Rechtsprechung
| BFH, 26.11.2009 - III R 110/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Gewerbesteuerpflicht einer Handelsvertreterausgleichszahlung
- openjur.de
Gewerbesteuerpflicht einer Handelsvertreterausgleichszahlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Handelsvertreterausgleichszahlung nach § 89b HGB unterliegt der Gewerbesteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gewerbesteuerpflicht einer Handelsvertreterausgleichszahlung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Steuerpflicht einer Handelsvertreterausgleichszahlung
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Gewerbesteuerpflicht einer Handelsvertreterausgleichszahlung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 23.03.2006 - 8 K 3816/03
- BFH, 26.11.2009 - III R 110/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04
Flugzeugleasing und Gewerbesteuer
Auszug aus BFH, 26.11.2009 - III R 110/07
Veräußerungs- und Aufgabegewinne (§ 16 EStG) sind dabei nicht einzubeziehen, weil dies dem Wesen der Gewerbesteuer als einer auf den tätigen Betrieb bezogenen Sachsteuer widersprechen würde (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Juni 2007 IV R 49/04, BFHE 217, 150, BStBl II 2009, 289).Denn der Gewerbesteuer unterliegen nur tätige Betriebe (BFH-Urteil in BFHE 217, 150, BStBl II 2009, 289).
- BFH, 02.04.2008 - X R 61/06
Verdeckt vereinbartes Entgelt für das Wettbewerbsverbot eines Handelsvertreters
Auszug aus BFH, 26.11.2009 - III R 110/07
Die Ausgleichszahlung ist - als letzter Geschäftsvorfall - Bestandteil des laufenden Gewinns, wenn der Gewerbebetrieb mit der Beendigung des Vertretervertrags veräußert oder aufgegeben wird; als zusätzlicher Vergütungsanspruch für die vor Vertragsende geleisteten und nach Vertragsende fortwirkenden Dienste folgt er unmittelbar aus dem Handelsvertreterverhältnis und setzt keinen besonderen Willensentschluss voraus, wie ihn die Aufgabe einer Tätigkeit oder eines Gewerbebetriebs erfordert (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteile vom 19. Februar 1987 IV R 72/83, BFHE 149, 188, BStBl II 1987, 570; vom 2. April 2008 X R 61/06, BFH/NV 2008, 1491;… BFH-Beschluss vom 17. März 2009 X B 225/08, BFH/NV 2009, 967; kritisch zur Einbeziehung der Ausgleichsansprüche Blümich/v. Twickel, § 7 GewStG Rz 158). - BFH, 17.03.2009 - X B 225/08
Gewerbesteuerpflicht des Handelsvertreterausgleichsanspruchs - Keine …
Auszug aus BFH, 26.11.2009 - III R 110/07
Die Ausgleichszahlung ist - als letzter Geschäftsvorfall - Bestandteil des laufenden Gewinns, wenn der Gewerbebetrieb mit der Beendigung des Vertretervertrags veräußert oder aufgegeben wird; als zusätzlicher Vergütungsanspruch für die vor Vertragsende geleisteten und nach Vertragsende fortwirkenden Dienste folgt er unmittelbar aus dem Handelsvertreterverhältnis und setzt keinen besonderen Willensentschluss voraus, wie ihn die Aufgabe einer Tätigkeit oder eines Gewerbebetriebs erfordert (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteile vom 19. Februar 1987 IV R 72/83, BFHE 149, 188, BStBl II 1987, 570;… vom 2. April 2008 X R 61/06, BFH/NV 2008, 1491; BFH-Beschluss vom 17. März 2009 X B 225/08, BFH/NV 2009, 967; kritisch zur Einbeziehung der Ausgleichsansprüche Blümich/v. Twickel, § 7 GewStG Rz 158).
