Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 - 2063) |
Titel 4 - Mehrheit von Erben (§§ 2032 - 2063) |
Untertitel 1 - Rechtsverhältnis der Erben untereinander (§§ 2032 - 2057a) |
Zitiervorschläge
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
§ 2032Erbengemeinschaft
§ 2033Verfügungsrecht des Miterben
§ 2034Vorkaufsrecht gegenüber dem Verkäufer
§ 2035Vorkaufsrecht gegenüber dem Käufer
§ 2036Haftung des Erbteilkäufers
§ 2037Weiterveräußerung des Erbteils
§ 2038Gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses
§ 2039Nachlassforderungen
§ 2040Verfügung über Nachlassgegenstände, Aufrechnung
§ 2041Unmittelbare Ersetzung
§ 2042Auseinandersetzung
§ 2043Aufschub der Auseinandersetzung
§ 2044Ausschluss der Auseinandersetzung
§ 2045Aufschub der Auseinandersetzung
§ 2046Berichtigung der Nachlass-
verbindlichkeiten § 2047Verteilung des Überschusses § 2048Teilungsanordnungen des Erblassers § 2049Übernahme eines Landguts § 2050Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben § 2051Ausgleichungspflicht bei Wegfall eines Abkömmlings § 2052Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gewillkürte Erben § 2053Zuwendung an entfernteren oder angenommenen Abkömmling § 2054Zuwendung aus dem Gesamtgut § 2055Durchführung der Ausgleichung § 2056Mehrempfang § 2057Auskunftspflicht § 2057aAusgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings
verbindlichkeiten § 2047Verteilung des Überschusses § 2048Teilungsanordnungen des Erblassers § 2049Übernahme eines Landguts § 2050Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben § 2051Ausgleichungspflicht bei Wegfall eines Abkömmlings § 2052Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gewillkürte Erben § 2053Zuwendung an entfernteren oder angenommenen Abkömmling § 2054Zuwendung aus dem Gesamtgut § 2055Durchführung der Ausgleichung § 2056Mehrempfang § 2057Auskunftspflicht § 2057aAusgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings
Rechtsprechung zu § 2032 BGB
507 Entscheidungen zu § 2032 BGB in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2022 - 21 D 14/19
Gemeinde klagt erfolglos gegen Erdgasfernleitung ZEELINK
- VGH Bayern, 16.08.2022 - 8 N 19.1138
Normenkontrollantrag gegen Wasserschutzgebietsverordnung
- KG, 16.01.2020 - 1 VA 14/19
Voraussetzungen für eine Herausgabeanordnung gemäß § 16 BerlHintG
- LAG Köln, 29.11.2019 - 4 Sa 323/19
Zulässigkeit der Berufung wegen erstmaliger Geltendmachung eines ...
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07
Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
Staatliche Verwaltung; nicht auffindbarer Eigentümer; nicht bekannter oder nicht ...
- BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
- VGH Baden-Württemberg, 01.04.2022 - 2 S 3636/21
Heranziehung von Miterben zur Zweitwohnungssteuer
- BSG, 11.09.2020 - B 8 SO 8/19 R
Sozialhilfe - Bestattungskosten - Zumutbarkeit der Kostentragung - ...
- BSG, 12.05.2020 - B 12 KR 22/18 R
Beitragsbemessung in der Kranken- und Pflegeversicherung
- BFH, 02.12.2020 - II R 17/18
Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit
§ 2032 BGB in Nachschlagewerken
- § 2032 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Schlusspflichten
Schlussrechnung
Schlusstätigkeiten