Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 - 2063) |
Titel 4 - Mehrheit von Erben (§§ 2032 - 2063) |
Untertitel 1 - Rechtsverhältnis der Erben untereinander (§§ 2032 - 2057a) |
(1) 1Bei der Auseinandersetzung wird jedem Miterben der Wert der Zuwendung, die er zur Ausgleichung zu bringen hat, auf seinen Erbteil angerechnet. 2Der Wert der sämtlichen Zuwendungen, die zur Ausgleichung zu bringen sind, wird dem Nachlass hinzugerechnet, soweit dieser den Miterben zukommt, unter denen die Ausgleichung stattfindet.
(2) Der Wert bestimmt sich nach der Zeit, zu der die Zuwendung erfolgt ist.
verbindlichkeiten § 2047Verteilung des Überschusses § 2048Teilungsanordnungen des Erblassers § 2049Übernahme eines Landguts § 2050Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben § 2051Ausgleichungspflicht bei Wegfall eines Abkömmlings § 2052Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gewillkürte Erben § 2053Zuwendung an entfernteren oder angenommenen Abkömmling § 2054Zuwendung aus dem Gesamtgut § 2055Durchführung der Ausgleichung § 2056Mehrempfang § 2057Auskunftspflicht § 2057aAusgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings
Rechtsprechung zu § 2055 BGB
59 Entscheidungen zu § 2055 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 5 W 58/21
Beschränkt sich der Vortrag eines Miterben auf den rechtlichen Hinweis, dass zur ...
- FG Niedersachsen, 02.09.2015 - 3 K 388/14
Ausgleichung; Erbquote; Kaufkraftschwund; Lebenshaltungsindex; ...
- FG Hessen, 24.05.2013 - 1 K 139/09
Bewertung von im Ausland belegenen und in Form von Gesellschaften gehaltenen ...
- OLG Hamm, 20.04.2023 - 10 U 78/22
Zuständigkeit; Landwirtschaftsgericht
- OLG Köln, 17.12.1996 - 3 U 40/96
Erbrecht Ausgleichung Teilungsquote Feststellungsklage
- OLG Düsseldorf, 06.04.2018 - 7 U 34/17
Pflicht des Miterben zum Ausgleich von Zuwendungen in Form der unentgeltlichen ...
Zum selben Verfahren:
- LG Duisburg, 09.02.2017 - 4 O 275/13
Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben
- LG Duisburg, 09.02.2017 - 4 O 275/13
- BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 26/84
Umfang des Ausgleichsanspruchs; Wertverhältnisse bei Bildung der Teilungsquote
- OLG Oldenburg, 06.11.1990 - 5 U 50/90
Testament; Vorerbe; Anderweitige Verfügung über Nachlaß
- OLG München, 24.01.1991 - 29 U 4906/90
Querverweise
Auf § 2055 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Testament
- Testamentsvollstrecker
- § 2204 (Auseinandersetzung unter Miterben)