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Rechtsprechung
   BFH, 19.08.2008 - III S 38/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20845
BFH, 19.08.2008 - III S 38/08 (https://dejure.org/2008,20845)
BFH, Entscheidung vom 19.08.2008 - III S 38/08 (https://dejure.org/2008,20845)
BFH, Entscheidung vom 19. August 2008 - III S 38/08 (https://dejure.org/2008,20845)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • openjur.de

    Antrag auf Vorlage von Akten; Anfechtbarkeit eines einen solchen Antrag ablehnenden Beschlusses

  • Judicialis

    FGO § 86; ; FGO § 86 Abs. 3; ; FGO § 133a Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 133a Abs. 4 Satz 2

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.05.2008 - III S 18/08

    Aktenvorlage des Finanzamts

    Auszug aus BFH, 19.08.2008 - III S 38/08
    Der vom Kläger damit sinngemäß gestellte Antrag festzustellen, ob die Verweigerung der Vorlage von Aktenteilen durch das FA rechtmäßig sei, wurde vom Senat mit Beschluss vom 15. Mai 2008 III S 18/08 als unzulässig verworfen.

    Der Senat hat das gesamte entscheidungserhebliche Vorbringen des Klägers in dem Verfahren III S 18/08 zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen.

    Wie der Senat in dem Beschluss III S 18/08 ausgeführt hat, kommt eine Entscheidung nach § 86 Abs. 3 FGO nur dann in Betracht, wenn das FG bestimmte Akten oder Teile von Akten trotz einer konkreten Anordnung des FG nicht vorgelegt hat.

    Der Kläger ist daher dadurch, dass der Senat in dem Verfahren III S 18/08 keine Entscheidung zur Verpflichtung des FG, bestimmte Akten beim FA anzufordern, getroffen hat, nicht in seinem Recht auf Gehör beeinträchtigt worden.

  • BFH, 06.09.2007 - III S 27/07

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 19.08.2008 - III S 38/08
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (z.B. Senatsbeschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.).
  • BFH, 17.09.2007 - I B 93/07

    Aktenvorlage des FA; unterlassene Anordnung seitens des FG

    Auszug aus BFH, 19.08.2008 - III S 38/08
    Soweit der Kläger meint, er könne wegen Ablehnung seines beim FG gestellten Antrags, die vollständige Aktenvorlage anzuordnen, und die ihm dadurch unmöglich gemachte Akteneinsicht sein Rechtsschutzbegehren nicht effektiv begründen, verweist der Senat auf den BFH-Beschluss vom 17. September 2007 I B 93/07 (BFH/NV 2008, 387).
  • BFH, 12.03.2019 - XI B 9/19

    Umfang der dem FG gemäß § 71 Abs. 2 FGO zu übersendenden Akten; kein Antrag gemäß …

    Rn. 25 d) Dass durch die Verweigerung der Anforderung der Steuererklärungen das rechtliche Gehör der Antragstellerin derart berührt würde, dass sie ihr Rechtsschutzbegehren nicht effektiv formulieren konnte und ihr deshalb ausnahmsweise eine Beschwerdemöglichkeit eingeräumt werden müsste (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 1998 IX B 29/98, BFH/NV 1999, 62; vom 19. August 2008 III S 38/08, juris, Rz 7;… Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 71 FGO Rz 7; Schoenfeld in Gosch, § 71 FGO Rz 44), ist nicht erkennbar.
  • BFH, 18.11.2025 - VIII B 97/24

    Prüfung der Fremdüblichkeit eines Arbeitsvertrags zwischen nahen Angehörigen - …

    Das Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO dient nicht dazu, allgemein zu klären, ob die vom FA vorgelegten Akten vollständig sind (BFH-Beschluss vom 19.08.2008 - III S 38/08, unter 2.).
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