Rechtsprechung
| BFH, 26.04.2011 - III S 24/10 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Nachträgliche Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Klagerücknahme - Kein revisionsrechtlicher Verfahrensmangel bei Fehlern der Familienkasse im Kindergeldverfahren
- openjur.de
Nachträgliche Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Klagerücknahme; Kein revisionsrechtlicher Verfahrensmangel bei Fehlern der Familienkasse im Kindergeldverfahren
- Bundesfinanzhof
FGO § 72 Abs 2 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Nachträgliche Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Klagerücknahme - Kein revisionsrechtlicher Verfahrensmangel bei Fehlern der Familienkasse im Kindergeldverfahren - rechtsprechung-im-internet.de
§ 72 Abs 2 S 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Nachträgliche Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Klagerücknahme - Kein revisionsrechtlicher Verfahrensmangel bei Fehlern der Familienkasse im Kindergeldverfahren - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
Fehler der Familienkasse im Kindergeldverfahren als Verfahrensmängel i.S.d. Revisionsrechts - datenbank.nwb.de
Klagerücknahme als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und nicht anfechtbar; Unwirksamkeit der Klagerücknahme; Fehler der Familienkasse im Kindergeldverfahren sind keine Verfahrensmängel im Sinne des Revisionsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BFH, 12.08.2009 - X S 47/08
Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit einer Klagerücknahme - Nachträgliche …
Auszug aus BFH, 26.04.2011 - III S 24/10
Der BFH hat nach dem Inkrafttreten der FGO diese Rechtsprechung fortgesetzt und betont, dass es als Verstoß gegen die im Steuerrecht zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes angesehen werden müsste, in derartigen Fällen einen Steuerpflichtigen an seiner Erklärung festzuhalten (BFH-Beschluss vom 12. August 2009 X S 47/08 (PKH), BFH/NV 2009, 1997). - BFH, 13.01.2010 - IX B 109/09
Fehler im Besteuerungsverfahren kein Verfahrensmangel - Wirksamkeit der …
Auszug aus BFH, 26.04.2011 - III S 24/10
Dagegen sind Fehler, die der Familienkasse im Kindergeldverfahren unterlaufen, keine Verfahrensmängel im Sinne des Revisionsrechts (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2010 IX B 109/09, BFH/NV 2010, 917, zu vergleichbaren Fehlern des Finanzamtes im Besteuerungsverfahren).
- FG München, 25.04.2013 - 5 K 3476/11
Wirksame Einspruchsrücknahme
32 c) Eine wirksam gewordene Rücknahme ist grundsätzlich wegen ihrer unmittelbaren Gestaltungswirkung weder widerruflich noch nach den zivilrechtlichen Vorschriften über Willenserklärungen, auch nicht wegen Irrtums, anfechtbar (…vgl. zur Unwirksamkeit der Rücknahme des Einspruchs BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1964, m.w.N., im Übrigen BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 2009 VII R 10/08, BFH/NV 2009, 955, …und vom 12. August 2009 X S 47/08, BFH/NV 2009, 1997, und vom 26. April 2011 III S 24/10, BFH/NV 2011, 1378, Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. September 2007 XII ZB 80/07, HFR 2008, 287, Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 362 AO Tz. 10). - BFH, 24.06.2025 - V B 72/23
Auslegung von Prozesserklärungen
Damit soll insbesondere in den Fällen, in denen ein rechtsunkundiger Steuerpflichtiger in unzulässiger Weise --etwa durch Drohung, Druck, Täuschung oder auch unbewusste Irreführung-- zur Abgabe einer Erklärung veranlasst worden ist, die Unwirksamkeit einer Klagerücknahme anzunehmen sein (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 12.08.2009 - X S 47/08 (PKH), BFH/NV 2009, 1997, unter II.2.b und vom 26.04.2011 - III S 24/10 (PKH), BFH/NV 2011, 1378, Rz 12). - FG Nürnberg, 21.08.2014 - 6 K 197/14
Wirksame Klagerücknahme - Erzielung der Mieteinnahmen nur durch einen …
Nach der Rechtsprechung des BFH müsste es als Verstoß gegen die im Steuerrecht zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes angesehen werden, in derartigen Fällen einen Steuerpflichtigen an seiner Erklärung festzuhalten (BFH-Beschluss vom 26.04.2011 III S 24/10 (PKH), BFH/NV 2011, 1378, m. w. N.).
- BFH, 16.06.2023 - IX B 90/22
Nichtzulassungsbeschwerde: Wirksamkeit der Klagerücknahme
Damit soll insbesondere in den Fällen, in denen ein rechtsunkundiger Steuerpflichtiger in unzulässiger Weise --etwa durch Drohung, Druck, Täuschung oder auch unbewusste Irreführung-- zur Abgabe einer Erklärung veranlasst worden ist, die Unwirksamkeit einer Klagerücknahme anzunehmen sein (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 12.08.2009 - X S 47/08 (PKH), BFH/NV 2009, 1997, unter II.2.b und vom 26.04.2011 - III S 24/10 (PKH), Rz 12). - FG München, 14.03.2017 - 12 K 194/17 Eine Klagerücknahme ist als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und kann auch nicht - etwa in entsprechender Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen - angefochten werden (BFH-Beschluss vom 26. April 2011 III S 24/10 (PKH), BFH/NV 2011, 1378 ).
- BSG, 21.12.2015 - B 9 SB 55/15 B Selbst wenn danach die Anfechtung oder der Widerruf wegen einer Drohung (vgl BFH Beschluss vom 26.4.2011 - III S 24/10; Müller in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 102 RdNr 8) oder unter den Voraussetzungen eines Restitutionsgrundes oder einer Nichtigkeitsklage (§§ 579, 580 ZPO) grundsätzlich erwogen werden könnte, fehlt es jedenfalls an substantiiertem Vortrag zur Widerrechtlichkeit der Androhung von Kosten nach § 192 SGG zur Wahrung rechtlichen Gehörs vor dem Hintergrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme (vgl § 192 Abs. 1 S 1 Nr. 2 SGG; auch BSG Beschluss vom 25.2.2010 - B 11 AL 114/09 B - juris RdNr 7).
- FG München, 24.11.2011 - 10 K 581/11
Feststellung der Wirksamkeit einer Klagerücknahme nach Ergehen eines …
32 e) Der eine Klagerücknahme Erklärende ist grundsätzlich an seine Prozesserklärung gebunden (BFH-Beschluss vom 26. April 2011 III S 24/10 (PKH), BFH/NV 2011, 1378). - OLG Schleswig, 06.01.2012 - 4 W 49/11
Rechtsfolgen eines unzutreffenden rechtlichen Hinweises des Gerichts; ein …
Der Bundesfinanzhof hat zu den Voraussetzungen für die Unwirksamkeit einer Klagerücknahme in BFH/NV 2011, 1378 (s. auch BFH NJW 2006, 255, 256) ausgeführt:.
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