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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.1965 - III C 30.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,104
BVerwG, 11.05.1965 - III C 30.63 (https://dejure.org/1965,104)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1965 - III C 30.63 (https://dejure.org/1965,104)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1965 - III C 30.63 (https://dejure.org/1965,104)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 21, 102
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BVerwG, 25.08.1966 - III C 182.64

    Definition des Vertriebenen - Stichtagsregelungen in der Durchführungsverordnung …

    Es kann unerörtert bleiben, ob Schadensersatzansprüche mit Sühnecharakter für erlittenes Staatsunrecht, die Verfolgten durch Rechtsvorschriften gewährt werden, unter die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG fallen; denn die Ansprüche auf Schadensfeststellung und Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz und dem Feststellungsgesetz, um die es hier geht, sind keine Schadensersatzansprüche mit Sühnecharakter für erlittenes Staatsunrecht, sondern echte lastenausgleichsrechtliche Ansprüche (BVerwGE 21, 102 [110]).

    Gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 des Vertrages sind diejenigen Verfolgten, die bereits Leistungen aus dem deutschen Lastenausgleich erhalten haben oder denen noch Leistungen zu gewähren sind, von der Geltendmachung von Schäden nach österreichischen Gesetzes ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 21, 102 [113]).

    Wenn hiernach auch das Vertrauen auf den Bestand eines im Lastenausgleichsgesetz gewährten Anspruchs nicht ohne weiteres ungerechtfertigt ist (BVerwGE 21, 102 [111]; vgl. ferner BVerfGE 13, 261 [271]; 18, 135 [144]), so ergibt die gebotene Abwägung zwischen dem Interesse an der Aufrechterhaltung der anspruchsbegründenden Norm und dem Interesse an deren Änderung im vorliegenden Falle, daß das Vertrauen in den Bestand des § 7 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV a.F. zurückzutreten hat gegenüber der Notwendigkeit, diese Vorschrift den durch den Finanz- und Ausgleichsvertrag geschaffenen neuen Verhältnissen anzupassen.

    Einen Rechtssatz mit Verfassungsrang, der den Gesetzgeber der Bundesrepublik verpflichtet, für Vermögensschäden einzustehen, die seinen Bürgern oder gar seinen Volkszugehörigen fremder Nationalität durch Kriegs- oder Vertreibungsschäden erwachsen sind, gibt es nicht (BVerwGE 21, 102 [110]).

    Die Kläger können sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, die Behörde hätte über ihren Antrag entscheiden müssen, solange die für sie günstige Fassung des § 7 a.a.O. galt; denn zwischen der Antragstellung und der Änderung des § 7 a.a.O. lagen nur etwa vier Monate (vgl. hierzu auch BVerwGE 21, 102 [112/113]).

  • BVerwG, 25.08.1966 - III C 185.64

    Besonderheiten bei österreichischer Staatsangehörigkeit - Verhältnis zu …

    Es kann unerörtert bleiben, ob Schadenersatzansprüche mit Sühne Charakter für erlittenes Staatsunrecht, die Verfolgten durch Rechtsvorschriften gewährt werden, unter die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG fallen; denn die Ansprüche auf Schadensfeststellung und Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz und dem Feststellungsgesetz, um die es hier geht, sind keine Schadensersatzansprüche mit Sühnecharakter für erlittenes Staatsunrecht, sondern echte lastenausgleichsrechtlich Ansprüche (BVerwGE 21, 102 [110]).

    Wenn hiernach auch das Vertrauen auf den Bestand eines im Lastenausgleichsgesetz gewährten Anspruchs nicht ohne weiteres ungerechtfertigt ist (BVerwGE 21, 102 [111]; vgl. ferner BVerfGE 13, 261 [271]; 18, 135 [144]), so ergibt die gebotene Abwägung zwischen dem Interesse an der Aufrechterhaltung der anspruchsbegründenden Norm und dem Interesse an deren Änderung im vorliegenden Falle, daß das Vertrauen in den Bestand des § 7 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV a.F. zurückzutreten hat gegenüber der Notwendigkeit, diese Vorschrift den durch den Finanz- und Ausgleichsvertrag geschaffenen neuen Verhältnissen anzupassen.

    Einen Rechtssatz mit Verfassungsrang, der den Gesetzgeber der Bundesrepublik verpflichtet, für Vermögensschäden einzustehen, die seinen Bürgern oder gar seinen Volkszugehörigen fremder Nationalität durch Kriegsoder Vertreibungsschäden erwachsen sind, gibt es nicht (BVerwGE 21, 102 [110]).

    Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, die Behörde hätte über ihren Antrag entscheiden müssen, solange die für sie günstige Fassung des § 7 a.a.O. galt, denn zwischen ihrer Antragstellung und dem Inkrafttreten der Änderungsverordnung vom 17. November 1962 lagen nur etwas mehr als drei Monate (vgl. hierzu auch BVerwGE 21, 102 [112/113]).

