Rechtsprechung
| BGH, 13.08.2015 - III ZR 142/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO, § 9 Satz 1 ZPO, § 4 Abs. 1 ZPO, § 3 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Werts der Beschwer und des Streitwerts für das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde (hier: Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 26 Nr. 8 S. 1; ZPO § 3; ZPO § 9 S. 1
Festsetzung des Werts der Beschwer und des Streitwerts für das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde (hier: Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung) - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stendal, 18.01.2013 - 21 O 124/11
- OLG Naumburg, 03.04.2014 - 1 U 23/13
- BGH, 13.08.2015 - III ZR 142/14
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.04.1999 - IX ZR 292/98
Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung
Auszug aus BGH, 13.08.2015 - III ZR 142/14
Der Wert der Schmerzendgeldrente richtet sich nach § 9 Satz 1 ZPO, so dass - ausgehend vom Zeitpunkt der Klageeinreichung (20. Mai 2011) - der dreieinhalbfache Jahresbetrag (4.200 EUR) zugrunde zu legen ist (BGH, Beschluss vom 22. April 1999 - IX ZR 292/98, NJW-RR 1999, 1080). - BGH, 02.10.1996 - IV ZR 53/96
Erhöhung des Streitwerts bei wiederkehrenden Leistungen - Berechnungsgrundlage …
Auszug aus BGH, 13.08.2015 - III ZR 142/14
Die nach Einreichung der Klage fällig gewordenen Beträge (weitere 2.300 EUR) führen bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen auch dann nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts, wenn sie - wie hier - im Berufungsantrag zu einer Summe zusammengefasst werden (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1960 - V ZR 148/59, NJW 1960, 1459 und vom 2. Oktober 1996 - IV ZR 53/96, BGHR ZPO § 9 Rentenrückstand 1). - BGH, 06.05.1960 - V ZR 148/59
Streitwertmäßige selbständige Berücksichtigung der nach Klageerhebung fällig …
Auszug aus BGH, 13.08.2015 - III ZR 142/14
Die nach Einreichung der Klage fällig gewordenen Beträge (weitere 2.300 EUR) führen bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen auch dann nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts, wenn sie - wie hier - im Berufungsantrag zu einer Summe zusammengefasst werden (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1960 - V ZR 148/59, NJW 1960, 1459 …und vom 2. Oktober 1996 - IV ZR 53/96, BGHR ZPO § 9 Rentenrückstand 1).
- BGH, 08.07.2020 - IV ZR 7/20
Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung; Wert der für die …
Die erst nach Klagerhebung fällig gewordenen Beträge, gleich ob sie - wie hier - beziffert zum Gegenstand eines besonderen Antrags gemacht worden sind oder nicht, werden nach der Senatsrechtsprechung bei einer auf wiederkehrende Leistungen gerichteten Klage in keiner Instanz streitwert- oder beschwererhöhend berücksichtigt (…Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2007 - IV ZR 232/03, juris Rn. 1;… vom 25. November 1998 - IV ZR 199/98, juris Rn. 3;… vom 2. Oktober 1996 - IV ZR 53/96, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 13. August 2015 - III ZR 142/14, juris Rn. 5;… vom 25. Juni 2008 - II ZR 179/07, juris Rn. 2; vom 6. Mai 1960 - V ZR 148/59, NJW 1960, 1459 [juris R. 7]). - OLG Nürnberg, 12.03.2024 - 8 W 444/24
Mutwilligkeit einer weiteren Klage anstelle einer Klageerweiterung
Der oben skizzierte "Vertragswert" (begrenzt durch § 9 ZPO) ist maßgeblich für die zukünftigen, nach Rechtshängigkeit fällig werdenden Leistungen; jene Vertragsleistungen, die im Zeitraum von behauptetem Eintritt des Versicherungsfalls bis zur Rechtshängigkeit angefallen sind, müssen - werterhöhend - gesondert addiert werden (…vgl. Neuhaus, a.a.O., Kap. 19. Streitwert, Gebührenstreitwert Rn. 3 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 13.08.2015 - III ZR 142/14, BeckRS 2015, 14969 Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 06.10.2011 - IV ZR 183/10, juris Rn. 3). - BGH, 07.10.2025 - VIII ZR 308/24
Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichung der Wertgrenze
Die nach Klageeinreichung fällig gewordenen Beträge führen bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen auch dann nicht zu einer Erhöhung der Beschwer, wenn sie - wie hier - in späteren Anträgen summenmäßig gesondert ausgewiesen werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - IV ZR 7/20, aaO; vom 13. August 2015 - III ZR 142/14, juris Rn. 5;… vom 25. Juni 2008 - II ZR 179/07, aaO; jeweils mwN). - OLG Brandenburg, 17.03.2021 - 11 U 42/19
Voraussetzungen der Verweisung auf eine neue berufliche Tätigkeit in der …
Denn laut ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, die der Senat teilt, werden die erst nach Klagerhebung fällig gewordenen Beträge - unabhängig davon, ob und wann sie beziffert zum Gegenstand eines besonderen Antrags gemacht worden sind - bei einer auf wiederkehrende Leistungen gerichteten Klage in keiner Instanz streitwert- oder beschwererhöhend berücksichtigt (…so BGH, Beschl. v. 08.07.2020 - IV ZR 7/20, Rdn. 2, juris = BeckRS 2020, 18311; Beschl. v. 13.08.2015 - III ZR 142/14, Rdn. 5, juris = BeckRS 2015, 14969; jeweils m.w.N.;… vgl. dazu Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 4. Aufl., Kap. 19 Rdn. 4;… NK-GK/Hofmann-Hoeppel/Kurpat/Köpf/Schäfer, 2. Aufl., GKG § 42 Rdn. 37). - OLG Stuttgart, 12.03.2024 - 8 W 444/24
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Der oben skizzierte "Vertragswert" (begrenzt durch § 9 ZPO) ist maßgeblich für die zukünftigen, nach Rechtshängigkeit fällig werdenden Leistungen; jene Vertragsleistungen, die im Zeitraum von behauptetem Eintritt des Versicherungsfalls bis zur Rechtshängigkeit angefallen sind, müssen - werterhöhend - gesondert addiert werden (…vgl. Neuhaus, a.a.O., Kap. 19. Streitwert, Gebührenstreitwert Rn. 3 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 13.08.2015 - III ZR 142/14, BeckRS 2015, 14969 Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 06.10.2011 - IV ZR 183/10, juris Rn. 3).
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