Rechtsprechung
| BFH, 22.05.2019 - III R 3/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c, EStG § 62 Abs 1, EStG § 63 Abs 1 S 2, EStG VZ 2014, EStG VZ 2015, EStG VZ 2016
Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht
- rechtsinformationen.bund.de
Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2009, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG 2009, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG 2009, § 62 Abs 1 EStG 2009, § 63 Abs 1 S 2 EStG 2009
Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht - IWW
§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c des Einkommensteuergese... tzes (EStG), § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG, §§ 8, 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Buchst. b EStG, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Kindergeldberechtigung eines nach Abschluss der Ausbildung zum Steuerfachangestellten zum Steuerfachwirt ausgebildeten Kindes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeldberechtigung eines nach Abschluss der Ausbildung zum Steuerfachangestellten zum Steuerfachwirt ausgebildeten Kindes
- datenbank.nwb.de
Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 06.12.2017 - 2 K 1605/17
- BFH, 22.05.2019 - III R 3/18
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BFH, 07.04.2011 - III R 24/08
Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des …
Auszug aus BFH, 22.05.2019 - III R 3/18
Rn. 16 Im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift --nämlich die Gleichstellung von Kindern, die (erfolglos) einen Ausbildungsplatz suchen, mit denen, die bereits einen gefunden haben-- darf der Beginn oder die Fortsetzung der Ausbildung nicht an anderen Umständen als dem Mangel des Ausbildungsplatzes scheitern (Senatsurteil vom 07.04.2011 - III R 24/08, BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210, Rz 27).Die Gründe, aus denen das Kind einen weiteren Ausbildungsplatz nicht antritt --beispielsweise, weil die Aufnahme oder die Prüfung der weiteren Ausbildung eine hauptberufliche praktische Tätigkeit voraussetzt--, sind insoweit unerheblich (vgl. Senatsurteil in BFHE 233, 44, BStBl II 2012, 210, Rz 27, m.w.N.).
- BFH, 11.12.2018 - III R 26/18
Kindergeld bei neben der Ausbildung ausgeübter Erwerbstätigkeit
Auszug aus BFH, 22.05.2019 - III R 3/18
Auf die Frage, ob eine einheitliche mehraktige Erstausbildung vorliegt (vgl. Senatsurteil vom 11.12.2018 - III R 26/18, BFHE 263, 209), kommt es deshalb nicht an. - BFH, 11.04.2018 - III R 18/17
Kein Kindergeldanspruch wegen Zweitausbildung durch zeitliche Zäsur (hier: …
Auszug aus BFH, 22.05.2019 - III R 3/18
Nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift kommt bei einem Überschreiten der Übergangszeit eine Begünstigung auch nicht für die ersten vier Monate in Betracht (Senatsurteil vom 11.04.2018 - III R 18/17, BFHE 261, 151, BStBl II 2018, 548, Rz 16, m.w.N.).
- BFH, 16.09.2015 - III R 6/15
Kindergeld: Ausbildung für einen Beruf und Ausbildungsdienstverhältnis bei …
Auszug aus BFH, 22.05.2019 - III R 3/18
Rn. 11 a) Die kindergeldrechtliche Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG für eine innerhalb eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses stattfindende Ausbildung setzt voraus, dass der Ausbildungscharakter und nicht die Erbringung bezahlter Arbeitsleistungen, d.h. der Erwerbscharakter, im Vordergrund steht (Senatsurteil vom 16.09.2015 - III R 6/15, BFHE 251, 31, BStBl II 2016, 281, Rz 12, m.w.N.). - BFH, 15.07.2003 - VIII R 79/99
Neues zum Kindergeld: Auslegung des Begriffs der Berufsausbildung
Auszug aus BFH, 22.05.2019 - III R 3/18
Die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG liegen demnach nicht vor, wenn das Kind --die Verfügbarkeit des Ausbildungsplatzes unterstellt-- diesen ohnehin nicht antreten könnte, weil es die objektiven Anforderungen nicht erfüllt oder es aus anderen Gründen am Antritt gehindert wäre (BFH-Urteil vom 15.07.2003 - VIII R 79/99, BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843, Rz 13). - BFH, 28.05.2013 - XI R 38/11
Kindergeldanspruch bei Erwerbstätigkeit des Kindes mit Zuwarten auf den Beginn …
Auszug aus BFH, 22.05.2019 - III R 3/18
Dieser Tatbestand liegt zum einen vor, wenn das Kind trotz ernsthaften Bemühens noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, oder zum anderen, wenn ihm ein Ausbildungsplatz bereits zugesagt wurde, es diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28.05.2013 - XI R 38/11, BFH/NV 2013, 1774, Rz 20, m.w.N.). - FG Düsseldorf, 06.12.2017 - 2 K 1605/17
Rechtsstreit um das Vorliegen einer mehraktigen Berufsausbildung bzw. …
Auszug aus BFH, 22.05.2019 - III R 3/18
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 06.12.2017 - 2 K 1605/17 Kg wird als unbegründet zurückgewiesen. - BFH, 22.12.2011 - III R 65/10
Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes trotz ausgeübter Vollzeiterwerbstätigkeit …
Auszug aus BFH, 22.05.2019 - III R 3/18
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Tatbestand des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG nicht durch eine Vollzeittätigkeit des Kindes ausgeschlossen (Senatsurteil vom 22.12.2011 - III R 65/10, BFH/NV 2012, 929).
- FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 2210/17
Objektive Auslegung des Begriffs "Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung"
Durch die Notwendigkeit der berufspraktischen Erfahrung ergebe sich eine Zäsur zwischen den Ausbildungsabschnitten; dies gelte selbst dann, wenn die Berufserfahrung parallel zu der weiteren Ausbildungsmaßnahme gesammelt werden könne (vgl. BFH-Urteil vom 04.02.2016 - III R 14/15, BStBl. II 2016, 615, zum "Betriebswirt (VWA)"; s.a. BFH-Beschluss vom 29.08.2017 - XI B 57/17, BFH/NV 2018, 22, zur "Führungskraft Handel"; dem folgend: Niedersächsisches FG, Urteil vom 17.10.2017 - 13 K 76/17, Juris, zur "Steuerfachwirtin"; FG Düsseldorf vom 06.12.2017 - 2 K 1605/17, Juris, Revision anhängig unter III R 3/18; FG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - 9 K 1541/17 Kg, Juris, zur "Steuerfachwirtin"; FG Münster, Urteil vom 14.12.2017 - 3 K 2536/17, Juris, Revision anhängig unter III R 2/18, zur "Staatlich geprüften Betriebswirtin"; FG Münster, Urteil vom 17.01.2018 - 3 K 2555/17 Kg, Juris, zum "Steuerfachwirt"; FG Münster, Urteil vom 23.05.2017 - 1 K 2410/16 Kg, Juris, zur "Staatlich geprüften Betriebswirtin"; FG Münster, Urteil vom 23.05.2017 - 1 K 3050/16 Kg, Juris, Revision anhängig unter III R 47/17, zur "Staatl.Rn. 76 Die Revision war gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zuzulassen, da der Senat mit dem vorliegenden Urteil von der bisherigen BFH-Rechtsprechung abweicht und im Hinblick auf die hier streitigen Rechtsfragen bereits die Revisionsverfahren III R 47/17, III R 2/18, III R 3/18 und III R 32/17 anhängig sind.
- BFH, 12.10.2023 - III R 10/22
Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei Freiwilligendienst …
Rn. 14 Dieser Tatbestand liegt zum einen vor, wenn das Kind trotz ernsthaften Bemühens noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, oder zum anderen, wenn ihm ein Ausbildungsplatz bereits zugesagt wurde, es diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28.05.2013 - XI R 38/11, BFH/NV 2013, 1774, Rz 20, m.w.N. und Senatsurteil vom 22.05.2019 - III R 3/18, BFH/NV 2019, 1345, Rz 15). - FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17
Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung
Durch die Notwendigkeit der berufspraktischen Erfahrung ergebe sich eine Zäsur zwischen den Ausbildungsabschnitten; dies gelte selbst dann, wenn die Berufserfahrung parallel zu der weiteren Ausbildungsmaßnahme gesammelt werden könne (vgl. BFH-Urteil vom 04.02.2016 - III R 14/15, BStBl. II 2016, 615, zum "Betriebswirt (VWA)"; s.a. BFH-Beschluss vom 29.08.2017 - XI B 57/17, BFH/NV 2018, 22, zur "Führungskraft Handel"; dem folgend: Niedersächsisches FG, Urteil vom 17.10.2017 - 13 K 76/17, Juris, zur "Steuerfachwirtin"; FG Düsseldorf vom 06.12.2017 - 2 K 1605/17, Juris, Revision anhängig unter III R 3/18; FG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - 9 K 1541/17 Kg, Juris, zur "Steuerfachwirtin"; FG Münster, Urteil vom 14.12.2017 - 3 K 2536/17, Juris, zur "Staatlich geprüften Betriebswirtin"; FG Münster, Urteil vom 17.01.2018 - 3 K 2555/17 Kg, Juris, zum "Steuerfachwirt"; FG Münster, Urteil vom 23.05.2017 - 1 K 2410/16 Kg, Juris, zur "Staatlich geprüften Betriebswirtin"; FG Münster, Urteil vom 23.05.2017 - 1 K 3050/16 Kg, Juris, Revision anhängig unter III R 47/17, zur "Staatl.Rn. 82 Die Revision war gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zuzulassen, da der Senat mit dem vorliegenden Urteil von der bisherigen BFH-Rechtsprechung abweicht und im Hinblick auf die hier streitigen Rechtsfragen bereits die Revisionsverfahren III R 47/17, III R 2/18, III R 3/18 und III R 32/17 anhängig sind.
