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| BVerwG, 21.11.1961 - III C 333.58 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Oldenburg, 25.09.1958 - A 66.58
- BVerwG, 21.11.1961 - III C 333.58
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55
Armenrecht
Auszug aus BVerwG, 21.11.1961 - III C 333.58
Er konnte insbesondere im § 266 Abs. 2 [letzter Halbsatz] LAG bestimmen, daß der überlebende Ehegatte für Zwecke der Kriegsschadenrente auch die Feststellung des Schadens des verstorbenen Ehegatten beantragen könne; daß damit der Gedanke der Gerechtigkeit, auf den die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes hier allein gestützt werden könnte (vgl. die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1959 - I BvR 154/55 - [BVerfGE 9, 124 (129 [BVerfG 22.01.1959 - 1 BvR 154/55]/130)]), nicht verletzt wird, liegt wegen der von dem Landesverwaltungsgericht mit Recht betonten Schicksalsgemeinschaft vertriebener Ehegatten offen zutage. - BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57
Hausratentschädigung
Auszug aus BVerwG, 21.11.1961 - III C 333.58
Zu prüfen, ob und inwieweit eine andere Regelung zweckmäßig gewesen wäre, gehört aber als Frage der Rechtspolitik nicht zu den Aufgaben der Gerichte; zudem hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 4. Mai 1960 - 1 BvL 17/57 (BVerfGE 11, 64 [BVerfG 04.05.1960 - 1 BvL 17/57]) - ausgeführt, "Ehe und Familie" im Sinne des Art. 6 GG sei ein einheitlicher Begriff und die Gerichte seien deshalb nicht befugt zu prüfen, ob die Begünstigungen der "Ehe" im richtigen Verhältnis zur Begünstigung der "Familie" ständen. - BVerwG, 04.07.1961 - III C 329.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.11.1961 - III C 333.58
Nach alledem sind die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit im Sinne des Art. 20 GG und des Vorspruchs zum Lastenausgleichsgesetz nicht verletzt, und zwar um so weniger, als der Lastenausgleich ohnehin keine volle Entschädigung für alle mit dem Kriege zusammenhängenden Ansprüche, sondern eine Entschädigung nur für einzelne, im Gesetz ausdrücklich genannte und in ihrer Höhe begrenzte Ansprüche im Rahmen der dafür bereitgestellten Mittel gewähren will, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in der Entscheidung vom 4. Juli 1961 - BVerwG III C 329.58 - ausgesprochen hat.
- BVerwG, 31.01.1962 - IV C 169.60
Zusammenrechnung der Grundbeträge von Ehegatten für Zwecke der …
Es darf insoweit auf das Urteil BVerwG III C 333.58 verwiesen werden, in dem sich der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit der Verfassungsmäßigkeit von § 266 Abs. 2 letzter Halbsatz LAG befaßt hat. - BVerwG, 21.09.1989 - 3 C 22.87
Kriegsschadenrente - Nachzahlung von Entschädigungsrente - Vererblichkeit
Die Begünstigung dieses Rentenberechtigten gegenüber den Erben ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für verfassungsgemäß erachtet worden, weil die lastenausgleichsrechtlichen Vorschriften der Schicksalsgemeinschaft gemeinsam geschädigter Eheleute vorrangig Rechnung tragen durften (vgl. Urteile vom 21. November 1961 - BVerwG 3 C 333.58 - in ZLA 62, 107 und vom 31. Januar 1962 - BVerwG 4 C 169.60 - ZLA 62, 234 = Mtbl. BAA 63, 12). - BVerwG, 22.02.1966 - III C 216.64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Wie sich nach den Entscheidungen des Senats vom 21. November 1961 - BVerwG III C 333.58 - (Mtbl. BAA 1963, 233 = ZLA 1962, 107 = Fachberater 1963, 186) und vom 17. September 1960 - BVerwG III B 188.60 - (RLA 1960, 381 = Mtbl. BAA 1961, 80 = IFLA 1961, 56) verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift des § 266 Abs. 2 LAG nicht ergeben, ist auch die Anrechnungsvorschrift des § 283 LAG als notwendige Folge der gesetzlichen Regelung über die Zusammenrechnung von Grundbeträgen beider Eheleute für die Zwecke der Kriegsschadenrente nicht zu beanstanden, da die Entschädigungsrente "Vorwegleistung" auf die Hauptentschädigung ist (zur Verfassungsmäßigkeit des § 283 Nr. 4 LAG: vgl. Urteil vom 25. Oktober 1963 - BVerwG IV C 281.61 - [Mtbl. BAA 1965, 368]; zur Verfassungsmäßigkeit des § 278 a Abs. 2 LAG: vgl. Urteil vom 31. Januar 1962 - BVerwG IV C 169.60 - [ZLA 1962, 234 = Mtbl. BAA 1963, 12]).
- BVerwG, 22.08.1985 - 3 B 58.85
Berechnung der Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - …
Das angefochtene Urteil entspricht der vorstehend dargestellten Rechtslage und steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung und Anwendung der genannten Anrechnungsvorschriften (vgl. u.a. Urteile vom 21. November 1961 - BVerwG 3 C 333.58 - [Mtbl. - BVerwG, 22.08.1985 - 3 B 60.85
Berechnung der Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - …
Das angefochtene Urteil entspricht der vorstehend dargestellten Rechtslage und steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung und Anwendung der genannten Anrechnungsvorschriften (vgl. u.a. Urteile vom 21. November 1961 - BVerwG 3 C 333.58 - [Mtbl. - BVerwG, 25.10.1963 - IV C 281.61
Rechtsmittel
Das ist nicht verfassungswidrig, wie der III. Senat in seinem Urteil III C 333.58 vom 21. November 1961 (Mtbl. BAA 1963, 233) bereits ausgesprochen hat. - BVerwG, 31.01.1962 - IV C 144.61
Rechtsmittel
Die vom Gesetz in nichtverfassungswidriger Weise (Urteil BVerwG III C 333.58 vom 21. November 1961) vorgesehene Einbeziehung des überlebenden Gatten in das Feststellungsverfahren ist indes nur angebracht, wenn der überlebende Gatte Kriegsschadenrente beantragt hat und dieser Antrag noch nicht unanfechtbar oder rechtskräftig abgelehnt worden ist, so daß die Schadensfeststellung sich irgendwie auf die von ihm begehrte. - BVerwG, 12.03.1964 - III C 58.62
Möglichkeit einer räumlichen Rückbeziehung des Verlustes eines Kraftfahrzeuges …
Darüber zu entscheiden, ob und inwieweit für Kraftfahrzeuge Ausnahmen ähnlicher Art zuzulassen sind, wie sie in § 8 Abs. 1 FG für die Wirtschaftsgüter der Schiffahrt und des Hausrats zugelassen sind, ist nicht Sache des Richters, sondern des Gesetzgebers (vgl. auch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 4. Juli 1961 - BVerwG III C 329.58 - [ZLA 1961 S. 366; RLA 1962 S. 125; IFLA 1962 S. 90], vom 21. November 1961 - BVerwG III C 333.58 - [ZLA 1962 S. 107]).
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