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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.04.1973 - III CB 66.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,3115
BVerwG, 16.04.1973 - III CB 66.72 (https://dejure.org/1973,3115)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.1973 - III CB 66.72 (https://dejure.org/1973,3115)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 1973 - III CB 66.72 (https://dejure.org/1973,3115)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.02.1965 - V ER 224.64
    Auszug aus BVerwG, 16.04.1973 - III CB 66.72
    Die allgemeine Erwägung, daß ein Armenrechtsgesuch einer anwaltlich nicht vertretenen Prozeßpartei u.a. auch dazu dienen soll, zunächst rechtskundigen Beistand für eine dann formgerecht zu begründende Revision zu erlangen, kann bei dem hier bereits im Armenrechtsverfahren anwaltlich vertretenen Kläger im übrigen nicht dazu führen, von der nach der ständigen Rechtsprechung (Beschluß vom 12. Februar 1965 - BVerwG V ER 224.64 - [MDR 1965, 410]; Beschluß vom 22. Februar 1965 - BVerwG VIII ER 202.63 - [NJW 1965, 1038]; Beschluß vom 15. März 1973 - BVerwG III B 22.73 - [noch nicht veröffentlicht]) gebotenen Mindestbegründung für das beabsichtigte Rechtsmittel abzusehen.
  • BVerwG, 22.02.1965 - VIII ER 202.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1973 - III CB 66.72
    Die allgemeine Erwägung, daß ein Armenrechtsgesuch einer anwaltlich nicht vertretenen Prozeßpartei u.a. auch dazu dienen soll, zunächst rechtskundigen Beistand für eine dann formgerecht zu begründende Revision zu erlangen, kann bei dem hier bereits im Armenrechtsverfahren anwaltlich vertretenen Kläger im übrigen nicht dazu führen, von der nach der ständigen Rechtsprechung (Beschluß vom 12. Februar 1965 - BVerwG V ER 224.64 - [MDR 1965, 410]; Beschluß vom 22. Februar 1965 - BVerwG VIII ER 202.63 - [NJW 1965, 1038]; Beschluß vom 15. März 1973 - BVerwG III B 22.73 - [noch nicht veröffentlicht]) gebotenen Mindestbegründung für das beabsichtigte Rechtsmittel abzusehen.
  • BVerwG, 15.03.1973 - III B 22.73

    Postulationsfähigkeit vor dem Bundesverwaltungsgericht - Rechtzeitigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1973 - III CB 66.72
    Die allgemeine Erwägung, daß ein Armenrechtsgesuch einer anwaltlich nicht vertretenen Prozeßpartei u.a. auch dazu dienen soll, zunächst rechtskundigen Beistand für eine dann formgerecht zu begründende Revision zu erlangen, kann bei dem hier bereits im Armenrechtsverfahren anwaltlich vertretenen Kläger im übrigen nicht dazu führen, von der nach der ständigen Rechtsprechung (Beschluß vom 12. Februar 1965 - BVerwG V ER 224.64 - [MDR 1965, 410]; Beschluß vom 22. Februar 1965 - BVerwG VIII ER 202.63 - [NJW 1965, 1038]; Beschluß vom 15. März 1973 - BVerwG III B 22.73 - [noch nicht veröffentlicht]) gebotenen Mindestbegründung für das beabsichtigte Rechtsmittel abzusehen.
  • BVerwG, 12.12.1974 - VI ER 202.74

    Begründetheit eines Antrags auf Armenrecht und der vorläufigen unentgeltlichen …

    Wenn die das Armenrecht begehrende Partei - wie hier - durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, bedarf es dazu nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls eines an den Grundsätzen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO orientierten Mindestmaßes an Begründung (Beschlüsse vom 17. September 1964 - BVerwG VIII B 57.64 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 34 NJW 1965, 266], vom 12. Februar 1965 - BVerwG V ER 224.64 - [NJW 1965, 1293], vors 22. Februar 1965 - BVerwG VIII ER 202.63 - [NJW 1965, 1038], vom 15. März 1973 - BVerwG III B 22.73 - [ZLA 197 104 und 1974, 39] sowie vom 16. April 1973 - BVerwG III CB 66.72 - [ZLA 1973, 156]).
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