- FG Münster, 16.08.2018 - 10 K 3767/17
Ausbildung - Banklehre und Bachelorstudium als einheitliche Berufsausbildung
Gleiches gilt, wenn das Kind den zweiten Ausbildungsabschnitt erst nach einer zwischenzeitlichen Berufstätigkeit beginnt, welche nicht nur der zeitlichen Überbrückung dient (BFH-Urteil vom 04.02.2016 III R 14/15, BStBl II 2016, 615;… BFH-Beschluss vom 29.08.2017 IX B 57/17, BFH/NV 2018, 22; FG Saarland, Urteil vom 15.02.2017 2 K 1290/16, juris - Revision anhängig unter III 43/17; FG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2017 2 K 1605/17 Kg, juris - Revision anhängig unter III R 3/18 Niedersächsisches FG, Urteil vom 17.10.2017 13 K 76/17, juris). - FG Niedersachsen, 09.06.2022 - 2 K 165/21
Kindergeldrechtliche Berücksichtigung für eine innerhalb eines …
Die praktische Berufstätigkeit im bereits erlernten Beruf ohne im Vordergrund stehende Ausbildungsmaßnahmen wird auch dann nicht zu einer Berufsausbildung, wenn das Kind sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, der weitere Ausbildungsabschnitt aber zunächst eine Berufstätigkeit voraussetzt (BFH-Urteil vom 22. Mai 2019 III R 3/18, BFH/NV 2019, 1345).Eine praktische Berufstätigkeit kann weder begrifflich noch nach dem Sinn und Zweck des Kindergeldrechts als "Berufsausbildung" beurteilt werden (BFH-Urteil vom 22. Mai 2019 III R 3/18, BFH/NV 2019, 1345).
- FG Münster, 02.08.2018 - 10 K 819/18
Kindergeldanspruch bei mehraktigen Ausbildungsmaßnahmen
Gleiches gilt, wenn das Kind den zweiten Ausbildungsabschnitt erst nach einer zwischenzeitlichen Berufstätigkeit beginnt, welche nicht nur der zeitlichen Überbrückung dient (BFH-Urteile vom 11.04.2018 III R 18/17, juris und vom 04.02.2016 III R 14/15, BStBl II 2016, 615; BFH-Beschluss vom 29.08.2017 IX B 57/17, juris; FG Saarland, Urteil vom 15.02.2017 2 K 1290/16, juris - Revision anhängig unter III 43/17; FG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2017 2 K 1605/17 Kg, juris - Revision anhängig unter III R 3/18 Niedersächsisches FG, Urteil vom 17.10.2017 13 K 76/17, juris). - FG Münster, 06.12.2018 - 8 K 3559/17
Kindergeld - Stellen eine Bankausbildung und ein anschließendes Bachelorstudium …
Gleiches gilt, wenn das Kind den zweiten Ausbildungsabschnitt erst nach einer zwischenzeitlichen Berufstätigkeit beginnt, welche nicht nur der zeitlichen Überbrückung dient (BFH-Urteile vom 11.04.2018 III R 18/17, BStBl. II 2018, 548 und vom 04.02.2016 III R 14/15, BStBl. II 2016, 615;… BFH-Beschluss vom 29.08.2017 XI B 57/17, BFH/NV 2018, 22; FG Saarland, Urteil vom 15.02.2017 2 K 1290/16, juris - Revision anhängig unter III 43/17; FG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2017 2 K 1605/17 Kg, juris - Revision anhängig unter III R 3/18 Niedersächsisches FG, Urteil vom 17.10.2017 13 K 76/17, juris).
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