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Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.06.2010

Rechtsprechung
   BGH, 29.04.2010 - III ZR 145/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5011
BGH, 29.04.2010 - III ZR 145/09 (https://dejure.org/2010,5011)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2010 - III ZR 145/09 (https://dejure.org/2010,5011)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2010 - III ZR 145/09 (https://dejure.org/2010,5011)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung unter Berücksichtigung der Geltendmachung von gesetzlichen Verzugszinsen anstelle von entgangenen Anlagezinsen durch einen Anspruchsteller

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 4 Abs. 1; BGB § 288 Abs. 1
    Streitwertfestsetzung unter Berücksichtigung der Geltendmachung von gesetzlichen Verzugszinsen anstelle von entgangenen Anlagezinsen durch einen Anspruchsteller

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Streitwertentscheidung für Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06

    Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - III ZR 145/09
    Da der Antrag zu Ziffer 2 auf Feststellung des Annahmeverzugs, dem die Klägerin bei ihrer Berechnung selbst keinerlei Wert beigemessen hat, streitwertmäßig nicht ins Gewicht fällt, und der Antrag zu Ziffer 4 (Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten) eine gemäß § 4 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO unbeachtliche Nebenforderung darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06 - BGH Report 2007, 571; Senat…, Beschluss vom 26. November 2009 - III ZR 116/09 - juris Rn. 8), liegt die Beschwer der Klägerin unter 20.000 EUR.
  • BGH, 26.11.2009 - III ZR 116/09

    Amtshaftungsanspruch wegen eines erst nach Durchführung des …

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - III ZR 145/09
    Da der Antrag zu Ziffer 2 auf Feststellung des Annahmeverzugs, dem die Klägerin bei ihrer Berechnung selbst keinerlei Wert beigemessen hat, streitwertmäßig nicht ins Gewicht fällt, und der Antrag zu Ziffer 4 (Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten) eine gemäß § 4 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO unbeachtliche Nebenforderung darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06 - BGH Report 2007, 571; Senat, Beschluss vom 26. November 2009 - III ZR 116/09 - juris Rn. 8), liegt die Beschwer der Klägerin unter 20.000 EUR.
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 261/10

    Revision im Schadensersatzprozess gegen eine Bank wegen fehlerhafter …

    § 4 ZPO Nr. 30] und BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - III ZR 145/09, juris Rn. 1, 3).
  • OLG München, 12.06.2018 - 8 U 3169/17

    Zulässigkeit von Feststellungsklagen im Diesel-Abgas-Skandal

    Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind Nebenforderungen gem. § 4 Abs. 1 Hs. 2 ZPO (BGH vom 29.04.2010, III ZR 145/09, und 21.12.2010, XI ZR 157/10); daher ist auch kein Hinweis des Gerichts erforderlich, § 139 II ZPO (BGH…, Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, Rz. 37).
  • OLG München, 13.09.2018 - 8 U 1117/15

    Grob fahrlässige Unkenntnis bei "blindem" Unterzeichnen einer Urkunde

    Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind Nebenforderungen gemäß § 4 Abs. 1 Hs. 2 ZPO (BGH vom 29.04.2010, III ZR 145/09 und 21.12.2010, XI ZR 157/10).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2010 - III ZR 145/09   

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https://dejure.org/2010,6455
BGH, 24.06.2010 - III ZR 145/09 (https://dejure.org/2010,6455)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2010 - III ZR 145/09 (https://dejure.org/2010,6455)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - III ZR 145/09 (https://dejure.org/2010,6455)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Verzugszinsen und entgangenen Anlagezinsen bei der Festsetzung des Streitwerts eines Feststellungsantrages i.R.d. Rechtsmittelzulassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 288 Abs. 1
    Berücksichtigung von Verzugszinsen und entgangenen Anlagezinsen bei der Festsetzung des Streitwerts eines Feststellungsantrages i.R.d. Rechtsmittelzulassung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Zurückweisung der Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 05.08.2010 - 28 U 22/10

    Umfang der Verzinsung des Kaufpreises bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages über …

    Rn. 40 Dem Anspruch steht nicht entgegen, dass nicht für den gleichen Zeitraum Verzugszinsen auf die Hauptforderung und entgangene Anlagezinsen auf die Hauptforderung verlangt werden können, sofern der Anlagezins nicht darüber hinaus geht (BGH, Beschuss vom 24. Juni 2010 - III ZR 145/09, BeckRS 2010, 16575, Tz. 3).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2011 - 17 U 173/10

    Streitwert: Streitwerterhöhung durch Anlagezinsen

    Rn. 7 Soweit der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. demgegenüber mit Beschluss vom 03.09.2010 (…19 W 46/10, zit. nach juris, Rn. 6) das erforderliche Abhängigkeitsverhältnis zwischen der auf Rückzahlung des investierten Kapitals gerichteten Hauptforderung (dortiger Klageantrag 1, der zudem noch Verzugszinsen umfasste) und der Forderung auf Erstattung der anderweitig erzielbarer Anlagezinsen (dortiger Klageantrag 2) bejaht hat, vermag ihm der erkennende Senat selbst unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 24.06.2010 (III ZR 145/09) nicht zu folgen.

    Erläuternd hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, (nur) ein gegebenenfalls über den im Zahlungsantrag enthaltenen Verzugszinssatz hinausgehender Anlagezins wäre im Umfang der Differenz als eigenständige Schadensposition streitwertmäßig anzurechnen (BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - III ZR 145/09 - zit. nach juris, Rn. 3).

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09

    Kapitalanlage: Haftung wegen bedingt vorsätzlicher Schädigung durch den Aufbau …

    Sie sind als entgangene Anlagezinsen Teil des geltend gemachten Schadens (BGH - Beschluss vom 24.06.2010 - III ZR 145/09;… Heinrich in Musielak ZPO 8. Auflage 2011 Rn 14).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 19 W 46/10

    Streitwertfestsetzung: Berücksichtigung entgangenen Gewinns aus einer …

    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof auch gemäß Beschluss vom 24.06.2010 (III ZR 145/09, juris) bei der Streitwertfestung für den Wert eines Anspruchs in Höhe des für eine Kapitalanlage gezahlten Betrages nebst Zinsen als entgangenen Anlagegewinn für die Zeit von der Zeichnung bis zum Eintritt des Verzuges die Zinsforderung unberücksichtigt gelassen.
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