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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.01.1965

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.03.1965 - III CB 104.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,442
BVerwG, 23.03.1965 - III CB 104.64 (https://dejure.org/1965,442)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1965 - III CB 104.64 (https://dejure.org/1965,442)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1965 - III CB 104.64 (https://dejure.org/1965,442)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Kriegssachschadens an Eigenbesitz und wirtschaftlichem Eigentum - Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Begriff des Eigenbesitzers - Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers - Verpflichtung des Gerichts zum Führen eines ausführlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1965 - III CB 104.64
    Schon deshalb kann sich die Klägerin auf diesen angeblichen Verfahrensmangel nicht berufen (vgl. BVerwGE 8, 149 und 14, 146; Urteil des Senats vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 47.63 -).
  • BVerwG, 12.02.1959 - III C 133.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1965 - III CB 104.64
    Schon deshalb kann sich die Klägerin auf diesen angeblichen Verfahrensmangel nicht berufen (vgl. BVerwGE 8, 149 und 14, 146; Urteil des Senats vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 47.63 -).
  • RG, 11.06.1920 - VII 496/19

    Eigentumserwerb an beweglichen Sachen durch Stellvertreter

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1965 - III CB 104.64
    Im übrigen genügt es, nach der von er Klägerin erwähnten, in RGZ 99, 208, 210 veröffentlichten Entscheidung des Reichsgerichts, wenn der Wechsel des Fremd- zum Eigenbesitz auch nur den mit den Verhältnissen vertrauten Personen erkennbar war, für jeden Dritten, also beispielsweise die Klägerin, brauchte der Besitzwechsel nicht erkennbar zu sein.
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf …

    Das rechtliche Gehör umfaßt unbeschadet des § 104 Abs. 1 VwGO nicht einen Anspruch auf ein vor Erlaß der Entscheidung zu führendes Rechtsgespräch, mag ein solches auch angebracht sein und den Beteiligten wünschenswert erscheinen (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 23. März 1965 - BVerwG III CB 104.64 -).
  • BVerwG, 17.05.1966 - III C 144.64

    Rechtsmittel

    Das rechtliche Gehör umfaßt nicht den Anspruch, daß vor Erlaß der Entscheidung ein Rechtsgespräch geführt wird oder daß das Gericht seine Meinung andeutet (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 11. August 1964 [NJW 1965, 147 [BVerfG 11.08.1964 - 2 BvR 456/64]]; Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 23. März 1965 - BVerwG III CB 104.64 - Bayer. Verfassungsgerichtshof, Beschluß vom 31. August 1964 [MDR 1964, 989]).
  • BVerwG, 21.10.1977 - 2 B 66.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Soweit die Beschwerde mit diesem Vorbringen eine Versagung des rechtlichen Gehörs geltend machen will, ist nochmals klarzustellen, daß das rechtliche Gehör unbeschadet des § 104 Abs. 1 VwGO nicht einen Anspruch auf ein vor Erlaß der Entscheidung zu führendes Rechtsgespräch umfaßt, mag ein solches auch angebracht sein und den Beteiligten wünschenswert erscheinen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 23. März 1965 - BVerwG III CB 104.64 - und vom 9. November 1972 - BVerwG II CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96]).
  • BVerwG, 04.03.1969 - III CB 6.69
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können sich diese Vereinbarungen auch aus schlüssigen Handlungen ergeben (so der im angefochtenen Urteil angeführte Beschluß vom 23. März 1965 - BVerwG III CB 104.64 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 229 LAG Nr. 45]; vgl. auch BVerwGE 23, 56).
  • BVerwG, 06.09.1968 - III B 100.65

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung …

    Dem Kläger ist ferner nicht das rechtliche Gehör versagt worden (§ 138 Nr. 3 VwGO), denn er hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keinen Anspruch auf ein Rechtsgespräch (Beschluß vom 23. März 1965 - BVerwG III CB 104.64 -).
  • BVerwG, 19.06.1973 - III B 39.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung der …

