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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,5718
BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66 (https://dejure.org/1968,5718)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1968 - III ZR 106/66 (https://dejure.org/1968,5718)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 (https://dejure.org/1968,5718)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der polizeilichen Untersuchung von Massengütern - Pflicht zur Duldung von polizeilichen Untersuchungen - Die Sozialbindung des Eigentums - Hamburgische Verordnung über die Ein- und Durchfuhr von Hasen und Kaninchen - Rechtmäßigkeit der Einfuhr von Hasen - Verdacht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 478
  • DVBl 1968, 532
  • DB 1968, 657
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.06.1964 - III ZR 139/62

    Tötung von Hunden bei Tollwutgefahr

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
    Weiter aber vertritt die Revision - unter Hinweis auf BGHZ 43, 196 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] , doch über die dort niedergelegten Rechtsausführungen hinaus - die Auffassung, als "Störer" im polizeirechtlichen Sinne und deshalb nicht entschädigungsberechtigt habe schlechthin auch derjenige zu gelten, bei dessen Eigentum der bloße Verdacht einer Polizeigefahr vorliege, und die Gefahr gesundheitspolizeilicher Maßnahmen falle bei einem Lebensmittel, das als Infektionsträger verdächtig sei, in den Rahmen der Sozialbindung des Eigentums.

    Allerdings macht ein polizeilicher Zugriff, der den Störer zur Beachtung der öffentlichen Ordnung zwingt oder von seinem Eigentum ausgehende Störungen beseitigt, nur die allgemeinen Schranken der Rechtsausübung geltend (BGHZ 5, 144, 151) [BGH 14.02.1952 - III ZR 233/51] , und eine derartige Maßnahme ist grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen, selbst wenn sie zur Vernichtung des Eigentums führt (BGHZ 43, 196, 203 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] ; 45, 23, 25) [BGH 20.01.1966 - III ZR 109/64] .

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß angesichts des dringenden Verdachts des Vorliegens einer polizeilichen Gefahr zur Feststellung, ob eine solche tatsächlich gegeben ist, auch das dem Anschein nach in der Entwicklung begriffene Geschehen durch Eingriffe unterbrochen werden darf, um damit eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung zu verhindern; aber solche Eingriffe dürfen, bis das objektive Vorliegen einer Gefahr festgestellt ist, nur "einstweilig" sein und keine abschließende, endgültige Regelung in der Sache selbst treffen (BGHZ 5, 144, 149 [BGH 14.02.1952 - III ZR 233/51] ; 43, 196, 204) [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] .

    Etwas anderes läßt sich weder den Erörterungen bei der Beratung des Gesetzentwurfes noch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 1965 (NJW 1966, 217), das im übrigen nur die Frage der Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges für solche Ansprüche behandelt (vgl. demgegenüber BGHZ 43, 196 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] ), entnehmen.

    Insoweit beruft die Revision sich erfolglos auf die Entscheidung des erkennenden Senats in BGHZ 43, 196 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] , in der allerdings dem Eigentümer eines aus Anlaß der Tollwut gemäß § 49 ViehseuchenG rechtmäßig getöteten Hundes ein Entschädigungsanspruch versagt worden ist; denn die vorliegende Sache ist mit der dort entschiedenen nicht vergleichbar.

    Insoweit liegen die Umstände anders als bei der Tollwut, die während der mehrmonatigen Inkubationszeit vor dem Ausbruch der Seuche weder beim lebenden noch beim getöteten Tier festgestellt werden kann, aber auch in dieser Zeit schon übertragbar und lebensgefährlich ist (BGHZ 43, 196, 197 f) [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] .

  • BGH, 25.04.1960 - III ZR 55/59

    fahrendes Kaufhaus - Enteignungsgleicher Eingriff, Enteignungsschwelle

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
    Das Risiko, das mit einem Einschreiten in Zweifels- und rechtlichen Grenzfällen verbunden ist, trägt nicht der Einzelne, sondern die öffentliche Hand, wenn sie sich trotz einer Zweifelhaftigkeit zum Vorgehen entschließt (BGHZ 32, 208).

    Es muß dann bei dem Grundsatz bleiben, daß das Risiko des hoheitlichen Eingreifens in Zweifels- und Grenzfällen die öffentliche Hand trifft (BGHZ 32, 208).

  • BGH, 14.02.1952 - III ZR 233/51

    Anschein einer polizeilichen Gefahr

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
    Allerdings macht ein polizeilicher Zugriff, der den Störer zur Beachtung der öffentlichen Ordnung zwingt oder von seinem Eigentum ausgehende Störungen beseitigt, nur die allgemeinen Schranken der Rechtsausübung geltend (BGHZ 5, 144, 151) [BGH 14.02.1952 - III ZR 233/51] , und eine derartige Maßnahme ist grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen, selbst wenn sie zur Vernichtung des Eigentums führt (BGHZ 43, 196, 203 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] ; 45, 23, 25) [BGH 20.01.1966 - III ZR 109/64] .

