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Rechtsprechung
   BFH, 28.11.1969 - III R 61/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1598
BFH, 28.11.1969 - III R 61/66 (https://dejure.org/1969,1598)
BFH, Entscheidung vom 28.11.1969 - III R 61/66 (https://dejure.org/1969,1598)
BFH, Entscheidung vom 28. November 1969 - III R 61/66 (https://dejure.org/1969,1598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kapitalwert eines Rechts - Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen - Laufzeit - Ungewisses Ereignis allgemeiner Art - Lebenszeit einer Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 97, 431
  • DB 1970, 619
  • BStBl II 1970, 171
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • RFH, 30.11.1926 - I A 128/26
    Auszug aus BFH, 28.11.1969 - III R 61/66
    Das Urteil III 369/58 S vom 11. August 1961 (BFH 73, 584, BStBl III 1961, 477) enthalte überhaupt keine selbständige Begründung, sondern verweise für den Ausspruch der Rechtsfolge lediglich auf das RFH-Urteil I A 128/26 vom 20. November 1926 (RFH 20, 60).

    Unter immerwährenden Nutzungen oder Leistungen sind nach der Rechtsprechung (vgl. RFH-Entscheidung I A 128/26 vom 30. November 1926, a. a. O.) solche zu verstehen, deren Ende nicht abzusehen ist, deren Wegfall somit von Ereignissen abhängt, von denen ungewiß ist, ob und wann sie je eintreten werden.

    Die Behauptung der Revisionsbeklagten, diese Rechtsprechung entbehre einer eigenen Begründung und beschränke sich auf die Bezugnahme auf das RFH-Urteil I A 128/26 vom 30. November 1926 (…a. a. O.), trifft nicht zu.

  • RFH, 17.01.1920 - I A 273/19
    Auszug aus BFH, 28.11.1969 - III R 61/66
    Im Urteil I A 273/19 vom 17. Januar 1920 (RFH 2, 195) hat der RFH entschieden, daß dann, wenn die Dauer eines Rentenrechts außer auf die Lebenszeit des Berechtigten auch auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt ist, für die Bewertung diejenige Methode anzuwenden sei, nach der sich der niedrigste Kapitalwert ergebe.

    Mit Urteil VI A 34/22 vom 22. März 1922 (…a. a. O.) hat der RFH entschieden, der mit der Entscheidung I A 273/19 (…a. a. O.) aufgestellte Grundsatz, "daß, wenn die Dauer eines Nutzungsrechts außer von der Lebenszeit von dem Eintritt eines früheren, ungewissen Ereignisses abhängig ist, von mehreren Berechnungsmöglichkeiten die zu wählen sei, die den geringeren Kapitalwert ergebe", gelte auch dann, "wenn dadurch die Steuerpflicht des Belasteten eine stärkere wird".

    Gelegentlich des Ausspruchs dieser Rechtsfolge hat der RFH die in der Entscheidung I A 273/19 (…a. a. O.) für Nutzungsrechte von bestimmter Dauer aufgestellten Grundsätze auf Nutzungsrechte von unbestimmter Dauer übertragen.

  • BFH, 15.10.1965 - III 152/62 U

    Bewertung des Kapitalwerts eines Gewinnbeteiligungsrechts nach dem Ende des …

    Auszug aus BFH, 28.11.1969 - III R 61/66
    Der Sachverhalt, der dem BFH-Urteil III 152/62 U vom 15. Oktober 1965 (BFH 84, 1, BStBl III 1966, 2) zugrunde gelegen habe, unterscheide sich von dem vorliegenden Fall dadurch, daß der Eintritt des ungewissen Ereignisses allgemeiner Art von der auf Lebenszeit Berechtigten hätte beeinflußt werden können; denn der Wegfall der Gewinnbeteiligung bei Wiederverheiratung sei eine vom Willen der Berechtigten abhängige Bedingung.

    c) Der Senat hat mit den beiden Urteilen III 369/58 S vom 11. August 1961 (…a. a. O.) und III 152/62 U vom 15. Oktober 1965 (a. a. O.) entschieden, daß bei wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer, deren Laufzeit auch von der Lebenszeit einer Person abhängig ist, der Kapitalwert nach § 16 BewG zu ermitteln sei.

  • BFH, 11.08.1961 - III 369/58 S

    Maßgeblicher Wert bei der Besteuerung eines Nießbrauchs an einem Bezugsrecht auf …

    Auszug aus BFH, 28.11.1969 - III R 61/66
    Das Urteil III 369/58 S vom 11. August 1961 (BFH 73, 584, BStBl III 1961, 477) enthalte überhaupt keine selbständige Begründung, sondern verweise für den Ausspruch der Rechtsfolge lediglich auf das RFH-Urteil I A 128/26 vom 20. November 1926 (RFH 20, 60).

    c) Der Senat hat mit den beiden Urteilen III 369/58 S vom 11. August 1961 (a. a. O.) und III 152/62 U vom 15. Oktober 1965 (…a. a. O.) entschieden, daß bei wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer, deren Laufzeit auch von der Lebenszeit einer Person abhängig ist, der Kapitalwert nach § 16 BewG zu ermitteln sei.

