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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1967 - III ZR 1/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,377
BGH, 13.07.1967 - III ZR 1/65 (https://dejure.org/1967,377)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1967 - III ZR 1/65 (https://dejure.org/1967,377)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1967 - III ZR 1/65 (https://dejure.org/1967,377)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Untersagung einer Wiederbebauung als enteignenden Akt - Anspruch auf Entschädigung aufgrund eines enteignenden Verhaltens - Ausgleichspflichtiges Sonderopfer auf Basis allgemeiner baurechtlicher Beschränkungen - Notwendigkeit des Vorliegens eines ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Art. 14 GG; § 44 Abs. 1 S. 2 BBauG.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 136
    Begriff des Mißstandes

Papierfundstellen

  • BGHZ 48, 193
  • NJW 1967, 1855
  • MDR 1967, 910
  • DVBl 1967, 886
  • DÖV 1967, 716
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 13.07.1967 - III ZR 1/65
    Daß die Sozialbindung des Eigentums in den einzelnen Zeitabschnitten unterschiedlich sein kann, hat bereits der Große Senat für Zivilsachen in seinem grundlegenden Beschluß vom 10. Juni 1952 = BGHZ 6, 270, 279 [BGH 10.06.1952 - GSZ - 2/52] betont.
  • BGH, 19.12.1963 - III ZR 162/63
    Auszug aus BGH, 13.07.1967 - III ZR 1/65
    So heißt es auch im Urteil des Senatsvom 19. Dezember 1963 - III ZR 162/63 S 17/18 = WR 1964, 65 M: "Bei einem Grundstück ist also ganz allgemein für die Entscheidung der Frage, ob und inwieweit es nutzbar ist, und ob insoweit eine verfassungsrechtlich als "Eigentum" geschützte Rechtsposition zu bejahen ist, jedenfalls nicht allein darauf abzustellen, welche Maßnahmen, sei es durch Gesetz oder Verwaltungsakt, getroffen worden sind.
  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 11/65

    Klage auf Schadensersatz infolge Versagung einer Bauerlaubnis - Vorliegen einer …

    Auszug aus BGH, 13.07.1967 - III ZR 1/65
    Das wird aber jedenfalls dann anders, wenn neue bauordnende Bestimmungen die von der Natur der Sache her gegebene Möglichkeit der Bebauung eines Grundstücks, also eine Möglichkeit zur Bebauung, die sich nach der Beschaffenheit und Lage des Grundstücks bei vernünftiger und wirtschaftlicher Betrachtungsweise anbietet, untersagen oder in einer ins Gewicht fallenden Weise einschränken, und wenn diese bestimmte Nutzungsart, hier in Form einer Bebauung, vor der Neuregelung schon verwirklicht war (vgl. die Zusammenstellung derRechtsprechung des Senats im Urteil vom 13. Juli 1967 - III ZR 11/65 -); die Zweckbestimmung eines mit bestimmten Baulichkeiten besetzten Grundstücks ging dabei nicht schon verloren, wenn die Gebäude im Krieg weitgehend zerstört wurden.
  • BGH, 27.11.1961 - III ZR 112/60

    Schadensersatz auf Grund von Verzögerungen bei der Erteilung einer Baugenehmigung …

    Auszug aus BGH, 13.07.1967 - III ZR 1/65
    Auf dieser Linie liegt es, wenn der erkennende Senatim Urteil vom 27. November 1961 - III ZR 112/60 = WM 1962, 307 ausdrucklich verlangt hat, daß die untersagte Wiederbebauung situationsentsprechend gewesen wäre, nämlich von einem Eigentümer bei wirtschaftlich sinnvoller Berücksichtigung der Lage und Beschaffenheit des Grundstücks ohne das Bauverbot verwirklicht worden wäre.
  • BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77

    Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im …

    Er könnte jedoch nur auf eine im Sinne von § 44 Abs. 1 Satz 2 BBauG 1960 "übersteigerte" Nutzbarkeit angewendet werden, die nach allgemeiner Baugesinnung nicht mehr "situationsgerecht" ist und deshalb am Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG nicht mehr teilnimmt (vgl. Senatsurteil BGHZ 48, 193 - "Kölner Hinterhaus" -).
  • BGH, 25.01.1973 - III ZR 113/70

    Versagung der Auskiesungserlaubnis im Wasserschutzgebiet als …

    So hat der Senat eine Enteignungsentschädigung in einem Falle versagt, in dem der Wiederaufbau eines kriegszerstörten städtischen Hinterhauses wiederum zu Wohnzwecken untersagt worden war, weil diese Bebauung nicht mehr der insoweit völlig gewandelten allgemeinen Baugesinnung entspreche, die eine solche Grundstücksnutzung schlechthin nicht mehr zulasse; das Grundstück habe insofern im Laufe der Zeit eine entsprechende Einbuße an Substanz erlitten und die - rechtmäßige - Versagung der Genehmigung zum Wiederaufbau stelle deshalb einen entschädigungspflichtigen Eingriff in das Eigentum nicht dar (BGHZ 48, 193, 195).
  • BGH, 12.06.1975 - III ZR 158/72

