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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.1963 - III C 80.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,250
BVerwG, 27.06.1963 - III C 80.61 (https://dejure.org/1963,250)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1963 - III C 80.61 (https://dejure.org/1963,250)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1963 - III C 80.61 (https://dejure.org/1963,250)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FG § 6 Abs. 1, § 31 Abs. 2; LAG § 11 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BVerwGE 16, 169
  • NJW 1963, 1937
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 18.05.1967 - III C 78.66

    Ansprüche des Erben eines für tot erklärten anteilsberechtigten Abkömmlings auf …

    Der Ausgleichsanspruch für die ganz oder teilweise zerstörten Wirtschaftsgüter, die zum Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft gehörten, ist kein Ersatz im Sinne des § 1473 Abs. 1 BGB (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, BVerwG 16, 169).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats gehört der Anspruch auf Lastenausgleich, der einem vor dem 1. April 1952 gestorbenen unmittelbar Geschädigten erwachsen ist, nicht zu dessen Nachlaß; er entsteht vielmehr mit dem 1. April 1952 in der Person seines Erben (Urteil vom 14. März 1963 - BVerwG III C 101.60 - [MDR 1963, 618]; Urteil vom 27. Juni 1963 [BVerwGE 16, 169]; Beschluß vom 18. November 1963 - BVerwG III CB 141.63 -).

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt (BVerwGE 16, 169 mit Nachweisen), daß eine Schadensfeststellung zugunsten einer Erbengemeinschaft nicht zulässig ist.

    Die Entstehung dieses Anspruchs, sein Umfang und seine Geltendmachung richten sich deshalb nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder anderen Bestimmungen des Privatrechts (BVerwGE 16, 169-173 -).

    Er tritt nicht als Ersatz an die Stelle des ganz oder teilweise zerstörten Wirtschaftsgutes; deshalb ist weder § 2041 BGB anwendbar (BVerwGE 16, 169-172 f. - mit Hinweis auf BVerwG III C 101.60), noch ist § 1473 Abs. 1 BGB einschlägig.

  • BVerwG, 04.07.1967 - III C 69.66

    Schadensfeststellung an Grundvermögen einer fortgesetzten Gütergemeinschaft - …

    Der Senat hat in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 18. Mai 1967 - BVerwG III C 78.66 - unter Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (BVerwGE 16, 169) entschieden, daß der Ausgleichsanspruch für die ganz oder teilweise zerstörten Wirtschaftsgüter, die zum Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft gehörten, kein Ersatz im Sinne des § 1473 Abs. 1 BGB ist.

    Die Entstehung dieses Anspruchs, sein Umfang und seine Geltendmachung richten sich deshalb nicht nach den Bestimmungen des Privatrechts, vor allem nicht nach denjenigen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BVerwGE 16, 169-173 -).

    Er tritt nicht als Ersatz anstelle des ganz oder teilweise zerstörten Wirtschaftsgutes, deshalb ist hier weder der § 2041 BGB anwendbar (BVerwGE 16, 169-172 f - mit Hinweis auf BVerwG III C 101.60), noch ist § 1473 Abs. 1 BGB einschlägig.

  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 90.99

    Grundstück; Überschuldung; Erbausschlagung; Übergang in Volkseigentum; Erbanteil …

    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht im Bereich des Lastenausgleichs die Gesamthandsberechtigung von Miterben an einzelnen Nachlassgegenständen trotz ihrer mangelnden Verkehrsfähigkeit generell als mögliches Schadensobjekt anerkannt (BVerwGE 16, 169 [174]).
  • BVerwG, 16.01.1964 - III C 168.62

    Feststellung eines Kriegssachschadens eines Mitglieds einer Erbengemeinschaft - …

    Keine Zusammenrechnung von Schadensbeträgen nach dem Feststellungsgesetz, die für Verluste des unmittelbar Geschädigten und seines vor dem 1. April 1952 gestorbenen Erblassers festzustellen sind (Fortführung von BVerwG III C 68.61, BVerwG III C 80.61).

    Diese Regelung schließt es aus, im Feststellungsverfahren Schadensbeträge für solche Verluste zusammenzurechnen, die zwar am gleichen Wirtschaftsgut entstanden, aber mehreren Personen als unmittelbar Geschädigten erwachsen sind (vgl. Urteile vom 15. November 1962 - BVerwG III C 68.61 - und vom 27. Juni 1963 - BVerwG III C 80.61 -), und zwar auch dann, wenn einer der unmittelbar Geschädigten vor dem 1. April 1952 gestorben und von einer Person beerbt worden ist, die ebenfalls im Zeitpunkt der Schädigung an dem Wirtschaftsgut beteiligt war.

  • BVerwG, 07.06.1973 - III C 80.72

    Bestimmung des Geschädigten nach jugoslawischem Erbrecht - Anwendbarkeit eines …

    Lastenausgleichsansprüche stellen auch innerhalb des deutschen Rechtskreises nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Surrogat für die verlorenen Wirtschaftsgüter dar (BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1963, BVerwGE 16, 169 [172], vom 6. Mai 1965, BVerwGE 21, 67 [73] und vom 18. Mai 1967 - BVerwG III C 78.66 -, BVerwGE 27, 86 [90] = MDR 1967, 862).
  • BVerwG, 30.01.1964 - III C 182.61

    Rechtsmittel

    Auch § 6 Abs. 1 FG rechtfertigt keine andere Entscheidung (vgl. zu dieser Vorschrift BVerwGE 16, 169).
  • BVerwG, 05.05.1966 - III C 84.65

    Begründung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses zwischem berechtigtem Miterben …

    Als Mitglied der Gesamthandsgemeinschaft hat der Beigeladene gemäß § 229 Abs. 2 LAG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 FG einen Anspruch auf Schadensfeststellung hinsichtlich des am Grundvermögen eingetretenen Kriegssachschadens entsprechend seinem Anteil (Urteil vom 27. Juni 1963 - BVerwG III C 80.61 -), es sei denn, daß ausnanhmsweise dieser Anteil bei Anwendung des § 11 StAnpG einer arideren Person zuzurechnen sei.
  • BVerwG, 06.05.1965 - III C 230.64
    Der Anspruch auf Gewährung von Lastenausgleich ist nämlich kein Surrogat der zerstörten oder in Verlust geratenen Gegenstände (BVerwGE 16, 169).
  • BVerwG, 29.03.1984 - 3 C 53.82

    Betriebsvermögen einer KG - Kriegssachschaden - Abtretung der …

    Der Senat hat dies bereits für die Vorschrift des § 1473 Abs. 1 BGB (Gütergemeinschaft) und für die Vorschrift des § 2041 BGB (Erbengemeinschaft) ausgesprochen (…Urteile vom 18. Mai 1967 - [a.a.O.] - und vom 27. Juni 1963 - BVerwG 3 C 80.61 - [BVerwGE 16, 169]).
  • BVerwG, 22.09.1966 - III C 7.64

    Rechtsmittel

    Von diesen Erwägungen ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. Juni 1963 - BVerwG III C 80.61 - ausgegangen, in dem er ausgeführt hat, durch die Zuständigkeits vorschrift des § 31 Abs. 2 Satz 1 FG werde erreicht, daß gegenüber allen Beteiligten die gleiche Entscheidung ergehe, jedoch Ausnahmen für möglich gehalten hat.
  • BVerwG, 28.01.1971 - III C 120.69

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.07.1965 - III B 119.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.03.1965 - III B 66.64

    Übergang der Eigenschaft als unmittelbar Geschädigter auf eine andere Person

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