Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 - 2063) |
Titel 4 - Mehrheit von Erben (§§ 2032 - 2063) |
Untertitel 1 - Rechtsverhältnis der Erben untereinander (§§ 2032 - 2057a) |
1Was auf Grund eines zum Nachlass gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Nachlassgegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erworben wird, das sich auf den Nachlass bezieht, gehört zum Nachlass. 2Auf eine durch ein solches Rechtsgeschäft erworbene Forderung findet die Vorschrift des § 2019 Abs. 2 Anwendung.
verbindlichkeiten § 2047Verteilung des Überschusses § 2048Teilungsanordnungen des Erblassers § 2049Übernahme eines Landguts § 2050Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben § 2051Ausgleichungspflicht bei Wegfall eines Abkömmlings § 2052Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gewillkürte Erben § 2053Zuwendung an entfernteren oder angenommenen Abkömmling § 2054Zuwendung aus dem Gesamtgut § 2055Durchführung der Ausgleichung § 2056Mehrempfang § 2057Auskunftspflicht § 2057aAusgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings
Rechtsprechung zu § 2041 BGB
133 Entscheidungen zu § 2041 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 24.10.2012 - IV ZR 155/12
Erbauseinandersetzung: Anspruch der Erbengemeinschaft infolge des Rücktritts von ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 30.06.2017 - V ZR 232/16
Nachlasssache: Wirksamkeit des Erwerbs von Eigentum an einer Garage durch die ...
- BFH, 10.11.1970 - II 117/65
Nachlaß - Grundstücke zum Nachlaß - Erwerb durch Erbengemeinschaft - Teilung des ...
- BFH, 07.05.2014 - II B 117/13
Nachlassinsolvenzverfahren bei Erbengemeinschaft; Fehlen einer Prozessvollmacht ...
- LG Duisburg, 13.02.2020 - 5 S 112/19
- OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 41/17
Erbengemeinschaft: Anteilige Verwahrung eines zum Nachlass gehörenden ...
- OLG Frankfurt, 24.02.2003 - 20 W 489/02
Ungeteilte Erbengemeinschaft: Anspruch auf Auszahlung des anteiligen Kaufpreises ...
- FG Sachsen, 26.02.2015 - 4 K 1323/12
Bei Rückabwicklung einer Grundstücksveräußerung durch ungeteilte ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 18.11.2015 - II B 33/15
Anspruch aus § 16 Abs. 1 GrEStG im Nachlassinsolvenzverfahren einer ...
- BFH, 18.11.2015 - II B 33/15
Querverweise
Auf § 2041 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Rechtliche Stellung des Erben
- Mehrheit von Erben
- Rechtsverhältnis der Erben untereinander
- § 2032 (Erbengemeinschaft)