Baugesetzbuch
3. Kapitel - Sonstige Vorschriften (§§ 192 - 232) |
3. Teil - Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen (§§ 217 - 232) |
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Rechtsprechung zu § 231 BauGB
10 Entscheidungen zu § 231 BauGB in unserer Datenbank:
- BGH, 31.10.2002 - III ZR 13/02
Form der gütlichen Beilegung eines baulandgerichtlichen Verfahrens
- VG Berlin, 10.12.2013 - 1 L 309.13
Vorläufiger Rechtsschutz gegen vorzeitige Besitzeinweisung
- VG Berlin, 10.12.2013 - 1 L 314.13
Vorläufiger Rechtsschutz gegen vorzeitige Besitzeinweisung
- OLG Celle, 12.10.1994 - 4 W (Baul) 175/94
Streitwert: Baulandverfahren - Umlegung
- OLG Jena, 28.11.2005 - Bl W 527/05
Vorzeitige Besitzeinweisung bei geteilter Straßenbaulast
- LG Leipzig, 07.05.2002 - 5 HKO 10008/00
Zulässigkeit der Anfechtung einer Kostenfestsetzung im ...
- BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99
Besitzeinweisungsverfahren, vorzeitige Besitzeinweisung, Zuständigkeit, ...
- BVerwG, 30.03.2000 - 4 B 23.00
Fernstraßenplanung; neue Länder; Besitzeinweisung nach Planfeststellung; ...
- OLG Hamm, 26.11.1998 - 16 U (Baul) 10/98
Sonderzuweisung der Berufungen in Baulandsachen für das Land Nordrhein-Westfalen
- VG Berlin, 28.03.1996 - 1 A 58.96
Baurecht: Vorläufige Besitzeinweisung, einstweiliger Rechtsschutz
Querverweise
Auf § 231 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Sonstige Vorschriften
- Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen
- § 221 (Allgemeine Verfahrensvorschriften)