    Daß dieser Vorschrift Vorrang vor bürgerlich-rechtlichen Erwägungen gebührt, ist in ständiger Rechtsprechung des Senats bereits grundsätzlich entschieden (BVerwGE 6, 162 und Beschluß vom 23. März 1965 - BVerwG III CB 104.64 -) und bedarf schon wegen Fehlens neuer beachtlicher Gesichtspunkte keiner erneuten Klärung oder Bekräftigung.
  • BVerwG, 14.06.1966 - III B 52.66

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

    Soweit der Kläger geltend machen will, das Verwaltungsgericht habe gegen den Grundsatz über die Gewährung des rechtlichen Gehörs verstoßen, muß er scheitern, weil er nicht dargetan hat, daß die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen er sich nicht hat äußern können (§ 108 Abs. 2 VwGO, Beschluß des beschließenden Senats vom 23. März 1965 - BVerwG III CB 104.64 -).
  • BVerwG, 10.01.1966 - III B 72.65

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Einer Zulassung der Revision wegen Fehlens des Beweisbeschlusses (§ 450 Abs. 1 ZPO, § 98 VwGO) oder Verletzung des § 105 Abs. 3 VwGO würde zudem in jedem Falle § 295 ZPO entgegenstehen, weil der Kläger und sein Prozeßbevollmächtigter Gelegenheit gehabt haben, diese vermeintlichen Mängel vor Stellung ihrer Schlußanträge zu rügen und sie dies ausweislich der Niederschrift unterlassen haben (BVerwGE 14, 146; Beschluß des Senats vom 23. März 1965 - BVerwG III CB 104.64 -).
  • BVerwG, 08.11.1973 - III B 104.71

    Voraussetzungen für die Annahme von Eigenbesitz im Sinne des § 11 Ziff. 4 StAnpG …

    Ob unter diesen Umständen Eigenbesitz angenommen werden kann, ist vor allem von den tatsächlichen Besonderheiten des entschiedenen Falles abhängig und entzieht sich damit weitgehend einer grundsätzlichen Entscheidung (Beschluß vom 4. Juni 1968 - BVerwG III B 116.67 - [ZLA 1968, 361]; Beschluß vom 23. März 1965 - BVerwG III CB 104.64 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 45]; Beschluß vom 24. Januar 1964 - BVerwG III B 94.63 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 29]).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.01.1965 - III CB 104.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1245
BVerwG, 16.01.1965 - III CB 104.64 (https://dejure.org/1965,1245)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1965 - III CB 104.64 (https://dejure.org/1965,1245)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1965 - III CB 104.64 (https://dejure.org/1965,1245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Kriegssachschäden an Grundvermögen - Antrag auf Aussetzung des Verfahrens - Rechtskraftwirkung eines zivilgerichtlichen Urteils - Bindung der Ausgleichsbehörden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 832
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 18.02.1982 - 7 RAr 39/81

    Arbeitserlaubnis; Erteilung einer Arbeitserlaubnis; Ermächtigung

    Damit besteht auch keine Grundlage für eine Aussetzung (vgl Bundesverwaltungsgericht, NJW 1965, S. 832).
  • BVerwG, 12.06.1975 - II B 59.74

    Anerkennung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten - Bestehen oder Nichtbestehen eines …

    Das ist hier schon deshalb nicht der Fall, weil die in dem sozialgerichtlichen Verfahren getroffenen, nach Ansicht des Klägers für das vorliegende Verfahren bedeutsamen tatsächlichen Feststellungen vom Bundesverwaltungsgericht, das an die von der Vorinstanz im Verwaltungsstreitverfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden ist, nicht berücksichtigt werden könnten (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 16. Januar 1965 - BVerwG III CB 104.64 - [Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 153]).
  • BVerwG, 05.03.1965 - III B 140.64

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines …

    Unabhängig von dem Erfolg oder Mißerfolg einer zivilrechtlichen Klage zwecks Feststellung der Eigentumsverhältnisse an der Pekinger Firma ist eine Aussetzung des Verfahrens vor dem Revisionsgericht jedoch unzulässig, weil durch diese Aussetzung neue Tatsachen in den Rechtsstreit eingeführt werden sollen (Beschluß des Senatsvom 16. Januar 1965 - BVerwG III CB 104.64 -).
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