Rechtsprechung
| BVerwG, 22.12.1958 - III C 130.57 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 8, 84
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70
Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in …
(Nach dem Urteil des Senats vom 27. November 1958 - BVerwG III C 275.57 - [BVerwGE 8, 45 [BVerwG 27.11.1958 - III C 275/57]] fehlte dem Beschwerdeausschuß die Zuständigkeit bei den Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch; danach wurde § 345 Abs. 2 Satz 1 LAG. durch Art. 1 §. 1, Nr. 24 des 11. ÄndG LAG geändert.) Mit Rücksicht auf das Recht und die Pflicht des Beschwerdeausschusses, Bescheide gemäß § 337 Abs. 2 LAG auch zuungunsten des Beschwerdeführers zu ändern, und im Hinblick auf die verfahrensrechtliche Sonderstellung des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds auf Grund des § 322 LAG (Beschluß des Großen Senats vom 18. März 1961 - BVerwG Gr.Sen. 4.60 - [BVerwGE 12, 119]; Urteil vom 13. Juni 1955 - BVerwG III C 41.54 - [BVerwGE 2, 147]; Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG IV C 30.61 - [NJW 1961, 2228 = DVBl. 1961, 742]; Urteil vom 22. Dezember 1958 - BVerwG III B 139.57/BVerwG III C 130.57 - [BVerwGE 8, 84]) ist somit der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds im Verfahren über die Gewährung von Ausgleichsleistungen dazu berechtigt, Klage gegen einen Bescheid zu erheben, ohne zuvor selbst Beschwerde eingelegt zu haben, wenn das gemäß § 336 LAG erforderliche Beschwerdeverfahren stattgefunden hat. - BVerwG, 18.03.1961 - Gr. Sen. 4.60
Streit aus dem Lastenausgleichsrecht - Zulässigkeit der Vorlage an den Großen …
Sie sind an dem Verfahren über die Gewährung von Ausgleichsleistungen beteiligt und befugt, Anträge zu stellen und Rechtsmittel einzulegen, besonders nach §§ 336, 338, 339 LAG Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben sowie Revision und Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einzulegen, und zwar auch zugunsten des Geschädigten (Urteile des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1955 [BVerwGE 2, 147] und vom 22. Dezember 1958 [BVerwGE 8, 84], ebenso Beschluß des IV. Senats vom 28. September 1955 - BVerwG IV B 73.55 - [NJW 1955 S. 1851; RLA 1955 S. 381]). - BVerwG, 15.11.1962 - III C 257.60
Rechtsmittel
Da die zugelassene Revision das Urteil in vollem Umfange der Nachprüfung des Revisionsgerichts unterstellt, das Gericht an die Anträge nicht gebunden ist (§§ 141, 125 Abs. 1, 88 VwGO) und der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds auch zugunsten eines Geschädigten ein Rechtsmittel einlegen und verfolgen darf (vgl. Urteil vom 13. Juni 1955 - BVerwG III C 41.54 - [BVerwGE 2, 147] sowie Urteil vom 22. Dezember 1958 - BVerwG III C 130.57 - [BVerwGE 8, 84]), bestehen gegen den dem Revisionsbegehren nicht voll stattgebenden Ausspruch der Aufhebung und Zurückverweisung in die Vorinstanz auch insoweit keine Bedenken.
- BVerwG, 01.03.1963 - III B 97.62 Das im Urteil des beschließenden Senats vom 22. Dezember 1958 - BVerwG III C 130.57 - (BVerwGE 8, 84) dem Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds zuerkannte Recht, mit der Anschlußrevision zugunsten Geschädigter weitere Verfahrensmängel zu rügen, besteht dann nicht, wenn der Geschädigte mit dem angefochtenen Urteil einverstanden ist und die Rüge nur der Revision der Gegenseite zum Erfolg verhelfen soll.
