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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,982
BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06 (https://dejure.org/2007,982)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2007 - III ZB 79/06 (https://dejure.org/2007,982)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2007 - III ZB 79/06 (https://dejure.org/2007,982)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 104

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kostenfestsetzung - Keine Einschränkung der Glaubhaftmachung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Maßgeblichen Tatsachen im Kostenfestsetzungsverfahren müssen sich nicht aus der Gerichtsakte ergeben oder unstreitig sein

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 3104 VV RVG
    Terminsgebühr - Festsetzungsvoraussetzungen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Terminsgebühr - BGH erleichtert Voraussetzungen für die Festsetzung der Terminsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2493
  • MDR 2007, 1034
  • AnwBl 2007, 552
  • Rpfleger 2007, 506
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.11.2006 - II ZB 6/06

    Voraussetzungen der Erstattung der Terminsgebühr

    Auszug aus BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06
    a) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts, das sich auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16. Januar 2006 (NJW 2006, 2196) bezogen hat, ist es im Verfahren nach §§ 103 ff ZPO nicht erforderlich, dass sich die für die Festsetzung der beantragten Gebühren maßgeblichen Tatsachen ohne weitere Erhebungen aus der Gerichtsakte ergeben oder unstreitig sind, wie es in der vom II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss 20. November 2006 entschiedenen Sache der Fall war (II ZB 6/06 - NJW-RR 2007, 286, 287, nachgehend zu OLG Stuttgart aaO).

    Für den Anfall der Terminsgebühr ist es ohne Bedeutung, dass die Unterredung nur fernmündlich geführt worden und dass es nicht zu einer gütlichen Einigung gekommen ist (BGH, Beschluss vom 20. November 2006 aaO).

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung; …

    Auszug aus BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06
    Hierfür ist lediglich erforderlich, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Kostentatbestandes mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen (z.B. OLG Koblenz…, Beschluss vom 23. Februar 2005 - 14 W 118/05 - juris Rn. 10; Marx Rpfl 1999, 157 f; vgl. auch BGHZ 156, 139, 142 f m.w.N.).
  • BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr

    Auszug aus BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06
    Dem vom Oberlandesgericht Stuttgart für seine Auffassung herangezogenen Senatsbeschluss vom 26. September 2002 (III ZB 22/02 - NJW 2002, 3713) lässt sich Gegenteiliges nicht entnehmen.
  • OLG Stuttgart, 16.01.2006 - 8 W 14/06

    Kostenfestsetzungsverfahren: Festsetzung einer außergerichtlich angefallenen …

    Auszug aus BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06
    a) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts, das sich auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16. Januar 2006 (NJW 2006, 2196) bezogen hat, ist es im Verfahren nach §§ 103 ff ZPO nicht erforderlich, dass sich die für die Festsetzung der beantragten Gebühren maßgeblichen Tatsachen ohne weitere Erhebungen aus der Gerichtsakte ergeben oder unstreitig sind, wie es in der vom II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss 20. November 2006 entschiedenen Sache der Fall war (…II ZB 6/06 - NJW-RR 2007, 286, 287, nachgehend zu OLG Stuttgart aaO).
  • OLG Koblenz, 23.02.2005 - 14 W 118/05

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit des Parteiaufwands zur …

    Auszug aus BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06
    Hierfür ist lediglich erforderlich, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Kostentatbestandes mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen (z.B. OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Februar 2005 - 14 W 118/05 - juris Rn. 10; Marx Rpfl 1999, 157 f; vgl. auch BGHZ 156, 139, 142 f m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2011 - IV ZB 8/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Glaubhaftmachung von Terminsvertreterkosten

    Für die Glaubhaftmachung eines Kostenansatzes reicht zwar im Interesse eines zügigen Ausgleichs der Verfahrenskosten, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Kostentatbestandes mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststehen (BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - III ZB 79/06, NJW 2007, 2493).
  • BGH, 09.05.2023 - VIII ZB 53/21

    Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzung des Anfalls der gesetzlichen Gebühren und …

    Rn. 19 Für die Glaubhaftmachung eines Kostenansatzes ist es zwar im Interesse eines zügigen Ausgleichs der Verfahrenskosten ausreichend, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Kostentatbestands mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststehen (BGH, Beschlüsse vom 4. April 2007- III ZB 79/06, NJW 2007, 2493 unter II 2 a;… vom 13. Juli 2011 - IV ZB 8/11, aaO Rn. 10).
  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 536/19

    Vereinfachtes Vergütungsfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung der Einwendung …

    Zur Glaubhaftmachung können gemäß § 294 Abs. 1 ZPO alle Beweismittel unter Einschluss der eidesstattlichen Versicherung verwendet werden (vgl. BGH Beschlüsse vom 4. April 2007 - III ZB 79/06 - NJW 2007, 2493 …und vom 13. April 2007 - II ZB 10/06 - FamRZ 2007, 1096 Rn. 7 f. jeweils zum Kostenfestsetzungsverfahren).
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