Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 - 2063) |
Titel 4 - Mehrheit von Erben (§§ 2032 - 2063) |
Untertitel 1 - Rechtsverhältnis der Erben untereinander (§§ 2032 - 2057a) |
Zitiervorschläge
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
1Mit der Übertragung des Anteils auf die Miterben wird der Käufer von der Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten frei. 2Seine Haftung bleibt jedoch bestehen, soweit er den Nachlassgläubigern nach den §§ 1978 bis 1980 verantwortlich ist; die Vorschriften der §§ 1990, 1991 finden entsprechende Anwendung.
§ 2032Erbengemeinschaft
§ 2033Verfügungsrecht des Miterben
§ 2034Vorkaufsrecht gegenüber dem Verkäufer
§ 2035Vorkaufsrecht gegenüber dem Käufer
§ 2036Haftung des Erbteilkäufers
§ 2037Weiterveräußerung des Erbteils
§ 2038Gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses
§ 2039Nachlassforderungen
§ 2040Verfügung über Nachlassgegenstände, Aufrechnung
§ 2041Unmittelbare Ersetzung
§ 2042Auseinandersetzung
§ 2043Aufschub der Auseinandersetzung
§ 2044Ausschluss der Auseinandersetzung
§ 2045Aufschub der Auseinandersetzung
§ 2046Berichtigung der Nachlass-
verbindlichkeiten § 2047Verteilung des Überschusses § 2048Teilungsanordnungen des Erblassers § 2049Übernahme eines Landguts § 2050Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben § 2051Ausgleichungspflicht bei Wegfall eines Abkömmlings § 2052Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gewillkürte Erben § 2053Zuwendung an entfernteren oder angenommenen Abkömmling § 2054Zuwendung aus dem Gesamtgut § 2055Durchführung der Ausgleichung § 2056Mehrempfang § 2057Auskunftspflicht § 2057aAusgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings
verbindlichkeiten § 2047Verteilung des Überschusses § 2048Teilungsanordnungen des Erblassers § 2049Übernahme eines Landguts § 2050Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben § 2051Ausgleichungspflicht bei Wegfall eines Abkömmlings § 2052Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gewillkürte Erben § 2053Zuwendung an entfernteren oder angenommenen Abkömmling § 2054Zuwendung aus dem Gesamtgut § 2055Durchführung der Ausgleichung § 2056Mehrempfang § 2057Auskunftspflicht § 2057aAusgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings
Rechtsprechung zu § 2036 BGB
5 Entscheidungen zu § 2036 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 12.05.2016 - I ZR 5/15
Pflicht des Vorkaufsberechtigten zur Zahlung der Maklerprovision: Herabsetzung ...
- BGH, 13.04.1970 - III ZR 176/68
Anforderungen an die Ausübung des Miterben-Vorkaufsrechts - Vorliegen eines ...
- BFH, 13.02.2003 - X R 6/99
Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung vom Ehegatten
- BGH, 08.05.1952 - IV ZR 163/51
Vorkaufsrecht eines Miterben
- AG Bautzen, 23.10.2015 - 22 C 193/15
Erbengemeinschaft: Verzichtserklärung von Miterben