Baugesetzbuch
| 3. Kapitel - Sonstige Vorschriften (§§ 192 - 232) |
| 3. Teil - Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen (§§ 217 - 232) |
(1) 1Wer an dem Verfahren, in dem der Verwaltungsakt erlassen worden ist, Beteiligter war, ist auch in dem gerichtlichen Verfahren Beteiligter, wenn seine Rechte oder Pflichten durch die Entscheidung des Gerichts betroffen werden können. 2In dem gerichtlichen Verfahren ist auch die Stelle Beteiligte, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
(2) Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist den übrigen in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Beteiligten, soweit sie bekannt sind, zuzustellen.
(3) 1Auf die Beteiligten sind die für die Parteien geltenden Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden. 2§ 78 der Zivilprozessordnung gilt in dem Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht nur für Beteiligte, die Anträge in der Hauptsache stellen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz - OLGVertrÄndG) vom 23.07.2002
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2002 | Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz - OLGVertrÄndG) | 23.07.2002 |
vorschriften § 222Beteiligte § 223Anfechtung von Ermessens-
entscheidungen § 224Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 225Vorzeitige Ausführungsanordnung § 226Urteil § 227Säumnis eines Beteiligten § 228Kosten des Verfahrens § 229Berufung, Beschwerde § 230Revision § 231Einigung § 232Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen
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Rechtsprechung zu § 222 BauGB
37 Entscheidungen zu § 222 BauGB in unserer Datenbank:
- BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11
Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer ...
- KG, 02.07.2010 - 9 U 3/09
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme: Isolierter Geldentschädigungsanspruch bei ...
- OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 Bauland U 1/15
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Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 U 1/15
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- OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 U 1/15
- OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 Bauland U 2/15
Baulandverfahren: Zulässigkeit einer als unzulässig verworfenen Klage im ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 U 2/15
Zulässigkeit der Klage in Baulandsachen nach Versterben des Klägers; ...
- OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 U 2/15
- BGH, 28.09.1993 - III ZB 29/93
Anwaltszwang im
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- BGH, 28.09.1993 - III ZB 30/93
Anwaltszwang im gerichtlichen Verfahren vor der Kammer für Baulandsachen