- BFH, 19.02.1987 - IV R 72/83
Ausgleichszahlungen an Kommissionsagenten als laufender Gewinn
Auszug aus BFH, 26.11.2009 - III R 110/07
Die Ausgleichszahlung ist - als letzter Geschäftsvorfall - Bestandteil des laufenden Gewinns, wenn der Gewerbebetrieb mit der Beendigung des Vertretervertrags veräußert oder aufgegeben wird; als zusätzlicher Vergütungsanspruch für die vor Vertragsende geleisteten und nach Vertragsende fortwirkenden Dienste folgt er unmittelbar aus dem Handelsvertreterverhältnis und setzt keinen besonderen Willensentschluss voraus, wie ihn die Aufgabe einer Tätigkeit oder eines Gewerbebetriebs erfordert (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteile vom 19. Februar 1987 IV R 72/83, BFHE 149, 188, BStBl II 1987, 570;… vom 2. April 2008 X R 61/06, BFH/NV 2008, 1491;… BFH-Beschluss vom 17. März 2009 X B 225/08, BFH/NV 2009, 967; kritisch zur Einbeziehung der Ausgleichsansprüche Blümich/v. Twickel, § 7 GewStG Rz 158). - BFH, 31.03.1977 - IV R 111/76
Witwe eines selbständigen Versicherungsvertreters - Gewerbeertrag - Eingestellter …
Auszug aus BFH, 26.11.2009 - III R 110/07
Wurde die werbende Tätigkeit beendet, so sind nachträgliche Betriebseinnahmen oder -ausgaben gewerbesteuerlich nicht mehr zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 31. März 1977 IV R 111/76, BFHE 122, 139, BStBl II 1977, 618; Blümich/v. Twickel, § 7 GewStG Rz 154). - FG Düsseldorf, 23.03.2006 - 8 K 3816/03
Gewerbesteuerpflicht für eine Ausgleichszahlung an einen Handelsvertreter; …
Auszug aus BFH, 26.11.2009 - III R 110/07
Im Übrigen wies das Finanzgericht (FG) die Klage mit Urteil vom 23. März 2006 8 K 3816/03 G (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1219) ab.
- BFH, 09.02.2011 - IV R 37/08
Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt - …
Deren Entstehung ist (auch) einkommensteuerrechtlich dem laufenden Gewinn und nicht dem Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn zuzuordnen; dies gilt auch dann, wenn die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs des Handelsvertreters zusammenfällt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14. Oktober 1980 VIII R 184/78, BFHE 131, 520, BStBl II 1981, 97; vom 25. Juli 1990 X R 111/88, BFHE 162, 38, BStBl II 1991, 218; im Zusammenhang mit der Bestimmung des Gewerbeertrags nach § 7 GewStG gleichfalls für laufenden Gewinn z.B. BFH-Urteile vom 24. November 1982 I R 60/79, BFHE 137, 360, BStBl II 1983, 243; vom 19. Februar 1987 IV R 72/83, BFHE 149, 188, BStBl II 1987, 570; vom 26. November 2009 III R 110/07, BFH/NV 2010, 1304, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 17. März 2009 X B 225/08, BFH/NV 2009, 967; kritisch für die Gewerbesteuer Blümich/von Twickel, § 7 GewStG Rz 158). - BFH, 11.04.2012 - X B 56/11
Gewerbesteuerpflicht des Handelsvertreterausgleichsanspruchs; Verletzung …
Die Ausgleichszahlung ist --als letzter Geschäftsvorfall-- Bestandteil des laufenden Gewinns, wenn der Gewerbebetrieb mit der Beendigung des Vertretervertrags veräußert oder aufgegeben wird; als zusätzlicher Vergütungsanspruch für die vor Vertragsende geleisteten und nach Vertragsende fortwirkenden Dienste folgt er unmittelbar aus dem Handelsvertreterverhältnis und setzt keinen besonderen Willensentschluss voraus, wie ihn die Aufgabe einer Tätigkeit oder eines Gewerbebetriebs erfordert (…BFH-Entscheidungen vom 17. März 2009 X B 225/08, BFH/NV 2009, 967; vom 26. November 2009 III R 110/07, BFH/NV 2010, 1304, …und vom 9. Februar 2011 IV R 37/08, BFH/NV 2011, 1120, jeweils m.w.N. aus der Rechtsprechung).Davon ist hier auszugehen, da das FG in seiner Argumentation der ständigen Rechtsprechung des BFH folgt, dass die Ausgleichszahlung an den Handelsvertreter nach § 89b HGB --als letzter Geschäftsvorfall-- auch dann den laufenden Gewinn erhöht, wenn sie auf Grund der Beendigung eines Handelsvertretervertrags geleistet wird, die mit der Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit zusammenfällt (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1304, m.w.N.).
- FG Düsseldorf, 02.12.2010 - 8 K 797/10 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese Entscheidung mit Urteil vom 26. November 2009 III R 110/07 (…Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2010, 1304) aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
Durch die bloße Vereinnahmung einer Ausgleichszahlung nach § 89b HGB wird auch kein neuer, der Gewerbesteuer unterliegender, Betrieb eröffnet (BFH in BFH/NV 2010, 1304, unter II.4.).
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