Rechtsprechung
| BVerwG, 31.07.1973 - III C 151.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verlustes von Wirtschaftsgütern in Oschatz/Sachsen i.R.v. Enteignungen - Berücksichtigung aller zur Verringerung von gesondert festzustellenden Verbindlichkeiten nach Schadenseintritt führenden Vermögenswerten i.R.d. Berechnung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 08.10.1969 - 6 K 303/68
- BVerwG, 31.07.1973 - III C 151.69
Papierfundstellen
- BVerwGE 44, 23
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.02.1970 - III C 212.67
Auszug aus BVerwG, 31.07.1973 - III C 151.69
In bezug auf landwirtschaftliches Vermögen hatte der Senat in seinem Urteil vom 24. November 1964 - BVerwG III C 194.62 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 17 b) bereits dahin erkannt, daß für die Frage, ob ein im Zeitpunkt der Vertreibung landwirtschaftlich genutztes Grundstück als landwirtschaftliches Vermögen oder als Grundvermögen zu bewerten sei, in erster Linie der in diesem Zeitpunkt vorhandene Erschließungsgrad entscheidend sei (vgl. ferner Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 212.67 - [Buchholz 427.209 § 2 Nr. 3]). - BVerwG, 24.11.1964 - III C 194.62
Feststellung eines Vertreibungsschadens - Abweisung einer Revision mangels …
Auszug aus BVerwG, 31.07.1973 - III C 151.69
In bezug auf landwirtschaftliches Vermögen hatte der Senat in seinem Urteil vom 24. November 1964 - BVerwG III C 194.62 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 17 b) bereits dahin erkannt, daß für die Frage, ob ein im Zeitpunkt der Vertreibung landwirtschaftlich genutztes Grundstück als landwirtschaftliches Vermögen oder als Grundvermögen zu bewerten sei, in erster Linie der in diesem Zeitpunkt vorhandene Erschließungsgrad entscheidend sei (vgl. ferner Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 212.67 - [Buchholz 427.209 § 2 Nr. 3]).
- BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 17.10
Ausgleichsleistung; Bemessungsgrundlage; landwirtschaftlicher Betrieb; …
Eine solche Doppelbelastung würde nicht nur - wie den tragenden Gründen der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu entnehmen ist - das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Gebot der Gleichbehandlung verletzen, sondern wäre auch mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Gebot der materiellen Gerechtigkeit unvereinbar (vgl. Urteil vom 31. Juli 1973 - BVerwG 3 C 151.69 - BVerwGE 44, 23 zu § 8 BFG). - BVerwG, 14.10.1976 - 3 C 76.75
Wegnahme von Grundvermögen - Enteignung nach dem Aufbaugesetz im sowjetisch …
Die sich erst auf Grund der hier getroffenen Entscheidung ergebende Frage, ob die Verwendung der Enteignungsentschädigung zur Befriedigung der Hypothekengläubigerin unter Berücksichtigung der im Urteil des Senats vom 31. Juli 1973 - BVerwG III C 151.69 - (BVerwGE 44, 23 = Buchholz 427.6 § 15 Nr. 2) aufgestellten Rechtsgrundsätze Auswirkungen auf das Feststellungsverfahren betreffend den Kriegssachschaden an dem Grundstück Stralauer Allee 26 haben kann, in welchem die - nachträglich getilgte - Grundstücksbelastung von 30.000 RM als langfristige Verbindlichkeit gemäß § 15 Abs. 1 BFG, § 12 Abs. 3 FG festgestellt worden ist, kann vom Senat in diesem Verwaltungsprozeß nicht entschieden werden. - BVerwG, 06.11.1981 - 3 B 76.80
Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Heilung …
Im Hinblick hierauf ergeben sich aus dem Beschwerdevorbringen der Klägerin keine weiteren Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, die über die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Juli 1973 - BVerwG 3 C 151.69 - (BVerwGE 44, 23) und vom 14. September 1978 - BVerwG 3 C 25.78 - (…a.a.O.) hinaus noch klärungsbedürftig wären und eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen könnten.
- BVerwG, 14.11.1974 - III B 9.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beurteilung der Rechtsfrage …
Dieses Ergebnis entspricht der Rechtsprechung des Senats zu anderen Begriffen, die in den genannten Gesetzen inhaltsgleich enthalten sind (vgl. Urteile vom 10. April 1970 - BVerwG III C 3.69 -, 31. Juli 1973 - BVerwG III C 151.69 - und Beschluß vom 12. September 1969 - BVerwG III ER 208.69 - [Buchholz 427.6 § 5 Nr. 1, § 15 Nr. 2, § 7 Nr. 1]). - BVerwG, 14.09.1978 - 3 C 25.78
Langfristige Verbindlichkeiten - Landwirtschaftliches Vermögen - …
Langfristige Verbindlichkeiten, die mit landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Vermögen oder Grundvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang standen oder an solchem Vermögen dinglich gesichert waren sind gemäß BFG § 15 Abs. 1 i.V.m. FeststG § 12 Abs. 3 auch dann gesondert festzustellen, wenn sie ganz oder teilweise nach Verlassen des Schadensgebietes getilgt worden sind (Abgrenzung BVerwG 31.07.1973, III C 151.69, BVerwGE 44, 23). - BVerwG, 18.02.1976 - 3 B 16.75 In einem künftigen Revisionsverfahren kann über das Urteil des Senats vom 31. Juli 1973 - BVerwG III C 151.69 - (BVerwGE 44, 23 = Buchholz 427.6 § 15 Nr. 2) hinaus geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen bei Anwendung des § 15 Abs. 1 BFG in Verbindung mit § 12 Abs. 3 FG zu berücksichtigen ist, daß der im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland lebende Schuldner die an dem im Schadensgebiet des BFG gelegenen und weggenommenen Grundstück dinglich gesicherte Verbindlichkeit nach Schadenseintritt getilgt hat.
- BVerwG, 14.07.1981 - 3 B 24.80
Rechtmäßigkeit eines Schadensfeststellungsbescheids
Die Kläger haben weder dargelegt, daß der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommt noch, daß das angefochtene Urteil vom Urteil des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Juli 1973 - BVerwG 3 C - 151.69 - (BVerwGE 44, 23) abweicht. - BVerwG, 08.02.1978 - 3 B 48.76
Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache
In einem künftigen Revisionsverfahren kann die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei der Anwendung der §§ 8 und 15 Abs. 1 BFG in Verbindung mit § 12 Abs. 3 FG Umstände rechtlich erheblich sind, die nach Schadenseintritt zur Verringerung von im Schadenszeitpunkt bestehenden und gesondert festzustellenden Verbindlichkeiten geführt, haben, voraussichtlich einer über die Grundsätze der bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Juli 1973 - BVerwG 3 C 151.69 - [BVerwGE 44, 23 - Buchholz 427.6 § 15 Nr. 2]) hinausgehenden Klärung zugeführt werden.
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