    Voraussetzungen einer Entschädigung wegen aufgehobener oder geänderter Nutzung

    In diesem Zusammenhang hat insbesondere der Gedanke der Sozialgebundenheit des Eigentums Bedeutung, der etwa in der auch vom Berufungsgericht angeführten Senatsentscheidung BGHZ 48, 193 dazu geführt hat, daß das Verbot des Wiederaufbaus eines im Krieg zerstörten alten städtischen Hinterhauses zu Wohnzwecken nicht als entschädigungspflichtiger Eingriff in das Eigentum gewertet worden ist.
  • BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65

    Verpflichtung zum Abbruch einer Lehmfachwerkscheune - Umfang der …

    Die Revision weist zur Unterstützung ihrer Auffassung, daß Art. 14 Abs. 1 GG unter Eigentumsschutz auch die Befugnis der Klägerin stelle, statt des 170 Jahre alten baufälligen Baues notfalls - im Widerspruch zum jetzt geltenden Baurecht - einen gleichartigen Neubau zu errichten, auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 13. Juli 1967 - III ZR 1/65 - (BGHZ 48, 193 ff.) und - III ZR 11/65 - (VKBl. 1968, 37; Betriebsberater 1967, 1225) hin.
  • BGH, 30.09.1970 - III ZR 148/67

    Abwässerbeseitigung und Sozialbindung des Eigentums

    Das alles ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung (BGHZ 6, 270/278 ff; 43, 196; 48, 193; BGH Warn 1964 Nr. 78).
  • OLG Bremen, 24.05.1978 - 3 U 92/77

    Entschädigung nach Enteignungsgrundsätzen; Substanzentziehung des Eigentums durch …

    Der Bundesgerichtshof habe bereits ausgesprochen, daß frühere Bebauungen, die mit den gegenwärtigen Vorstellungen einer sinnvollen Bebauung nicht mehr in Übereinstimmung stünden, nicht als Grundlage für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen herangezogen werden konnten (BGHZ 48, 193).

    Soll der Gebrauch des Eigentums nach Art. 14 Abs. 2 GG zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen, so bedeutet das, daß die bauliche Nutzung sich einem vernünftigen Eigentümer nach der objektiv zu beurteilenden Situationsgebundenheit des Grundstücks bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als eine zu verwirklichende Nutzungsart darbieten muß (BGHZ 48, 193, 196) [BGH 13.07.1967 - III ZR 1/65] .

  • BGH, 25.01.1973 - III ZR 118/70

    Enteignende Anordnungen im Wasserschutzgebiet

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  • BGH, 19.06.1972 - III ZR 106/70

    Entschädigung bei vorübergehender Bausperre

    Durch diese (auf Dauer angelegte, wenn auch tatsächlich nur bis 1968 wirksam gewesene) Umklassifizierung des Grundstücks wurde den Klägerinnen der Umbau des Hauses, der sich nach Art und Lage des Geländes als sachgemäße und situationsgerechte Nutzung des Bodens anbot, jedenfalls zunächst gänzlich unmöglich gemacht (BGHZ 48, 193, 195 f [BGH 13.07.1967 - III ZR 1/65] ; BGH in BB 1967, 1225 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 09.03.2000 - 7 U 136/99

    Amtspflichtverletzung einer Gemeinde durch Nichtumsetzung von im Rahmen der …

    Eine über die Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums hinausgehende und damit enteignende Wirkung des Bebauungsplans ist dann gegeben, wenn er die situationsbestimmte, von der Natur der Sache her gegebene rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Bebauung eines Grundstücks, also eine Möglichkeit, die sich nach der Lage und Beschaffenheit des Grundstücks objektiv anbietet, untersagt oder in einer ins Gewicht fallenden Weise einschränkt (BGH DVBl. 1976, 173; BGHZ 30, 338 (343); 48, 193 (195)).
  • BGH, 27.06.1968 - III ZR 93/65

    Versagung einer Zustimmung zur Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung - …

    Die Bebauungsfähigkeit wird durch die gegebene Situation bestimmt (BGH Urteil vom 13. Juli 1967 - III ZR 1/65 -), die Wandlungen unterworfen ist; das Gelände unterlag der Sozialbindung, daß es nur mit Genehmigung bebaut oder zum Zwecke der Bebauung veräußert werden durfte (§§ 19, 21 BBauG), und diese Genehmigung war nur zu erwarten, soweit öffentliche Belange nicht beeinträchtigt wurden (§§ 20, 35 BBauG).
  • BGH, 08.11.1979 - III ZR 51/78

    Vorliegen eines zu entschädigenden Eingriffs in die Eigentumsrechte des …

  • BGH, 21.12.1978 - III ZR 45/77

    Denkmalschutz und Bodenverkehrsgenehmigung

  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 128/87

    Entschädigung wegen faktischer Bausperre - Verzinsung des Entschädigungsanspruchs …

  • BGH, 30.05.1968 - III ZR 149/67

    Entschädigung für die Enteignung einer Grunddienstbarkeit - Freihaltung von …

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