Rechtsprechung
| BGH, 19.09.2013 - III ZA 16/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Entschädigungsklage wegen unangemessener Verfahrensdauer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG §§ 198 ff.; ZPO § 117 Abs. 1 S. 1
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Entschädigungsklage wegen unangemessener Verfahrensdauer - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Angemessenheit der Verfahrensdauer ist einzelfallabhängig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - 18 SchH 1/13
- BGH, 19.09.2013 - III ZA 16/13
- BGH, 05.12.2013 - III ZA 16/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03
Effektiver Rechtschutz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen der …
Auszug aus BGH, 19.09.2013 - III ZA 16/13
Welche Verfahrensdauer angemessen ist, richtet sich gemäß § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und der Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter (BT-Drucks. 17/3802 S. 18; vgl. hierzu BVerfG, NVwZ 2004, 334, 335; EGMR, NVwZ 2008, 289, 291). - EGMR, 11.01.2007 - 20027/02
Menschenrechte: Überlange Verfahrensdauer eines Zivilrechtsstreits
Auszug aus BGH, 19.09.2013 - III ZA 16/13
Welche Verfahrensdauer angemessen ist, richtet sich gemäß § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und der Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter (BT-Drucks. 17/3802 S. 18; vgl. hierzu BVerfG, NVwZ 2004, 334, 335; EGMR, NVwZ 2008, 289, 291).
- LAG Köln, 19.02.2016 - 7 Oa 1/15
Entschädigungsanspruch; unangemessene Verfahrensdauer
Auch in diesem Zusammenhang darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Streitgegenstand des Ausgangsverfahrens - das Auskunfts- und Schadensersatzbegehren im Rahmen des Verbundausbildungsverhältnisses mit der dortigen Beklagten zu 1. - nicht hinreichend darauf schließen ließ, dass eine unmittelbar zeitnahe Entscheidung für den Kläger von einer besonderen persönlichen Bedeutung gewesen sein musste (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13.02.2014 - III ZR 311/13 - ; Beschluss vom 19.09.2013 - III ZA 16/13 - ).
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Rechtsprechung
| BGH, 05.12.2013 - III ZA 16/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Kenntnisnahme und Inerwägungziehen zur Vermeidung einer Gehörsverletzung
- ra.de
- rechtsportal.de
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 321a
Notwendigkeit der Kenntnisnahme und Inerwägungziehen zur Vermeidung einer Gehörsverletzung - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - 18 SchH 1/13
- BGH, 19.09.2013 - III ZA 16/13
- BGH, 05.12.2013 - III ZA 16/13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10
Nichtannahmebeschluss: Reichweite der Begründungserleichterungen für …
Auszug aus BGH, 05.12.2013 - III ZA 16/13
Dies gilt insbesondere bei einer - wie hier - mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidung, die von Verfassungs wegen regelmäßig keiner Begründung bedarf (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10, NJW 2011, 1497). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BGH, 05.12.2013 - III ZA 16/13
Die Gerichte sind nach Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht hingegen dazu, in den Gründen der Entscheidung alle Einzelpunkte des Parteivorbringens auch ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfGE 96, 205, 216).
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