon zur Zeit jenes Prozesses vorhanden waren und daß alle Urkunden ausscheiden, die - wie der Erbschein von 29. August 1963 - erst nach Rechtskraft des ergangenen Urteils oder nach der letzten Tatsachenverhandlung errichtet worden sind (vgl. hierzu Beschluß vom 3. Dezember 1957 - BVerwG II B 109.57 -, BGHZ 30, 60 und Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 9. verbesserte Auflage 1961, § 155 Anm. II 2 c).
- BGH, 26.04.2006 - IV ZR 26/05
Pflichtteilsansprüche am Hausvermögen des ehemaligen preußischen Königshauses …
- BVerwG, 15.01.1968 - III CB 81.67
Bedeutung des Erbscheins im Lastenausgleichsverfahren und Lastenausgleichsprozess …
Zur Verpflichtung des Verwaltungsgerichts, im Feststellungsstreit über eine behauptete Erbberechtigung von Amts wegen Beweise zu erheben; zu BVerwGE 20, 344 [BVerwG 16.03.1965 - III C 122/64].Da das Verwaltungsgericht an den Erbschein nicht gebunden ist (vgl. BVerwGE 20, 344 [BVerwG 16.03.1965 - III C 122/64]), hatte es nunmehr im Rahmen seiner Untersuchungs- und Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) zu prüfen, ob nach seiner Überzeugung der gegen die Klägerin sprechende Erbschein als widerlegt anzusehen sei.
- VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15 Die Restitutionsklage bezieht sich, wie bereits der Wortlaut des § 580 Nr. 7 lit. b) ZPO verdeutlicht, ausschließlich auf Urkunden, die bereits zur Zeit des Vorprozesses vorhanden waren und nicht auf solche, die erst nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz oder nach dem rechtskräftigem Abschluss des Vorprozesses errichtet worden sind, denn in den zuletzt genannten Fällen beruhte das Urteil auf einer vollständigen Tatsachengrundlage, so dass eine Durchbrechung der Rechtskraft von vornherein nicht gerechtfertigt wäre (BVerwG, Urt. v. 16. März 1965 - BVerwG III C 122/64 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 07. Juli 1999 - BVerwG 8 B 66.99 - juris;… BGH, Urt. v. 29. April 1959 - IV ZR 311/58 -, zit. nach beck.online;… BGH, Urt. v. 14. Februar 1952 - IV ZR 137/51 -, juris Rn. 18;… Peters in: BeckOK VwGO, 60. Ed. 1. Januar 2022, § 153 VwGO Rn. 40;… Rennert in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 153 VwGO Rn. 12).
- BVerwG, 22.01.1980 - 6 ER 214.79
Rückwirkende Erhöhung von Versorgungsbezügen nach dem Gesetz zur Regelung der …
Die notarielle Urkunde vom 5. Dezember 1974 stellt schon deshalb keinen Restitutionsgrund dar, weil sie nach Rechtskraft des Urteils vom 8. Juli 1969 errichtet worden ist (BVerwGE 20, 344 [BVerwG 16.03.1965 - III C 122/64] [346]; Beschluß vom 3. August 1970 - BVerwG 3 B 49.70/3 C 74.70 - [Buchholz 427.3 § 341 LAG Nr. 18]); außerdem beschränkt sich ihr Beweiswert darauf, daß die Klägerin ihr bereits berücksichtigtes prozessuales Vorbringen in der Form einer eidesstattlichen Versicherung zusammengefaßt hat.Der Berücksichtigung der anderen Schriftstücke im Wiederaufnahmeverfahren steht insbesondere entgegen, daß sie keine für das Begehren der Klägerin entscheidungserheblichen Tatsachen beweisen (BVerwGE 11, 124 [127]; 15, 196 [199]; 20, 344 [346]) und daher nicht als Urkunden im Sinne des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO anzusehen sind.
- BVerwG, 22.01.1980 - 6 ER 213.79
Bemessung der Hinterbliebenenbezüge - Rechtsgesuche im Armenrecht
Die notarielle Urkunde vom 5. Dezember 1974 stellt schon deshalb keinen Restitutionsgrund dar, weil sie nach Rechtskraft des Urteils vom 8. Juli 1969 errichtet worden ist (BVerwGE 20, 344 [BVerwG 16.03.1965 - III C 122/64] [346]; Beschluß vom 3. August 1970 - BVerwG 3 B 49.70/3 C 74.70 - [Buchholz 427.3 § 341 LAG Nr. 18]); außerdem beschränkt sich ihr Beweiswert darauf, daß die Klägerin ihr bereits berücksichtigtes prozessuales Vorbringen in der Form einer eidesstattlichen Versicherung zusammengefaßt hat.Der Berücksichtigung der anderen Schriftstücke im Wiederaufnahmeverfahren steht insbesondere entgegen, daß sie keine für das Begehren der Klägerin entscheidungserheblichen Tatsachen beweisen (BVerwGE 11, 124 [127]; 15, 196 [199]; 20, 344 [346]) und daher nicht als Urkunden im Sinne des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO anzusehen sind.