  • RFH, 22.03.1922 - VI A 34/22
    Auszug aus BFH, 28.11.1969 - III R 61/66
    Mit Urteil VI A 34/22 vom 22. März 1922 (…a. a. O.) hat der RFH entschieden, der mit der Entscheidung I A 273/19 (…a. a. O.) aufgestellte Grundsatz, "daß, wenn die Dauer eines Nutzungsrechts außer von der Lebenszeit von dem Eintritt eines früheren, ungewissen Ereignisses abhängig ist, von mehreren Berechnungsmöglichkeiten die zu wählen sei, die den geringeren Kapitalwert ergebe", gelte auch dann, "wenn dadurch die Steuerpflicht des Belasteten eine stärkere wird".

    Auch die vom FG zur Stützung seiner Rechtsauffassung herangezogenen RFH-Urteile I A 55/26 vom 18. Mai 1926 (RFH 19, 235 [238]) und III A 222/29 vom 10. April 1930 (RStBl 1930, 394) wiederholen lediglich den nicht näher begründeten Rechtssatz des Urteils VI A 34/22 (…a. a. O. -- vgl. auch Franken, Anm. zum BFH-Urteil III 152/62 U vom 15. Oktober 1965, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Bewertungsgesetz, Anm. zu § 5, Rechtsspruch 3 --).

  • RFH, 18.05.1926 - I A 55/26
    Auszug aus BFH, 28.11.1969 - III R 61/66
    Auch die vom FG zur Stützung seiner Rechtsauffassung herangezogenen RFH-Urteile I A 55/26 vom 18. Mai 1926 (RFH 19, 235 [238]) und III A 222/29 vom 10. April 1930 (RStBl 1930, 394) wiederholen lediglich den nicht näher begründeten Rechtssatz des Urteils VI A 34/22 (…a. a. O. -- vgl. auch Franken, Anm. zum BFH-Urteil III 152/62 U vom 15. Oktober 1965, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Bewertungsgesetz, Anm. zu § 5, Rechtsspruch 3 --).

    Es ist der auch in dem Urteil I A 55/26 (…a. a. O.) anklingenden Meinung, wenn ein Recht mit dem Eintritt eines ungewissen Ereignisses allgemeiner Art und unabhängig davon auch mit dem Ableben einer Person ende, dann könne die voraussichtliche Dauer des Rechts nach allgemeinen Denkgesetzen allenfalls kürzer, aber nicht länger sein als die Dauer eines Rechts, dessen Ende nur von einem ungewissen Ereignis allgemeiner Art abhängig sei.

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BFH, 28.11.1969 - III R 61/66
    Deshalb kann die Rechtsprechung des RFH zu § 144 AO 1919 grundsätzlich zur Auslegung des § 15 BewG mit herangezogen werden, soweit sie dieser Vorschrift unter Berücksichtigung der vom BVerfG (BVerfGE 1, 299 [312], 10, 234 [244]) aufgestellten Auslegungsgrundsätze gerecht wird.
  • FG Köln, 11.03.1999 - 9 K 2277/98

    Beginn und Lauf der Festsetzungsfrist bei der Schenkungssteuer; Ausführung einer …

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  • FG Köln, 11.03.1999 - 9 K 2280/98

    Beginn und Lauf der Festsetzungsfrist bei der Schenkungssteuer; Ausführung einer …

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  • BFH, 24.04.1970 - III R 36/67

    Wiederkehrende Nutzungen - Beschränkung des Jahreswerts - Steuerlicher Wert - …

    Nach ständiger Rechtsprechung des RFH und BFH (vgl. z. B. BFH-Urteil I A 128/26 vom 30. November 1926, RStBl 1927, 81, und BFH-Urteil III R 61/66 vom 28. November 1969, BFH 97, 431, BStBl II 1970, 171) sind "immerwährende" Nutzungen oder Leistungen solche, deren Ende von Ereignissen abhängt, von denen ungewiß ist, ob und wann sie in absehbarer Zeit eintreten werden.
  • BFH, 21.07.1972 - III R 158/71

    Schloß - Unterhaltungslast - Fideikommißvermögen - Auflösung des Vermögens - …

    Unter immerwährenden Nutzungen und Leistungen sind nach der Rechtsprechung des Senats solche zu verstehen, deren Ende nicht abzusehen ist, deren Wegfall somit von Ereignissen abhängt, von denen ungewiß ist, ob und wann sie je eintreten werden (vgl. BFH-Urteil III R 61/66 vom 28. November 1969, BFH 97, 431, BStBl II 1970, 171, unter III 2b, 4. Absatz).
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