  • BVerfG, 20.10.1971 - 1 BvR 757/66

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs …

    Demgemäß kam es nicht darauf an, ob über die Schadensfeststellung oder Ausgleichsleistung bereits ein behördlicher Bescheid ergangen war - abgesehen davon, daß der Geschädigte keinen Einfluß auf einen zeitgerechten Gesetzesvollzug hatte - (vgl. BVerfGE 30, 367 (386 f.); unzutreffend BVerwGE 21, 102 (112)).
  • BVerwG, 17.05.1967 - III C 136.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens einer Fabrik für Wollwaren und Teppiche - …

    Eine rückwirkende Einschränkung der Voraussetzungen für die Schadensfeststellung findet, wenn lediglich ein Feststellungsbescheid ergangen ist, ihre Grenze im konkreten Anwendungsfall nur in dem dem Geschädigten zuzuerkennenden Vertrauensschutz (Fortsetzung der Rechtsprechung BVerwGE 21, 102 und 24, 330).

    Das ergibt sich bereits aus den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Mai 1965 (BVerwGE 21, 102, 112) [BVerwG 11.05.1965 - III C 30/63] und vom 25. August 1966 (BVerwGE 24, 330 [BVerwG 25.08.1966 - III C 185/64]).

    Ein "legislativer Besitzstand" ist in dem Urteil BVerwGE 21, 102 allenfalls für den Fall in Erwägung gezogen, daß ein Zuerkennungsbescheid erlassen worden ist.

  • BVerwG, 17.05.1967 - III C 166.66

    Feststellung eines Vertreibungsschadens in Textilgeschäften - …

    Der Senat hat bereits in seinem zu § 5 Abs. 1 und 2 der 7. FeststellungsDV ergangenen Urteil vom 11. Mai 1965 (BVerwGE 21, 102 [112]) ausgeführt, der Rechtsstaatsgedanke werde durch eine Änderung einer anspruchsbegründenden Norm jedenfalls solange nicht verletzt, als der Bürger nicht eine gesicherte Rechtsposition erlangt habe (BVerfGE 11, 64 [BVerfG 04.05.1960 - 1 BvL 17/57] [72]).

    Die in dem Urteil vom 11. Mai 1965 (BVerwGE 21, 102) offengelassene Frage, ob ein Feststellungsbescheid eine derartige Rechtsposition begründet, ist zu verneinen.

  • BVerwG, 02.03.1967 - III C 53.65

    Verfolgungsschäden österreichischer Staatsangehöriger im Vertreibungsgebiet - …

    Sie ist eine unmittelbar anwendbare Vorschrift und beschränkt zugleich die in § 359 Abs. 2 LAG erhaltene Ermächtigung des Verordnungsgebers, wie der Senat bereits mehrfach angenommen hat (BVerwGE 21, 102 [106 ff.], Urteile vom 25. August 1966 - BVerwG III C 182.64 und 185.64 -).

    Der Senat hat bereits mehrfach ausgeführt, daß die Änderung von Vorschriften, die die Schadensfeststellung betreffen, zuungunsten der Geschädigten nicht gegen die Eigentumsgarantie in Art. 14 GG verstößt (vgl. BVerwGE 21, 102; Urteile vom 25. August 1966 - BVerwG III C 182.64 und 185.64 -).

  • BVerwG, 16.11.1967 - III C 23.67

    Geltendmachung eines Hausratverlustes als Vertreibungsschaden - Begriff der …

    Eine etwa dadurch bewirkte Schlechterstellung des Geschädigten muß hingenommen werden (BVerwGE 21, 102; 24, 330 [BVerwG 25.08.1966 - III C 185/64]und Urteile vom 2. März 1967 - BVerwG III C 53.65 - und vom 17. Mai 1967 - BVerwG III C 136.65 -).

    Ein "legislativer Besitzstand" ist vom Senat in BVerwGE 21, 102 allenfalls für den Fall in Erwägung gezogen worden, daß ein Zuerkennungsbescheid erlassen worden war.

  • BVerwG, 07.09.1967 - III C 75.64

    Entschädigung für den Verlustes eines Grundstücks - Ausgleichszahlungen an …

    Sie entspricht den in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG aufgestellten Erfordernissen, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. Urteile vom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 56.60 -, vom 11. Mai 1965 - BVerwG III C 30.63 - und vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 192.64 -).

    Durch die Vorschriften der 11. LeistungsDV-LA haben die Verfolgten kein Eigentum oder eigentumsähnliches Recht erworben (vgl. BVerwGE 21, 102 [111] und Urteile des Senats vom 25. August 1966 - BVerwG III C 182.64 und BVerwG III C 185.64 - sowie vom 2. März 1967 - BVerwG III C 53.65 -), und die Rechtsgültigkeit einer nachteiligen Änderung der Vorschriften der 11. LeistungsDV-LA mit rückwirkender Kraft hat der Senat unter dem Gesichtspunkt des Rechtsstaatsprinzips auch dann bejaht, wenn bereits ein bindend gewordener Feststellungsbescheid ergangen ist (vgl. Urteile vom 17. Mai 1967 - BVerwG III C 136.65 und BVerwG III C 166.66 -).

