Rechtsprechung
| BFH, 13.12.1985 - III R 214/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verfahrensmäßige Trennung zwischen der Veranlagung zur Einkommensteuer und der gesonderten Feststellung gemeinsamer Einkünfte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 03.02.1976 - VIII R 29/71
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Zusammenveranlagung von Eheleuten - …
Auszug aus BFH, 13.12.1985 - III R 214/81
Die verfahrensmäßige Trennung zwischen der Veranlagung zur Einkommensteuer einerseits und der gesonderten Feststellung gemeinsamer Einkünfte andererseits gehört zur Grundordnung des Verfahrensrechts; ein Verstoß hiergegen stellt einen wesentlichen, auch ohne Rüge im Revisionsverfahren zu prüfenden Verfahrensmangel dar (BFH-Urteil vom 3. Februar 1976 VIII R 29/71, BFHE 118, 135, BStBl II 1976, 396).Die Sache ist mangels Entscheidungsreife an das FG zurückzuverweisen, das unter Aussetzung der Verhandlung gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) das Ergebnis des vom FA noch durchzuführenden Verfahrens der gesonderten Feststellung der Einkünfte der Klägerin und ihres verstorbenen Ehemanns für das Streitjahr abzuwarten und seiner Entscheidung in der Einkommensteuersache zugrunde zu legen hat (Urteil in BFHE 118, 135, BStBl II 1976, 396).
- BFH, 18.02.1959 - VI D 1/58
Auszug aus BFH, 13.12.1985 - III R 214/81
Die in einer Gütergemeinschaft lebenden Eheleute sind beide an den Einkünften beteiligt, soweit diese Einkünfte durch den Einsatz des Gesamtguts erzielt werden; insoweit ist eine gesonderte Feststellung durchzuführen (vgl. z. B. Gutachten des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Februar 1959 VI D 1/58 S, BFHE 69, 5, BStBl III 1959, 263; Beschluß des BFH vom 23. Juni 1971 I B 16/71, BFHE 103, 24, BStBl 1971, 730). - BFH, 23.06.1971 - I B 16/71
Vereinbarung der allgemeinen Gütergemeinschaft - Eheleute - Steuerliche …
Auszug aus BFH, 13.12.1985 - III R 214/81
Die in einer Gütergemeinschaft lebenden Eheleute sind beide an den Einkünften beteiligt, soweit diese Einkünfte durch den Einsatz des Gesamtguts erzielt werden; insoweit ist eine gesonderte Feststellung durchzuführen (vgl. z. B. Gutachten des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Februar 1959 VI D 1/58 S, BFHE 69, 5, BStBl III 1959, 263; Beschluß des BFH vom 23. Juni 1971 I B 16/71, BFHE 103, 24, BStBl 1971, 730).
- BFH, 17.05.1995 - X R 64/92
Vereinbarung wertmindernder Beschränkung des Grundstückseigentums gegen Entgelt …
Daß die Beteiligten Eheleute sind, die zusammen veranlagt werden, rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme eines Falles von geringer Bedeutung (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1985 III R 214/81, BFH/NV 1986, 505, m. w. N.; bereits BFH-Beschluß vom 11. Mai 1976 VIII B 54/75, BFHE 119, 22, BStBl II 1976, 596 zu § 215 Abs. 4 Satz 2 der Reichsabgabenordnung).Daß - wie im Streitfall - nach Ablauf des Feststellungszeitraumes ein Feststellungsbeteiligter verstirbt, macht deshalb eine gesonderte und einheitliche Feststellung nicht entbehrlich (BFH in BFH/NV 1986, 505;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 180 AO 1977 Rz. 29, m. w. N.).
- FG München, 05.10.1999 - 13 K 3367/93
Grund und Boden als notwendiges Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen …
Das FA hat zu Recht eine einheitliche und gesonderte Feststellung durchgeführt (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1985 III R 214/81;… Entscheidungssammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1986, 505). - FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1664/99
Keine Umgehung steuerlicher Korrekturnormen durch Erlass erstmaliger …
Der Umstand, dass das beklagte Finanzamt für die Feststellung wie auch für die Einkommensteuerveranlagungen der Kläger zuständig ist, die Kläger zusammenveranlagte Eheleute sind und die Aufteilungsquote feststeht, vermag dies nicht zu begründen (vgl. auch BFH-Urteile vom 13. Dezember 1985 III R 214/81, BFH/NV 1986, 505;… 31. Juli 1990 I R 3/90, BFH/NV 1991, 285, m. w. N.). - FG Niedersachsen, 15.05.1997 - XI 258/91
Steuerliche Behandlung von entrichteten Vorfälligkeitsentschädigungen; Umfang der …
Wenn im Streitjahr die gewerblichen Einkünfte - zeitweise - gemeinschaftlich erzielt worden sind, muß eine gesonderte Feststellung durchgeführt werden (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.1985 III R 214/81 BFH/NV 1986, 505; vom 17.05.1995 X R 64/92 Bundessteuerblatt II 1995, 640, 643).
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