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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.1994 - III ZB 33/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5697
BGH, 27.09.1994 - III ZB 33/94 (https://dejure.org/1994,5697)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1994 - III ZB 33/94 (https://dejure.org/1994,5697)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1994 - III ZB 33/94 (https://dejure.org/1994,5697)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Frist für Beschwerde gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts, durch die eine Berufung als unzulässig verworfen wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verwerfung der Berufung als unzulässig in Baulandsachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 412 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.09.1993 - III ZB 30/93

    Anwaltszwang im gerichtlichen Verfahren vor der Kammer für Baulandsachen

    Auszug aus BGH, 27.09.1994 - III ZB 33/94
    Ihre Zulässigkeit setzt aber voraus, daß sie binnen zwei Wochen nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses durch einen beim Prozeßgericht zugelassenen Anwalt eingelegt wird ( §§ 221 Abs. 1, 222 Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 577 Abs. 2, 78 Abs. 1 ZPO; zum Anwaltszwang in Baulandsachen vgl. Senatsbeschluß vom 28. September 1993 - III ZB 30/93 - NJW-RR 1994, 1021).
  • BGH, 26.07.2001 - III ZB 31/01
    Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluß des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. April 2001 - 14 U 291/01 - wird als unzulässig verworfen, weil die beim Bundesgerichtshof unmittelbar eingelegte Beschwerde entgegen der Bestimmung des § 78 Abs. 1 ZPO nicht durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Juni 2000 - X ZB 11/00 - NJW 2000, 3356, 3357 f; Senatsbeschluß vom 27. September 1994 - III ZB 33/94 - NVwZ 1995, 413).
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