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| BFH, 26.02.1998 - III S 8/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66
Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und …
Auszug aus BFH, 26.02.1998 - III S 8/97
Eine Aussetzung der Vollziehung muß jedoch ausscheiden, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit fast ausgeschlossen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. April 1968 IV B 3/66, BFHE 92, 314, BStBl II 1968, 538, …und vom 9. Januar 1990 VII B 127/89, BFH/NV 1990, 473). - BFH, 31.08.1987 - V B 57/86
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Bindung der Finanzverwaltung an Treu und …
Auszug aus BFH, 26.02.1998 - III S 8/97
In einem solchen Fall besteht für den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, Erlaß (§ 227 Abs. 1 der Abgabenordnung - AO 1977 -), Stundung (§ 222 Satz 1 AO 1977 ) oder Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 258 AO 1977 ) zu beantragen (vgl. BFH-Beschluß vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174). - BFH, 21.12.1967 - V B 26/67
Aussetzung der Vollziehung - Unbillige Härte - Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids …
Auszug aus BFH, 26.02.1998 - III S 8/97
Dies gilt selbst dann, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (vgl. BFH-Beschluß vom 21. Dezember 1967 V B 26/67, BFHE 90, 318, BStBl II 1968, 84).
- BFH, 23.02.1989 - V S 3/88
Gericht der Hauptsache - Nichtzulassungsbeschwerde - Abhilfe
Auszug aus BFH, 26.02.1998 - III S 8/97
Bei der Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung sind nicht nur ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide zu prüfen, sondern es sind auch die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde bzw. der Revision zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluß vom 23. Februar 1989 V S 3/88, BFHE 155, 501, BStBl II 1989, 424 ). - BFH, 09.01.1990 - VII B 127/89
Widerruf der Lagerbewilligung zur Durchführung erstattungsrechtlich begünstigter …
Auszug aus BFH, 26.02.1998 - III S 8/97
Eine Aussetzung der Vollziehung muß jedoch ausscheiden, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit fast ausgeschlossen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. April 1968 IV B 3/66, BFHE 92, 314, BStBl II 1968, 538, und vom 9. Januar 1990 VII B 127/89, BFH/NV 1990, 473). - BFH, 07.07.1976 - I B 93/75
Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - Ermessensgebundener Verwaltungsakt - …
Auszug aus BFH, 26.02.1998 - III S 8/97
Kann deren Rechtmäßigkeit danach sachlich nicht mehr geprüft werden, ist auch für ernstliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit kein Raum (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Juli 1976 I B 93/75, BFHE 119, 232 , BStBl II 1976, 628 , m.w.N.;… Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung , 4. Aufl., § 69 Anm. 23). - BFH, 12.08.1991 - III S 7/91
Auszug aus BFH, 26.02.1998 - III S 8/97
1. Der BFH ist nach Einlegung der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision und der auf § 116 Abs. 1 Nr. 2 FGO gestützten Revision als Gericht der Hauptsache für die Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zuständig (§ 69 Abs. 3 Satz 1 FGO ; BFH-Beschluß vom 12. August 1991 III S 7/91, BFH/NV 1992, 124). - BFH, 25.03.1992 - V S 2/92
Anforderungen an das Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines …
Auszug aus BFH, 26.02.1998 - III S 8/97
Nach der vorgetragenen Begründung bestanden von Anfang an keine ernstlichen Zweifel daran, daß die Nichtzulassungsbeschwerde oder die Revision nicht erfolgreich sein könnten (vgl. auch BFH-Beschluß vom 25. März 1992 V S 2/92, BFH/NV 1995, 632).
- BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
Änderungsbescheid - Zustimmung des Steuerpflichtigen
Eine solche könnte der Antragstellerin für die Zeit bis zur Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. dazu z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 1998 III S 8/97, juris; vom 30. März 2001 V S 2/01, juris; vom 1. Juli 2004 I S 3/04, juris) indessen nur dann gewährt werden, wenn bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ernstliche Zweifel an der inhaltlichen Rechtmäßigkeit der Bescheide bestünden. - FG Hamburg, 11.08.2010 - 5 V 129/08
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen eines Taxiunternehmens - keine Aussetzung …
- FG Hamburg, 11.08.2010 - 5 V 146/08
Einkommensteuergesetz; Umsatzsteuergesetz: Nachkalkulation bei einem Taxenbetrieb
- BFH, 03.08.2005 - I S 4/05
Rechtsstreit über die Nichtigkeit erlassener Steuerbescheide; Aussetzung der …
Eine solche könnte der Antragstellerin für die Zeit bis zur Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. dazu z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 1998 III S 8/97, juris; vom 30. März 2001 V S 2/01, juris; vom 1. Juli 2004 I S 3/04, juris) indessen nur dann gewährt werden, wenn bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ernstliche Zweifel an der inhaltlichen Rechtmäßigkeit der Bescheide bestünden. - FG München, 08.05.2012 - 8 V 625/12
Keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines wegen …
Rn. 26 Nachdem Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheides im Streitfall jedoch nahezu ausgeschlossen sind, käme ohnehin eine Aussetzung selbst dann nicht in Betracht, wenn die Vollziehung eine solche unbillige Härte - isoliert betrachtet - auslösen würde (BFH-Beschluss vom 26. Februar 1998 III S 8/97, Juris, m.w.N.). - FG Bremen, 06.01.2004 - 2 V 642/02
Schätzung der Umsatzsteuervorauszahlung nach Beschlagnahme der Unterlagen; …
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