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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.1964 - III C 191.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,2313
BVerwG, 02.07.1964 - III C 191.62 (https://dejure.org/1964,2313)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1964 - III C 191.62 (https://dejure.org/1964,2313)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1964 - III C 191.62 (https://dejure.org/1964,2313)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 10.06.1971 - III C 103.69

    Rechtsmittel

    In seinem Urteil vom 2. Juli 1964 - BVerwG III C 191.62 - (Buchholz 427.2 § 17 FG Nr. 10 a) hat der Senat dahin entschieden, daß die Worte "vorbehaltlich des § 16" bedeuten, bei Nutzungen und Leistungen von unbestimmter Dauer, die außerdem durch die Lebensdauer begrenzt sind, darf der sich nach § 16 BewG ergebende Kapitalwert nicht überschritten werden, d.h. es ist die Berechnungsart zu wählen, die den geringeren Kapitalwert ergibt.

    § 15 Abs. 2 BewG ist - wie dargelegt - jedenfalls bis zum 1. Januar 1945 so ausgelegt worden, wie es der Senat in seinem Urteil vom 2. Juli 1964 - a.a.O. - ausgeführt hat.

  • BVerwG, 09.12.1976 - 3 C 48.76

    Unentgeltliches Wohnrecht - Vertreibungsbedingter Verlust - Hauptentschädigung - …

    Der vertreibungsbedingte Verlust eines privatrechtlich begründeten und dinglich gesicherten unentgeltlichen Wohnrechts ist zum Zwecke der Gewährung von Hauptentschädigung im Sinne des LAG § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d nur feststellungsfähig, wenn es den Berechtigten über die eigene tatsächliche Nutzungsmöglichkeit hinaus mit Wirkung gegen Dritte erlaubt war, anderen Personen die Ausübung des Wohnrechts gegen Entgelt zu gestatten (Fortführung der Rechtsprechung in den Urteilen vom 02.07.1964 - BVerwG III C 191.62 - (Buchholz 427.2 § 17 Nr. 10a = ZLA 1964, 283), vom 08.12.1966 - BVerwGE III C 149.65 - (BVerwGE 25, 336 = Buchholz 427.3 § 12 Nr. 112) und vom 07.12.1972 - BVerwG III C 87.71 - (BVerwGE 41, 250 = Buchholz 427.6 § 7 Nr. 4 = ZLA 1973, 101)).
  • BVerwG, 11.05.1965 - III C 6.65

    Schadensfeststellung bei ererbten Altenteilsrechten - Schadensfeststellung aus …

    Der erkennende Senat hat allerdings in seiner Entscheidung vom 2. Juli 1964 - BVerwG III C 191.62 - ausgesprochen, daß sich Vorschriften über die Bewertung von Wirtschaftsgütern, die unter einer auflösenden Bedingung erworben seien, auch noch in § 5 BewG fänden.
  • BVerwG, 08.12.1966 - III C 149.65

    Einstellung eines Revisionsverfahrens

    Nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG sind dinglich gesicherte Wohnrechte, die im Rahmen eines Ausgedinges oder Altenteils gewährt werden (vgl. BVerwG III C 191.62 - Urteil vom 2. Juli 1964 -) und Ansprüche aus Nießbrauchrechten (vgl. BVerwG III C 96.63 - Urteil vom 25. August 1964 -) als Wirtschaftsgüter anzusehen.
  • BVerwG, 06.01.1972 - III C 125.70

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an einer Werksrente - Kündigung eines …

    Ist damit eine auflösende Bedingung für die Rente eingetreten, was bei dem jetzt festgestellten Sachverhalt nicht beurteilt werden kann, so werden für die zu berücksichtigende Dauer des Rentenverlustes und für die sich danach ergebende Schadenshöhe die Grundsätze des Urteils vom 2. Juli 1964 - BVerwG III C 191.62 - (Buchholz 427.2 § 17 Nr. 10 a) zu beachten sein.
  • BVerwG, 07.07.1966 - III C 152.64

    Vertreibungsschaden an einem Ausgedinge und Wohnrecht i.R.d. Erlöschung durch die …

    Im übrigen könnte das Erlöschen der Rechte des Klägers durch seine Verheiratung auch dann nicht unberücksichtigt bleiben, wenn angenommen würde, der Vertreibungsschaden an seinen Rechten sei schon im Mai 1945 eingetreten (siehe Urteil vom 2. Juli 1964 - BVerwG III C 191.62 -).
  • BVerwG, 01.09.1964 - III B 51.63

    Rechtsmittel

    Der Senat hat sich zwar in seinem Urteil vom 2. Juli 1964 in der Sache BVerwG III C 191.62 mit der Frage befaßt, ob bei der Bewertung von lebenslänglichen Dauerleistungen die vor dem 1. April 1952 eingetretene auflösende Bedingung von Bedeutung sei.
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