  • BVerwG, 11.03.1971 - III C 99.70

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Revisionsverfahren

    Denn die Entziehung von ausgleichsrechtlichen Rechtspositionen vor der Zuerkennung von Ausgleichsleistungen enthält nach der wiederholt ausgesprochenen und ständig vertretenen Ansicht des Senats keine Enteignung (BVerwGE 21, 102; 27, 71 [BVerwG 10.05.1967 - V C 150/66][77]; 24, 330, 27, 325 [330]; 29, 34, 291 [294]).

    Der Senat hat jedoch bereits mehrfach entschieden, daß bei der hier in Rede stehenden Fallgruppe, in der nur ein Feststellungsbescheid ergangen ist, sogar eine rückwirkende Rechtsänderung zulässig ist (BVerwGE 21, 102; 24, 330 [BVerwG 25.08.1966 - III C 185/64]; 27, 71 [BVerwG 10.05.1967 - V C 150/66]; 29, 34, 291; Urteil vom 17. Mai 1967 - BVerwG III C 136.65 - [Buchholz 427.207] § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 5).

  • BVerwG, 09.11.1976 - 3 C 56.75

    Prozeßzinsen - Öffentlich-rechtliche Geldforderungen - Klageverfahren - …

    Ein von der Ausgleichsbehörde erlassener oder auf Grund des Verpflichtungsausspruchs eines verwaltungsgerichtlichen Urteils zu erlassender Bescheid über die Zuerkennung von Hausratentschädigung löst somit den Anspruch auf Leistung nicht unmittelbar aus; er führt lediglich zur Konkretisierung des Anspruchs auf Hausratentschädigung (vgl. Urteile vom 11. Mai 1965 - BVerwG III C 30.63 - [BVerwGE 21, 102], vom 17. Mai 1967 - BVerwG III C 166.66 - [BVerwGE 27, 71 s Buchholz 427.3 § 236 Nr. 8], vom 11. Januar 1968 - BVerwG III C 158.66 - [BVerwGE 29, 34];… vgl. auch Urteil vom 21. April 1971 - BVerwG V C 45.69 -, a.a.O.) und ist mithin Voraussetzung, um den Zahlungsanspruch entstehen zu lassen und fällig zu machen.
  • BVerwG, 13.02.1969 - III C 110.67

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Gewährung einer Hausratentschädigung

  • BVerwG, 19.01.1977 - 8 C 23.76

    Anspruch auf Ausstellung des Vertriebenenausweises "A" - Heimatvertriebener im …

  • BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 89.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.08.1969 - I C 44.66

    Verfassungsmäßigkeit von Ermächtigungsgrundlagen - Anerkennung von Saatgut - …

  • BVerwG, 04.06.1970 - III C 102.68

    Feststellung von Verfolgungsschäden an Hausrat - Gewährung einer …

  • BVerwG, 28.11.1969 - III C 133.68

    Verfolgungsschaden, Ständiger Aufenthalt in Ungarn am 31.12.1952

  • BVerwG, 27.09.1979 - 3 C 61.77

    Verzinsung einer Hauptentschädigung - Ruhen eines Verfahrens

  • BVerwG, 04.11.1971 - III C 23.70

    Rechtmäßigkeit von vor dem Erlass der 6. Verordnung zur Durchführung des …

  • BVerwG, 17.05.1966 - III C 144.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.01.1967 - III C 50.65

    Schadensberechnung hinsichtlich der Anteilswerte an einer Aktiengesellschaft (AG) …

  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 6.65

    Feststellung des Schadens - Zuerkennung der Hausratsentschädigung

  • BVerwG, 27.01.1969 - III B 133.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit des § …

  • BVerwG, 13.01.1972 - III C 61.69

    Grundsätze der Schadensfeststellung an Grundvermögen und Betriebsvermögen - …

  • BVerwG, 01.09.1970 - III C 157.68

    Feststellung eines Schadens wegen Verlustes von Wirtschaftsgütern - Erteilung …

  • BVerwG, 01.11.1968 - III B 95.68

    Schadensfeststellung an entzogenem Vermögen zu Gunsten des Erwerbers - Ausschluss …

  • BVerwG, 10.02.1966 - III C 62.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.10.1970 - III C 7.69

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Gewährung einer Hausratentschädigung

  • BGH, 24.09.1970 - IX ZR 91/68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 95.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.02.1967 - III B 41.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Änderung eines …

  • BVerwG, 30.12.1966 - VIII B 90.66

    Versorgungsaussichten von geschädigten früheren Bediensteten jüdischer …

  • BVerwG, 24.05.1966 - III B 128.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 25.02.1972 - III ER 220.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.07.1970 - III C 86.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 96.67

    Versorgungsansprüche von früheren Bediensteten jüdischer Dienstherren - Anspruch …

  • BVerwG, 23.09.1966 - III B 66.66

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Nichtzulassung der Revision mangels …

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