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   BGH, 20.12.1963 - III ZR 112/63   

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https://dejure.org/1963,4374
BGH, 20.12.1963 - III ZR 112/63 (https://dejure.org/1963,4374)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1963 - III ZR 112/63 (https://dejure.org/1963,4374)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1963 - III ZR 112/63 (https://dejure.org/1963,4374)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Auszug aus BGH, 20.12.1963 - III ZR 112/63
    Art. 14 GG läßt grundsätzlich keine Abstriche von der vollen Entschädigung mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Folgen für den Enteignungsbegünstigten zu, und erst die gerechte Entschädigung läßt angesichts der übergesetzlichen Eigentumsgarantie die Enteignung auch vom Standpunkt des Rechtsstaates aus als zulässig und vertretbar erscheinen (vgl. die Entscheidung des Senats vom 8. November 1962 III ZR 86/61 = BGHZ 39, 198, 199 [BGH 08.11.1962 - III ZR 86/61] mit weiteren Nachweisen).

    Das bedeutet für das Revisionsgericht, daß der revisionsrichterlichen Nachprüfung der - grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten und wesentlich auf tatrichterlichem Gebiet liegenden - Wertermittlung enge Grenzen gezogen sind und das Revisionsgericht auf entsprechende Rüge nur nachprüfen kann, ob die Wertermittlung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen oder sonstige Rechtsvorschriften oder Denk- und Erfahrungssätze verletzt worden sind (vgl. die Entscheidungen des Senats in NJW 1962, 1441, 1443 [BGH 04.06.1962 - III ZR 207/60] und BGHZ 39, 198, 219 [BGH 08.11.1962 - III ZR 86/61] mit weiteren Nachweisen).

    Es kann offen bleiben, ob die Auffassung des Berufungsgerichts, den in Rede stehenden Ländereien der Kläger komme, bezogen auf den Zeitpunkt der Besitzeinweisung der Beklagten (5. August 1959), die "Qualität" lediglich von rein landwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht eine höherwertige Qualität (Bau- oder Bauerwartungsland, Braunkohlenerwartungsland) zu, gemessen an den vom Senat in seiner wiederholt erwähnten Entscheidung in BGHZ 39, 198 ff dargelegten Grundsätzen ausreichend begründet ist.

  • BGH, 04.06.1962 - III ZR 207/60

    Enteignung eines Grundstücks - Begründung von Entschädigungsansprüchen durch …

    Auszug aus BGH, 20.12.1963 - III ZR 112/63
    Das bedeutet für das Revisionsgericht, daß der revisionsrichterlichen Nachprüfung der - grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten und wesentlich auf tatrichterlichem Gebiet liegenden - Wertermittlung enge Grenzen gezogen sind und das Revisionsgericht auf entsprechende Rüge nur nachprüfen kann, ob die Wertermittlung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen oder sonstige Rechtsvorschriften oder Denk- und Erfahrungssätze verletzt worden sind (vgl. die Entscheidungen des Senats in NJW 1962, 1441, 1443 [BGH 04.06.1962 - III ZR 207/60] und BGHZ 39, 198, 219 [BGH 08.11.1962 - III ZR 86/61] mit weiteren Nachweisen).
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