- BVerwG, 12.07.1972 - VI C 10.70
Dienstunfallschutz beim Abholen von Bezügen - Ausführung einer notwendigen …
Mit der Frage, wann ein Unfall "in Ausübung oder infolge des Dienstes" (vgl. § 135 Abs. 1 BBG) eingetreten ist, haben sich die Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts in einer Reihe von Entscheidungen befaßt (vgl. u.a. BVerwGE 17, 59; 20, 347 [BVerwG 16.03.1965 - III C 122/64]; 37, 139 [BVerwG 28.01.1971 - II C 136/67]; 37, 203 [BVerwG 12.02.1971 - VI C 15/66]; vgl. ferner Urteile vom 19. April 1967 - BVerwG VI C 96.63 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 32 = ZBR 1968, 84] und neuerdings die Urteile vom 22. November 1971 - BVerwG VI C 34.68 - [Buchholz 232 § 135 Nr. 45 = ZBR 1972, 119] und - BVerwG VI C 49.69 - [Buchholz 232 § 135 Nr. 44 = ZBR 1972, 118]). - VG München, 16.03.2016 - M 25 K 15.987
Keine Fortsetzung des Verfahrens nach Klagerücknahme
Damit scheiden grundsätzlich alle Urkunden aus, die - wie vorliegend - erst nach Rechtskraft des ergangenen Urteils oder nach der letzten Tatsachenverhandlung errichtet worden sind (BVerwG, U.v. 16.3.1965 - III C 122.64 - BVerwGE 20, 344, 346).Ein Ausnahmefall für Urkunden, die ihrer Natur nach nicht im zeitlichen Zusammenhang mit den durch sie bezeugten Tatsachen errichtet werden können und die Tatsachen beweisen, die einer zurückliegenden Zeit angehören (BVerwG, U.v. 16.3.1965, a.a.O.), ist nicht ersichtlich.
- BVerwG, 19.04.1967 - VI C 96.63
Rechtsmittel
Mit der Frage, wann hiernach ein Unfall in Ausübung oder infolge des Dienstes vorliegt, hat sich das Bundesverwaltungsgericht in einer Reihe von Entscheidungen befaßt (vgl. u. a. BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - II C 79/58]; 17, 59 [BVerwG 22.10.1963 - III C 227/61]; 20, 347) [BVerwG 16.03.1965 - III C 122/64]. - BVerfG, 19.02.1998 - 2 BvR 189/98
Mangelnde Rechtswegerschöpfung durch die unterlassene Geltendmachung eines …
Rn. 4 Hier wäre es nicht als von vornherein aussichtslos anzusehen gewesen, in der amtlichen Auskunft des Kreisausschusses des Kreises Bergstraße vom 12. Dezember 1997 einen Restitutionsgrund im Sinne des § 153 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO zu erblicken, der sich auf einer zurückliegenden Zeit angehörende Tatsachen bezieht (vgl. BVerwGE 20, 344 ) und der vor den Fachgerichten - wenn nicht aus Gründen der Prozeßökonomie bereits im revisionsähnlich ausgestalteten Verfahren auf Berufungszulassung (vgl. Bundesverwaltungsgericht…, Urteil vom 20. Oktober 1989 - 4 C 12.87 -, NJW 1990, S. 925 ), so doch mit einer selbständigen Restitutionsklage - hätte geltend gemacht werden können und wegen der allgemeinen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch hätte geltend gemacht müssen. - OLG Brandenburg, 19.12.2002 - 5 U 64/02
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Restitutionsklage ; Vorliegen eines …
Dem Sinn des § 580 Nr. 7 b ZPO würde es widersprechen, wenn eine Änderung der Ansicht des Nachlassgerichts hinsichtlich der Frage, wer Erbe ist, die Rechtskraft gerichtlicher Urteile beeinflussen könnte, zumal die Gerichte an die in dem Erbschein getroffenen Feststellungen nicht gebunden sind, sondern im Streitfalle selbst zu entscheiden haben, wer Erbe geworden ist (BVerwG NJW 1965, S. 1292 (1293);… OLG Schleswig, SchlHA 1952, S. 95 [96]). - BVerwG, 21.01.1982 - 7 B 13.82
Zulassungspflicht für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger - Beschwerde gegen die …
- LSG Hessen, 15.01.2020 - L 3 U 76/17
- BVerwG, 07.06.1973 - III C 80.72
Bestimmung des Geschädigten nach jugoslawischem Erbrecht - Anwendbarkeit eines …
- BVerwG, 06.07.1972 - VI B 20.72
Voraussetzungen für die Annahme eines Unfalls "in Ausübung oder infolge des …
- BVerwG, 16.12.1965 - III C 220.64
Beurteilung der Unangemessenheit einer Gegenleistung - Zulässigkeit der Vertagung …
- BVerwG, 05.02.1986 - 3 B 92.84
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
- BVerwG, 17.02.1981 - 2 B 25.81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Dienstliches …
- BVerwG, 21.03.1974 - III C 91.72
Feststellung des vertreibungsbedingten Verlustes einer Schreinerei als Schaden an …
- BVerwG, 24.02.1967 - III B 9.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Widerruflichkeit einer …
- BVerwG, 09.08.1983 - 5 B 35.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Stützung einer …
- BVerwG, 13.07.1972 - II B 29.71
Rechtsmittel
- BVerwG, 02.03.1967 - III B 21.66
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 16.02.1967 - III C 160.65
Feststellung eines Kriegssachschadens an einem Grundstück - Antragsberechtigung …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".