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| BVerwG, 13.05.1966 - III C 250.64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 17.07.1964 - VII VGL 159/63
- BVerwG, 13.05.1966 - III C 250.64
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 05.01.1967 - III C 150.65
Feststellung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen - Erledigung des …
Der Senat trägt daher keine Bedenken, das Verfahren wegen der Erledigung der Hauptsache in entsprechender Anwendung der §§ 92 Abs. 2, 141, 125 Abs. 1 VwGO einzustellen und das Urteil des Verwaltungsgerichts für wirkungslos zu erklären (vgl. BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61] und Beschluß vom 13. Mai 1966 - BVerwG III C 250.64 - [ZLA 1966, 232]). - BVerwG, 21.11.1966 - III C 98.63
Rechtsmittel
Nach alledem trägt der Senat keine Bedenken, das Verfahren wegen Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache in entsprechender Anwendung der §§ 92 Abs. 2, 141, 125 Abs. 1 VwGO einzustellen und das Urteil des Verwaltungsgerichts für wirkungslos zu erklären (vgl. hierzuBeschluß vom 4. März 1966 - BVerwG V A 2.64 - sowie BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61] undBeschluß vom 13. Mai 1966 - BVerwG III C 250.64 - [ZLA 1966, 232]).
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