Rechtsprechung
| BGH, 26.02.2009 - III ZR 110/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verspätete Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags; Beweiswirkungen eines Empfangsbekenntnisses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 02.08.2007 - 22 O 22788/06
- OLG München, 11.02.2008 - 21 U 4446/07
- BGH, 26.02.2009 - III ZR 110/08
- BGH, 09.04.2009 - III ZR 110/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 114/05
Widerlegung der Angaben in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis
Auszug aus BGH, 26.02.2009 - III ZR 110/08
Das am 19. Februar 2008 von den Prozessbevollmächtigten des Klägers in zweiter Instanz unterschriebene und an das Oberlandesgericht zurückgesandte Empfangsbekenntnis erbringt Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. April 2007 - VIII ZB 100/05 - [...], Rn. 6; Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 114/05 - NJW 2006, 1206, 1207).Dieser setzt jedoch voraus, dass die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können; hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (BGH…, Beschluss vom 17. April 2007 aaO Rn. 7 und Urteil vom 18. Januar 2006 aaO).
- BGH, 13.07.2004 - XI ZB 33/03
Beginn der Wiedereinsetzungwfrist
Auszug aus BGH, 26.02.2009 - III ZR 110/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies schon dann anzunehmen, sobald die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt die Versäumung hätte erkennen können, (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - XI ZB 33/03 - NJW-RR 2005, 76, 77 m.w.N.).Spätestens mit dem Zugang der letzten gerichtlichen Verfügung hätten die Prozessbevollmächtigten des Klägers die Notwendigkeit eines zumindest vorsorglichen Wiedereinsetzungsgesuches erkennen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - XI ZB 33/03 - NJW-RR 2005, 76, 77) .
- BGH, 17.04.2007 - VIII ZB 100/05
Beweiskraft des Empfangsbekenntnisses bei der Zustellung eines Urteils
Auszug aus BGH, 26.02.2009 - III ZR 110/08
Das am 19. Februar 2008 von den Prozessbevollmächtigten des Klägers in zweiter Instanz unterschriebene und an das Oberlandesgericht zurückgesandte Empfangsbekenntnis erbringt Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - VIII ZB 100/05 - [...], Rn. 6; Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 114/05 - NJW 2006, 1206, 1207).Dieser setzt jedoch voraus, dass die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können; hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (BGH, Beschluss vom 17. April 2007 aaO Rn. 7 …und Urteil vom 18. Januar 2006 aaO).
- BGH, 21.03.2006 - VI ZB 31/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist wegen …
Auszug aus BGH, 26.02.2009 - III ZR 110/08
Wenn der Hinweis des Gerichts nicht mit hinreichender Deutlichkeit das Fristversäumnis beschreibt, kann auf eine Akteneinsicht zur Überprüfung der Sachlage als Fristbeginn abzustellen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2006 - VI ZB 31/05 - VersR 2006, 1141, 1142). - BGH, 09.05.1980 - I ZR 89/79
Unzulässigkeit der Berufung wegen verspäteter Einlegung - Wirksamkeit der …
Auszug aus BGH, 26.02.2009 - III ZR 110/08
Hiervon ist wiederum auszugehen, wenn der Prozessbevollmächtigte der Partei durch das Gericht auf die Fristversäumnis hingewiesen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 1980 - I ZR 89/79 - NJW 1980, 1846, 1848).
- OLG Brandenburg, 10.01.2013 - 5 U 90/11
Grundbuchberichtigungsanspruch: Voraussetzungen des Entstehens einer …
Die Erschütterung der Richtigkeit der Datumsangabe im Empfangsbekenntnis reicht hierfür nicht aus (BVerfG NJW 2001, 1563; BGH Beschluss v. 22.12.2011, VII ZB 35/11; Beschluss v. 26.02.2009, III ZR 110/08; BGH NJW 2006, 1206; RuS 2003, 43; VersR 1982, 160). - OLG Jena, 16.09.2009 - 7 U 21/09
Windenergieanlage, Umweltverträglichkeitsprüfung, künstlich Aufsplitterung von …
Hingegen ist der Gegenbeweis nicht bereits dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeiten der Angaben also nur erschüttert sind (BGH Beschluss vom 26.02.2009, Az.: III ZR 110/08).
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Rechtsprechung
| BGH, 09.04.2009 - III ZR 110/08 (1) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Gehörsrüge wegen überspannter Anforderungen an die Substantiiertheit eines Tatsachenvortrags
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 138 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
Gehörsrüge wegen überspannter Anforderungen an die Substantiiertheit eines Tatsachenvortrags - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 02.08.2007 - 22 O 22788/06
- OLG München, 11.02.2008 - 21 U 4446/07
- BGH, 26.02.2009 - III ZR 110/08
- BGH, 09.04.2009 - III ZR 110/08 (1)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81
National Iranian Oil Company
Auszug aus BGH, 09.04.2009 - III ZR 110/08
Er wendet sich gegen die Rechtsauffassung des Senats, was unter dem Blickwinkel des Art. 103 Abs. 1 GG nicht erheblich ist (vgl. BVerfGE 64, 1, 12). - BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 243/92
Substantiierung des Beweisantrags des Verkäufers eines Warenbestandes
Auszug aus BGH, 09.04.2009 - III ZR 110/08
Wie konkret die jeweiligen unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen sein müssen, muss unter Berücksichtigung der Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht (§ 138 Abs. 1 ZPO) anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 243/92 - NJW-RR 1994, 377, 378).
- LG Arnsberg, 10.08.2020 - 2 O 747/18 Rn. 27 Der Umfang der erforderlichen Substantiierung ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen und hängt gemäß § 138 Abs. 1 und 2 ZPO auch davon ab, wie detailliert die Gegenseite vorträgt (…vgl. BGH, Urt. v. 20.05.2015, Az.: IV ZR 127/14; Beschl. v. 09.04.2009, Az.: III ZR 110/08).
- LG Arnsberg, 24.10.2022 - 2 O 496/21 Rn. 47 Der Umfang der erforderlichen Substantiierung ist anhand der Umstände des Einzelfalles zu beurteilen und hängt gemäß § 138 Abs. 1 und 2 BGB auch davon ab, wie detailliert die Gegenseite vorträgt (…vgl. BGH, Urt. v. 20.05.2015 -IV ZR 127/14; Beschl. v. 09.04.2009 -III ZR 110/08).
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