Rechtsprechung
| BFH, 03.03.2005 - III R 72/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
AO 1977 § 172 Abs. 1 Nr. 2 a; EStG 1997 § 4 Abs. 3, § 9b Abs. 1, § 9b Abs. 2; HGB § 255; UStG 1999 § 15 Abs. 1b, § 15a Abs. 3 und 4
- Judicialis
AO 1977 § 172 Abs. 1 Nr. 2 a; ; EStG 1997 § 4 Abs. 3; ; EStG 1997 § 9b Abs. 1; ; EStG 1997 § 9b Abs. 2; ; HGB § 255; ; UStG 1999 § 15 Abs. 1b; ; UStG 1999 § 15a Abs. 3; ; UStG 1999 § 15a Abs. 4
- IWW
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 172 Abs. 1 Nr. 2a; EStG 1997 § 4 Abs. 3, § 9b Abs. 1, § 9b Abs. 2; HGB § 255; UStG 1999 § 15 Abs. 1b, § 15a Abs. 3 und 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein sofortiger Abzug der nach § 15 Abs. 1b UStG 1999 nicht abziehbaren hälftigen Vorsteuer als Betriebsausgabe
- datenbank.nwb.de
Nicht abziehbare hälftige Vorsteuer bei Pkw-Erwerb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
PKW-Kauf: Nicht abziehbare Vorsteuer
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einordnung der hälftigen, nicht abgesetzten, Umsatzsteuer eines PKW als Anschaffungskosten; Abzugsfähigkeit des nichtabgesetzten Umsatzsteuerteils eine PKWs als Betriebsausgabe; Höhe der Abziehbarkeit der Vorsteuer bei der Anschaffung von Fahrzeugen; Bestimmung des Sinn ...
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Aktivierung der nichtabziehbaren Vorsteuerbeträge aus Kfz-Erwerb
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Aktivierung der nichtabziehbaren Vorsteuerbeträge aus Kfz-Erwerb
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 16.10.2003 - 14 K 5000/00
- BFH, 03.03.2005 - III R 72/03
Papierfundstellen
- BFHE 209, 315
- BB 2005, 1491
- DB 2005, 1431
- BStBl II 2005, 567
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.03.1992 - IX R 55/90
Zurückgezahlte Vorsteuerbeträge als Werbungskosten (§ 9 b Abs. 2 EStG )
Auszug aus BFH, 03.03.2005 - III R 72/03
Als Ausnahmevorschrift zur Vermeidung komplizierter Bilanz- und Bescheidkorrekturen im Falle einer nachträglichen Berichtigung des Vorsteuerabzugs (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 1992 IX R 55/90, BFHE 167, 405, BStBl II 1993, 17, unter Hinweis auf die Amtliche Begründung BTDrucks V/2185, S. 7) kann die Regelung aber nicht als Argument für eine über den Vereinfachungszweck des § 9b Abs. 1 Satz 2 EStG hinausgehende Einschränkung des Grundsatzes dienen, dass nicht abziehbare Vorsteuerbeträge zu den Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes gehörten. - EuGH, 29.04.2004 - C-17/01
Sudholz
Auszug aus BFH, 03.03.2005 - III R 72/03
Mit Urteil vom 15. Juli 2004 V R 30/00 (BFHE 206, 465, BStBl II 2004, 1025), das als Nachfolgeentscheidung zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 29. April 2004 Rs. C-17/01 (Umsatzsteuer-Rundschau 2004, 315) ergangen ist, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Steuerpflichtiger sich im Besteuerungszeitraum 1999 gegenüber den Vorschriften des § 15 Abs. 1b i.V.m. § 27 Abs. 3 UStG unmittelbar auf Art. 17 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) berufen könne, so dass ihm der volle Vorsteuerabzug für das seinem Unternehmen zugeordnete Fahrzeug zustehe und er die private Verwendung nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG versteuern müsse. - BFH, 15.07.2004 - V R 30/00
Voller Vorsteuerabzug für teils unternehmerisch und teils nichtunternehmerisch …
Auszug aus BFH, 03.03.2005 - III R 72/03
Mit Urteil vom 15. Juli 2004 V R 30/00 (BFHE 206, 465, BStBl II 2004, 1025), das als Nachfolgeentscheidung zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 29. April 2004 Rs. C-17/01 (Umsatzsteuer-Rundschau 2004, 315) ergangen ist, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Steuerpflichtiger sich im Besteuerungszeitraum 1999 gegenüber den Vorschriften des § 15 Abs. 1b i.V.m. § 27 Abs. 3 UStG unmittelbar auf Art. 17 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) berufen könne, so dass ihm der volle Vorsteuerabzug für das seinem Unternehmen zugeordnete Fahrzeug zustehe und er die private Verwendung nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG versteuern müsse. - BFH, 27.09.1990 - IX B 268/89
Zurechnung der Vorsteuer zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
Auszug aus BFH, 03.03.2005 - III R 72/03
Sie gehört zu den Anschaffungskosten des PKW i.S. des § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. September 1990 IX B 268/89, BFH/NV 1991, 297).
- BFH, 12.04.2016 - VIII R 60/14
Keine Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen als Werbungskosten bei …
Rn. 15 Die Regelung des § 9b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG zielt als Ausnahmevorschrift darauf, Komplikationen insbesondere für solche Unternehmen zu vermeiden, die nahezu ausschließlich zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze tätigen und ohne die Regelung der Nr. 2 wegen geringfügiger "schädlicher" Umsätze die Einbeziehung der nicht als Vorsteuer abziehbaren Umsatzsteuer in die Anschaffungskosten umsetzen müssten (…BTDrucks V/2185, S. 7; BFH-Urteil vom 3. März 2005 III R 72/03, BFHE 209, 315, BStBl II 2005, 567).
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