(1) Der Vorsteuerbetrag nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes gehört, soweit er bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann, nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts, auf dessen Anschaffung oder Herstellung er entfällt.
(2) 1Wird der Vorsteuerabzug nach § 15a des Umsatzsteuergesetzes berichtigt, so sind die Mehrbeträge als Betriebseinnahmen oder Einnahmen zu behandeln, wenn sie im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 bezogen werden; die Minderbeträge sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu behandeln, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind oder der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. 2Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bleiben in den Fällen des Satzes 1 unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz) vom 18.12.2013
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
24.12.2013 | Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz) | 18.12.2013 |
Rechtsprechung zu § 9b EStG
134 Entscheidungen zu § 9b EStG in unserer Datenbank:
- BFH, 12.04.2016 - VIII R 60/14
Keine Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen als Werbungskosten bei ...
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 20.02.2014 - 8 K 475/11
Werbungskostenabzug für Vorsteuerbeträge und für Abschlussgebühr eines ...
- FG Münster, 20.02.2014 - 8 K 475/11
- FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 360/08
Berücksichtigung nicht abzugsfähiger Vorsteuern als Betriebsausgaben; ...
- FG Hessen, 27.10.2020 - 11 K 513/20
Verfahrensrecht: Anspruch auf Durchführung einer Veranlagung bei Abgabe der ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 28.07.2021 - X R 35/20
Einreichung einer Steuererklärung unmittelbar vor Ablauf der Festsetzungsfrist
- BFH, 28.07.2021 - X R 35/20
- OVG Niedersachsen, 12.12.2018 - 4 LA 389/17
Auflagen zur Genehmigung von Windkraftanlagen - Antrag auf Zulassung der Berufung
- FG Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - 3 K 2805/05
Berücksichtigung der Umsatzsteuer als Anschaffungskosten für Reinvestitionsgüter ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 09.09.2010 - IV R 47/08
Vorsteuer gehört auch bei Durchschnittssatzermittler nicht zu den ...
- BFH, 09.09.2010 - IV R 47/08
- FG Düsseldorf, 16.10.2003 - 14 K 5000/00
Nichtabziehbare, hälftige Vorsteuer nach § 15 Abs. 1b UStG keine sofort ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 03.03.2005 - III R 72/03
Kein sofortiger Abzug der nach § 15 Abs. 1b UStG 1999 nicht abziehbaren hälftigen ...
- BFH, 03.03.2005 - III R 72/03
Querverweise
Auf § 9b EStG verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- II. Einkommen
- 3. Gewinn
- § 6 (Bewertung)
- 8. Die einzelnen Einkunftsarten
- a) Land- und Forstwirtschaft
- § 13a (Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen)
- IX. Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
- § 52 (Anwendungsvorschriften)