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß angesichts des dringenden Verdachts des Vorliegens einer polizeilichen Gefahr zur Feststellung, ob eine solche tatsächlich gegeben ist, auch das dem Anschein nach in der Entwicklung begriffene Geschehen durch Eingriffe unterbrochen werden darf, um damit eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung zu verhindern; aber solche Eingriffe dürfen, bis das objektive Vorliegen einer Gefahr festgestellt ist, nur "einstweilig" sein und keine abschließende, endgültige Regelung in der Sache selbst treffen (BGHZ 5, 144, 149 [BGH 14.02.1952 - III ZR 233/51] ; 43, 196, 204) [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] .

  • BGH, 04.06.1962 - III ZR 207/60

    Enteignung eines Grundstücks - Begründung von Entschädigungsansprüchen durch …

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
    Dazu ist zu sagen: Wer eine Entschädigung aus Art. 14 GG fordert, hat als Grundlage seines Anspruchs darzulegen, daß sein Eigentum durch einen hoheitlichen Eingriff unmittelbar betroffen und ihm dadurch ein Sonderopfer (ein Wertverlust, der anderen nicht zugemutet wurde), auferlegt worden ist; dazu kommt - was hier noch nicht interessiert - die Darlegungslast hinsichtlich der Höhe des Wertverlustes (vgl. LM zu GG Art. 14 Eb Nr. 13 = WM 1962, 919).
  • BGH, 15.10.1953 - III ZR 182/52

    Umstellung im Grundverfahren

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
    Da die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung dem Betragsverfahren vorbehalten ist, kann es für die gegenwärtige Prüfung des Revisionsgerichts auf die Erörterungen des Berufungsurteils zu einzelnen Rechnungsposten sowie auf die hiergegen vorsorglich gerichteten Angriffe der Revision nicht ankommen; denn Entscheidungen, die dem Verfahren über die Höhe vorbehalten sind, können in einem Grundurteil nicht getroffen werden und eine Bindung für das weitere Verfahren nicht bewirken (BGHZ 10, 361, 362) [BGH 15.10.1953 - III ZR 182/52] .
  • BGH, 28.06.1956 - III ZR 317/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
    Dem steht - auch das schon angeführte Urteil vom 28. Juni 1956 - III ZR 317/54 - (LRE 1, 241) nicht entgegen.
  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
    Ebensowenig spricht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1961 (BVerwGE 12, 87 "Endiviensalat") für die Ansicht der Revision; das Bundesverwaltungsgericht hat zwar die dort getroffene Maßnahme (Verkaufsverbot und Bundfunkwarnung vor Endiviensalat) als Schutzmaßnahme zur Bekämpfung einer ausgebrochenen Seuche für rechtmäßig gehalten - ebenso wie im vorliegenden Fall das Berufungsgericht die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Gesundheitsbehörde unterstellt hat -, es hat aber im Ergebnis eine Entschädigungspflicht bejaht.
  • BGH, 20.01.1966 - III ZR 109/64

    Schweinemast - Enteignungsgleicher Eingriff, § 839 BGB

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
    Allerdings macht ein polizeilicher Zugriff, der den Störer zur Beachtung der öffentlichen Ordnung zwingt oder von seinem Eigentum ausgehende Störungen beseitigt, nur die allgemeinen Schranken der Rechtsausübung geltend (BGHZ 5, 144, 151) [BGH 14.02.1952 - III ZR 233/51] , und eine derartige Maßnahme ist grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen, selbst wenn sie zur Vernichtung des Eigentums führt (BGHZ 43, 196, 203 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] ; 45, 23, 25) [BGH 20.01.1966 - III ZR 109/64] .
  • RG, 13.03.1923 - III 344/22

    Mängelrüge

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
    Der Hinweis der Revision auf die Rechtsprechung zum Handelskauf (§ 377 HGB), die ebenfalls in Stichproben ein praktisch brauchbares und notwendiges Mittel zur Mängelprüfung einer gelieferten Massenware sieht (vgl. RGZ 106, 359, 362), mag dies ergänzen.
  • BGH, 20.04.1967 - III ZR 59/65

    Inanspruchnahme aus einem selbstständigen Schuldversprechen - Auslegung einer …

    Auszug aus BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66
    Denn selbst wenn der Vortrag der Beklagten als richtig unterstellt, also davon ausgegangen wird, daß die Arbeitsgemeinschaft sich auf ihrer Sitzung vom 19. Dezember 1963 in der vorgetragenen Weise schlüssig geworden sei, mußte das Berufungsgericht in eigener richterlicher Verantwortung und nur seinem Gewissen unterworfen die Entscheidung treffen, ob es die persönliche Gewißheit von der Gefährlichkeit der streitigen Partie gewinnen und die an sich möglichen Zweifel überwinden konnte oder nicht (vgl. BGH DRiZ 1967, 239).
  • BVerwG, 29.07.1965 - I C 91.62