- BVerwG, 29.09.1971 - VIII CB 76.70
Beiladung des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds (VIA) zu einem Streit …
Der VIA ist nach § 322 LAG nur in Lastenausgleichssachen befugt, ohne eigene Beschwer Rechtsmittel einzulegen (BVerwGE 2, 147; 8, 84). - BVerwG, 23.06.1961 - IV C 30.61
Gewährung von Kriegsschadenrente - Ergänzung eines noch nicht unanfechtbar …
Nach der Rechtsprechung der beiden Lastenausgleichssenate wacht der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds aber über gesetzmäßige Anwendung des Lastenausgleichsrechts und ist zur Verwirklichung dieses Ziels auch befugt und verpflichtet, Rechtsmittel gegebenenfalls im Interesse des Berechtigten einzulegen (BVerwGE 2, 147; 8, 84) [BVerwG 19.12.1958 - VII C 34/57]. - BVerwG, 05.05.1961 - V C 94.60
Entschädigung für die Inanspruchnahme von Besatzungsleistungen - Abgeltung von …
Eine solche Befugnis kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch dem Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds - VIA - nach § 316 des Lastenausgleichsgesetzes zu (vergl. u.a. Urteile vom 13. Juni 1955 [BVerwGE 2, 147 [BVerwG 13.06.1955 - III C 41/54]] und vom 22. Dezember 1958 [BVerwGE 8, 84]), so daß es gerechtfertigt erscheint, den VIA als besonderen Vertreter des öffentlichen Interesses anzusehen (so im Schrifttum Baring, Verw.Archiv 1959 S. 144 ff.; Franz, RLA 1954 S. 303; Newerla, RLA 1960 S. 181, DVBl. 1960 S. 426). - BVerwG, 02.06.1960 - III C 117.60
Verfahren über die Gewährung von Ausgleichsleistungen - Gewährung von Vorrechten …
Daß der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds auch als Institution dem Vertreter des öffentlichen Interesses nicht ohne weiteres gleichgestellt werden kann, dürfte aus der Rechtsprechung beider Lastenausgleichssenate eindeutig hervorgehen (vgl.Urteil vom 13. Juni 1955 - BVerwG III C 41.54 - [BVerwGE 2, 147];Beschluß vom 28. September 1955 - BVerwG IV B 73.55 - [Buchholz BVerwG 427.3 zu § 339 LAG Nr. 30];Urteil vom 22. Dezember 1958 - BVerwG III C 130.57 - [BVerwGE 8, 84]).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 22.12.1958 - III B 139.57, III C 130.57 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Möglichkeit des Vertreters der Interessen eines Ausgleichsfonds zur Rüge weiterer Verfahrensmängel zugunsten eines Geschädigten i.R.e. Anschlußrevision - Grundlagen eines Anspruchs auf Feststellung und Entschädigung von im Krieg erlittenem Hausratverlust
Verfahrensgang
- LVG Hamburg, 12.02.1957 - X b VG L 643/56
- BVerwG, 22.12.1958 - III B 139.57, III C 130.57
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.06.1956 - V CB 62.56
Auszug aus BVerwG, 22.12.1958 - III B 139.57
Die gesetzliche Begründungsfrist endet, unabhängig vom Tage der Einlegung der Revision, mit Ablauf des zweiten Monats nach dem Zustellungstage (§ 57 BVerwGG; Beschluß vom 13. Juni 1956 - BVerwG V CB 62.56 - [Buchholz BVerwG 321 § 57 BVerwGG Nr. 5]). - BVerwG, 13.06.1955 - III C 41.54
Auszug aus BVerwG, 22.12.1958 - III B 139.57
Wie der erkennende Senat in BVerwGE 2, 147 [BVerwG 13.06.1955 - III C 41/54] dargelegt hat, kann der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds Rechtsbehelfe nicht nur zur Entlastung des Fonds, sondern auch zugunsten eines Geschädigten anbringen.
- BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70
Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in …
(Nach dem Urteil des Senats vom 27. November 1958 - BVerwG III C 275.57 - [BVerwGE 8, 45 [BVerwG 27.11.1958 - III C 275/57]] fehlte dem Beschwerdeausschuß die Zuständigkeit bei den Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch; danach wurde § 345 Abs. 2 Satz 1 LAG. durch Art. 1 §. 1, Nr. 24 des 11. ÄndG LAG geändert.) Mit Rücksicht auf das Recht und die Pflicht des Beschwerdeausschusses, Bescheide gemäß § 337 Abs. 2 LAG auch zuungunsten des Beschwerdeführers zu ändern, und im Hinblick auf die verfahrensrechtliche Sonderstellung des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds auf Grund des § 322 LAG (Beschluß des Großen Senats vom 18. März 1961 - BVerwG Gr.Sen. 4.60 - [BVerwGE 12, 119]; Urteil vom 13. Juni 1955 - BVerwG III C 41.54 - [BVerwGE 2, 147]; Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG IV C 30.61 - [NJW 1961, 2228 = DVBl. 1961, 742]; Urteil vom 22. Dezember 1958 - BVerwG III B 139.57/BVerwG III C 130.57 - [BVerwGE 8, 84]) ist somit der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds im Verfahren über die Gewährung von Ausgleichsleistungen dazu berechtigt, Klage gegen einen Bescheid zu erheben, ohne zuvor selbst Beschwerde eingelegt zu haben, wenn das gemäß § 336 LAG erforderliche Beschwerdeverfahren stattgefunden hat.So kann der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds u.a. auch zugunsten des Antragstellers Klage erheben (das bereits zitierte Urteil des Senats vom 13. Juni 1955 - BVerwG III C 41.54 -), Revision einlegen, ohne im eigentlichen Sinne beschwert zu sein (das bereits zitierte Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG IV C 30.61 -), und sich der Revision - des Antragstellers zu dessen Gunsten anschließen (das bereits zitierte Urteil des Senats vom 22. Dezember 1958 - BVerwG III B 139.57/BVerwG III C 130.57 -).
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