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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.1967 - III C 69.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,2764
BVerwG, 04.07.1967 - III C 69.66 (https://dejure.org/1967,2764)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1967 - III C 69.66 (https://dejure.org/1967,2764)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1967 - III C 69.66 (https://dejure.org/1967,2764)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Schadensfeststellung an Grundvermögen einer fortgesetzten Gütergemeinschaft - Feststellungen zur Antragsberechtigung - Übergang eines Anspruchs auf Lastenausgleich auf die Erben

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.06.1963 - III C 80.61
    Auszug aus BVerwG, 04.07.1967 - III C 69.66
    Der Senat hat in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 18. Mai 1967 - BVerwG III C 78.66 - unter Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (BVerwGE 16, 169) entschieden, daß der Ausgleichsanspruch für die ganz oder teilweise zerstörten Wirtschaftsgüter, die zum Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft gehörten, kein Ersatz im Sinne des § 1473 Abs. 1 BGB ist.

    Die Entstehung dieses Anspruchs, sein Umfang und seine Geltendmachung richten sich deshalb nicht nach den Bestimmungen des Privatrechts, vor allem nicht nach denjenigen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BVerwGE 16, 169-173 -).

    Er tritt nicht als Ersatz anstelle des ganz oder teilweise zerstörten Wirtschaftsgutes, deshalb ist hier weder der § 2041 BGB anwendbar (BVerwGE 16, 169-172 f - mit Hinweis auf BVerwG III C 101.60), noch ist § 1473 Abs. 1 BGB einschlägig.

  • BVerwG, 18.05.1967 - III C 78.66

    Ansprüche des Erben eines für tot erklärten anteilsberechtigten Abkömmlings auf …

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1967 - III C 69.66
    Bestätigung von BVerwG III C 78.66 - Urteil vom 18. Mai 1967 -.

    Der Senat hat in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 18. Mai 1967 - BVerwG III C 78.66 - unter Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (BVerwGE 16, 169) entschieden, daß der Ausgleichsanspruch für die ganz oder teilweise zerstörten Wirtschaftsgüter, die zum Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft gehörten, kein Ersatz im Sinne des § 1473 Abs. 1 BGB ist.

  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1967 - III C 69.66
    Daher war der Gesetzgeber des Lastenausgleichsgesetzes auch nicht gehalten, die erbrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches unverändert in das Lastenausgleichsgesetz zu übernehmen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 4. Mai 1960 [BVerfGE 11, 64 [BVerfG 04.05.1960 - 1 BvL 17/57]-69 -]).
  • BVerwG, 15.12.1960 - III C 238.59

    Abtretung von Ansprüchen nach der Kriegssachschädenverordnung und deren …

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1967 - III C 69.66
    Allerdings kann der unmittelbar Geschädigte seinen Ausgleichsanspruch abtreten und damit geht in der Regel auch das Antragsrecht auf den Erwerber über (BVerwGE 11, 296; 23, 242) [BVerwG 22.02.1966 - III C 35/64].
  • BVerwG, 28.04.1960 - III C 103.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1967 - III C 69.66
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß die Geschädigteneigenschaft und das damit verbundene Recht, Ausgleichsleistungen nach entsprechender Schadensfeststellung zu beanspruchen, mit einer Veräußerung des vom Kriegssachschaden betroffenen Wirtschaftsgutes nicht auf den Erwerber übergehen (BVerwGE 10, 273; 17, 304) [BVerwG 17.12.1963 - II C 20/63].
  • BVerwG, 22.02.1966 - III C 209.64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1967 - III C 69.66
    Allerdings kann der unmittelbar Geschädigte seinen Ausgleichsanspruch abtreten und damit geht in der Regel auch das Antragsrecht auf den Erwerber über (BVerwGE 11, 296; 23, 242) [BVerwG 22.02.1966 - III C 35/64].
  • BVerwG, 17.12.1963 - III C 132.62

    Feststellung eines Kriegssachschadens wegen Übertragung des Eigentums an …

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1967 - III C 69.66
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß die Geschädigteneigenschaft und das damit verbundene Recht, Ausgleichsleistungen nach entsprechender Schadensfeststellung zu beanspruchen, mit einer Veräußerung des vom Kriegssachschaden betroffenen Wirtschaftsgutes nicht auf den Erwerber übergehen (BVerwGE 10, 273; 17, 304) [BVerwG 17.12.1963 - II C 20/63].
  • BVerwG, 14.03.1963 - III C 101.60
    Auszug aus BVerwG, 04.07.1967 - III C 69.66
    Er tritt nicht als Ersatz anstelle des ganz oder teilweise zerstörten Wirtschaftsgutes, deshalb ist hier weder der § 2041 BGB anwendbar (BVerwGE 16, 169-172 f - mit Hinweis auf BVerwG III C 101.60), noch ist § 1473 Abs. 1 BGB einschlägig.
  • BVerwG, 22.02.1966 - III C 35.64
    Auszug aus BVerwG, 04.07.1967 - III C 69.66
    Allerdings kann der unmittelbar Geschädigte seinen Ausgleichsanspruch abtreten und damit geht in der Regel auch das Antragsrecht auf den Erwerber über (BVerwGE 11, 296; 23, 242) [BVerwG 22.02.1966 - III C 35/64].
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