    Einfuhr und Handel mit Geflügel

  • RG, 29.06.1914 - III 275/14

    Steht der Teil einer nach § 2 des Nahrungsmittelgesetzes entnommenen Probe, der …

  • BGH, 18.06.1953 - III ZR 274/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.11.1955 - III ZR 94/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.10.1953 - III ZR 329/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.05.1953 - III ZR 23/52

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67

    Maßnahmen der Gefahrenabwehr

    Revision knüpft mit diesem Vorbringen an das in ihrer Zivilrechtssache ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 - an.
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 195/67

    Anspruch der Klägerin auf Ausgleich von Schäden auf Grund behördlicher …

    Solche Eingriffe dürfen aber, bis eine Gefahr objektiv festgestellt ist, nur "einstweilig" sein und keine abschließende, endgültige Regelung in der Sache selbst treffen (BGHZ 5, 144, 149 [BGH 14.02.1952 - III ZR 233/51] ; 43, 196, 204 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] ; Urteil vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 = LM Arte 14 GG (Ba) Nr. 29).

    Wie der erkennende Senat in dem bereits angeführten Urteil vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 - (also dem Berufungsurteil nachgängig) dargelegt hat, genügte die allgemeine Feststellung, daß bei argentinischen Hasen in einem erheblichen Prozentsatz der untersuchten Stichproben Salmonellen gefunden worden seien, noch nicht, den Befall einer bestimmten Einzelpartie nachzuweisen.

    Zwar macht ein polizeilicher Zugriff, der einen Störer zur Beachtung der öffentlichen Ordnung zwingt oder von seinem Eigentum ausgehende Störungen beseitigt, nur die allgemeinen Schranken der Rechtsausübung geltend (BGHZ 5, 144, 151) [BGH 14.02.1952 - III ZR 233/51] und eine solche Maßnahme muß grundsätzlich entschädigungslos hingenommen werden, selbst wenn sie zur Vernichtung des Eigentums führt (BGHZ 43, 196, 203 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] ; 45, 23, 25 [BGH 20.01.1966 - III ZR 109/64] ; Urteil vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 -, bereits angeführt), Wenn aber der Posten Hasenfleisch, um den es hier geht, in Wirklichkeit nicht in gesundheitsgefährlicher Weise mit Krankheitskeimen behaftet war, dann war die Klägerin nicht Störerin und der angeführte polizeirechtliche Grundsatz kann gegen sie nicht angewendet werden.

  • BGH, 03.03.1969 - III ZR 104/67

    Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem Bundesseuchengesetz (BSeuchenG) - …

    Die Frage, ob das Untersuchungsergebnis bei den Stichproben hätte ausreichen können, um für die Behörde die Unbrauchbarkeit aller Vorräte im Betrieb des Klägers darzutun (vgl. hierzu Urteil vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 = BGH Warn 1968 Nr. 58 = MDR 1968, 478), kann hier offenbleiben; denn die Behörde zog diesen Schluß nicht, sondern begnügte sich - der Anregung des Kreisveterinärrats vom 13. Mai 1965 entsprechend - mit der Feststellung eines begründeten Verdachts.
  • BGH, 14.07.1969 - III ZR 178/66

    Krankheit - Erregertyp - Erreger - Meldepflicht

    Derartige Verdachts gründe aber rechtfertigen eine Vernichtung nach Verhütungsrecht ( § 1 0 BSG) nicht (BGH-Urtcil vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 - S. 11 a LM Nr. 29 zu Art. 14 (Ba) GrundG = MDR 1968, 478).
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 63.67

    Einfuhr von argentinischen Hasen mit Salmonellenbefall - Betreiben eines …

    Die Revision knüpft mit diesem Vorbringen an das Urteil des Bundesgerichtshofs, vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 - an.
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 61.67

    Begründetheit einer auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts …

    Die Revision knüpft mit diesem Vorbringen an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 - an.
  • BGH, 02.04.1969 - VIII ZR 131/66

    Einrede des Schiedsvertrages - Kündigung eines Schiedsvertrages wegen der …

    An diesem Tage ließ die Gesundheitsbehörde eine größere Menge argentinischer Hasen sicherstellen, wie sich auch aus dem Tatbestand des in dem Rechtsstreit der Klägerin gegen die Freie und Hansestadt Hamburg erlassenen Revisionsurteils vom 25. Januar 1968 - III ZR 106/66 - MDR 1968, 478 ergibt.
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