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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1959 - III ZR 146/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,760
BGH, 30.11.1959 - III ZR 146/59 (https://dejure.org/1959,760)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1959 - III ZR 146/59 (https://dejure.org/1959,760)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1959 - III ZR 146/59 (https://dejure.org/1959,760)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 31, 235
  • NJW 1960, 532
  • MDR 1960, 291
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 130/59

    Baulandsache. Vorlegung

    Auszug aus BGH, 30.11.1959 - III ZR 146/59
    Mit Rücksicht auf die vom Gesetzgeber angestrebte möglichste Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens in Baulandsachen findet aber die Vorlegung einer Revision schon statt, wenn das Landgericht mit hoher Wahrscheinlichkeit in seinem weiteren Verfahren über diese Frage wird entscheiden müssen (s. hierzu des näheren das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 30. November 1939 III ZR 130/59).

    Alle diese Faktoren ergeben den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für das Grundstück erzielbaren Preis, seinen gemeinen Wert, dessen Höhe im Zeitpunkt der Enteignung für die Regel, ohne daß dies § 10 Abs. 2 des Gesetzes widerspricht, zugleich den Betrag der Entschädigung darstellt (vgl. hierzu Urteil vom 30. November 1959 III ZR 130/59).

    Darüber, wie im einzelnen vorzugehen ist, läßt sich das bereits mehrfach genannte Urteil vom 30. November 1959 III ZR 130/59 ebenfalls aus.

  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 122/59

    Baulandsache. Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 30.11.1959 - III ZR 146/59
    Wie der Senat in seinem ebenfalls am 30. November 1959 III ZR 122/59 ergangenen und zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil dargelegt hat, entspricht eine solche Handhabung einem allgemeinen Grundsatz des Enteignungsrechts und steht im Einklang mit einer auf die Zielsetzung des Gesetzgebers und auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz abstellenden Auslegung des § 10 Abs. 2 BaulBeschG als eine auf den Regelfall der richtigen behördlichen Wertfestsetzung zugeschnittene Bestimmung.
  • BGH, 19.12.1957 - III ZR 134/57

    Enteignungsentschädigung für Bürger der USA

    Auszug aus BGH, 30.11.1959 - III ZR 146/59
    Daß diese Frage sich bei der Auslegung des Baulandbeschaffungsgesetzes stellt (BGHZ 26, 200) und rechtsgrundsätzlich bedeutsam ist, liegt auf der Hand.
  • OLG Stuttgart, 10.05.2017 - 4 U 208/16

    Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines …

    Gleiches galt im Ergebnis auch für das hier anwendbare "alte" Recht (FGG), denn der materiellen Rechtskraft fähig waren Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die wie die Adoption nicht oder nur schwer (Aufhebung nach §§ 1760, 1763 BGB) rückgängig gemacht werden konnten (…Bassenge/Roth, a.a.O., § 31 FGG Rn. 8; vgl. BGHZ 31, 235 Rn. 14 in Juris; OLG Hamm, NJW 1970, 2118 f.; OLG Frankfurt, NJW 1953, 1713; BayObLG FamRZ 2004, 305;… weitere Nachweise bei: MüKo FamFG / Ulrici, a.a.O., § 48 Rn. 34 in Fn. 144 und 145); die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (BVerfG NJW 1994, 1053, 1054 f.;… NJW 1995, 2155, 2159 und FamRZ 2009, 106 Rn. 14) setzte die Rechtskraft des Adoptionsbeschlusses voraus.
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 44/85

    Bemessung des Kaufpreises bei Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Diese Möglichkeit hat der Senat für den Geltungsbereich des inzwischen aufgehobenen Baulandbeschaffungsgesetzes eingeräumt (BGHZ 31, 235, 237).

    In der Regelung des § 99 Abs. 3 BBauG kommt der Gedanke zum Ausdruck, daß Entschädigung und Enteignung an sich Zug um Zug zu erfolgen haben und daß der Enteignungsbegünstigte, wenn er die rechtsgrundsätzlich Zug um Zug zu erbringende Leistung nicht sofort entrichtet, die Entschädigungssumme zu verzinsen hat, um dem Entschädigungsberechtigten, mag er unter Umständen die enteignete Sache noch nutzen, einen Ausgleich dafür zu gewähren, daß er die Entschädigungssumme nicht nutzen kann (vgl. BGHZ 31, 235, 237).

  • BGH, 03.04.2008 - III ZR 78/07

    Höhe und Verzinsung der Rückenteignungsentschädigung

    Die gesetzlich gewollte Verzinsung der Entschädigung auch für einen Zeitraum, in dem die Rechtsänderungen noch nicht eingetreten sind, ist jedoch hinzunehmen (vgl. Senatsurteile BGHZ 31, 235, 237; 98, 188, 194; vom 2. September 1999 - III ZR 315/98 - NVwZ 2000, 230, 231 f).
  • BGH, 04.06.1962 - III ZR 207/60

    Enteignung eines Grundstücks - Begründung von Entschädigungsansprüchen durch …

    Der darüber hinausgehende "zusätzliche" Entschädigungsbetrag, der sich (in Zeiten schwankender Preise) aus einer Verschiebung des Bewertungsstichtages ergibt, ist von einem späteren Tage an - entweder dem der maßgebenden mündlichen Tatsachenverhandlung oder einem gemäß § 287 ZPO zu bestimmenden Zeitpunkt - zu verzinsen (Ergänzung zu BGHZ 31, 235 und LM zu 2. DVO/RLG Nr. 1).

    In der Regel wird hierfür der Tag der letzten, gerichtlichen Tatsachenverhandlung, auf den für die Berechnung des seit der Besitzeinweisung oder Enteignung angefallenen "zusätzlichen Entschädigungsbetrages" abgestellt wird, maßgebend sein (BGHZ 31, 235, 237) [BGH 30.11.1959 - III ZR 146/59]; das wäre hier der 5. Juli 1960.

  • BGH, 30.04.1964 - III ZR 55/63
    Weil dann für die Entschädigungsbemessung der Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung maßgebend sei, sei auch die gesamte Entschädigung mit dem für diesen Zeitpunkt geltenden Zinssatz zu verzinsen, wie der Bundesgerichtshof in BGHZ 31, 235, 238 für die inhaltsgleiche Vorschrift des § 9 Abs. 4 BaulBeschG entschieden habe.

    Der erkennende Senat hat bereite in seinem Urteil in BGHZ 31, 235, 237 für den insoweit inhaltsgleichen § 9 Abs. 4 BaulBeschG beiläufig bemerkt, daß jedenfalls grundsätzlich der Entschädigungsbetrag von dem Zeitpunkt des Enteignungsbeschlusses oder des Wirksamwerdens der vorläufigen Besitzeinweisung an mit dem für diesen Zeitpunkt errechneten Nominalzinsfuß zu verzinsen sei.

  • BGH, 28.09.1967 - III ZR 43/67

    Anrechnung der Nutzungeentschädigung auf Zinsen für die Enteignungsentschädigung

    Diese Möglichkeit ist von der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 31, 235, 237) [BGH 30.11.1959 - III ZR 146/59] für den Geltungsbereich des - inzwischen aufgehobenen (§ 186 Abs. 1 Nr. 20 BBauG) - Baulandbeschaffungsgesetzes eingeräumt worden.
  • BGH, 08.05.1967 - III ZR 148/65

    Höhe einer Enteignungsentschädigung - Verlegen einer Gasfernleitung auf …

    Auch das ist gefestigte Rechtsprechung (BGHZ 25, 215 [BGH 19.09.1957 - VII ZR 423/56] ; 28, 160; 31, 238 [BGH 30.11.1959 - III ZR 146/59] ; 39, 198 [BGH 27.02.1963 - IV ZR 198/62] /200; 40, 87).
  • BGH, 09.12.1968 - III ZR 114/66

    Grundsätze für die Bemessung der Enteignungsentschädigung bei Grundstücken

    Ohne Rechtsfehler hat das Berufungsgericht seiner Beurteilung zugrunde gelegt, daß für die Bewertung des Grundstücks, soweit es dabei um die Preisverhältnisse geht, zunächst (vgl. Ziffer 4 d dieses Urteils) der Zeitpunkt des gegen den Kläger ergangenen, zugleich die Entschädigung festsetzenden Enteignungsbeschlusses (Tag des Beschlusses und seines Zugehens = 15. April 1959) maßgebend ist, und daß für eine wie hier während der Geltungsdauer der Preisstopbestimmungen vollzogene Enteignung die Entschädigung unter Berücksichtigung dieser Bestimmungen, aber unter Beachtung des von den Preisbehörden geduldeten wirklichen Preises festgesetzt werden muß, und daß das Gericht von sich aus den danach höchstzulässigen Preis zu ermitteln hat (Urteil vom 23. September 1957 - III ZR 171/56 - BGHZ 13, 378; 19, 139 [BGH 25.11.1955 - V ZR 196/54]; 31, 238) [BGH 30.11.1959 - III ZR 146/59].
  • BGH, 09.11.1961 - III ZR 144/60

    Rechtsmittel

    Grundsätze für die Verzinsung von Entschädigungsansprüchen enthält das Urteil des erkennenden Senats in BGHZ 31, 235.
  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 122/59

    Baulandsache. Enteignungsentschädigung

    Im übrigen sei wegen der Verzinsung nach § 9 Abs. 4 BaulBeschG auf das zum Abdruck in der Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bestimmte Urteil III ZR 146/59 vom heutigen Tage verwiesen.
  • BGH, 12.04.1960 - VIII ZR 160/59
  • BGH, 02.12.1971 - III ZR 161/69

    Anforderungen an die Verzinsung einer Enteignungsentschädigung - Rechtmäßigkeit …

  • BGH, 04.06.1962 - III ZR 54/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 45/65

    Missbrauch einer Stellung als Vorstand einer Händlerorganisation - Ausschluss …

  • BGH, 13.02.1969 - III ZR 158/66

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkt der Inanspruchnahme eines Grundstücks durch …

  • BFH, 18.10.1968 - III R 77/66

    Berücksichtigung eines Anspruchs auf Entschädigung wegen Enteignung des …

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