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Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.03.1979

Rechtsprechung
   BGH, 07.07.1980 - III ZR 15/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3047
BGH, 07.07.1980 - III ZR 15/78 (https://dejure.org/1980,3047)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1980 - III ZR 15/78 (https://dejure.org/1980,3047)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1980 - III ZR 15/78 (https://dejure.org/1980,3047)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verneinung der Zuständigkeit deutscher Gerichte - Mündliche Vereinbarung eines Erfüllungsortes - Nichtvorliegen einer wirksamen Gerichtsstandsvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 1005
  • DB 1980, 2236
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus BGH, 07.07.1980 - III ZR 15/78
    Eine solche Prüfung ist insbesondere deshalb erforderlich, weil sich nach den Grundsätzen der Entscheidung des EuGH vom 6. Oktober 1976 (Rs 12/76 = NJW 1977, 491) der Erfüllungsort nach dem Recht bestimmt, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts für die streitige Verpflichtung maßgebend ist.
  • BGH, 24.11.1951 - II ZR 26/51

    Örtliche Zuständigkeit. Zweigniederlassung

    Auszug aus BGH, 07.07.1980 - III ZR 15/78
    Auf die Rechtsmittel des Klägers hat der Senat die Sache daher nach § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH Urteil vom 24. November 1951 - II ZR 26/51 = LM ZPO 50 Nr. 2 Leitsatz d, insoweit nicht mitabgedruckt in BGHZ 4, 62) zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittelzüge, an das Landgericht zurückverwiesen.
  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus BGH, 07.07.1980 - III ZR 15/78
    Der Europäische Gerichtshof hat in zwei Urteilen vom 14. Dezember 1976 (Rs 24/76 = NJW 1977, 494 und Rs 25/76 = NJW 1977, 495) zur Frage einer Gerichtsstandsvereinbarung aufgrund von Allgemeinen Geschäftsbedingungen entschieden, dem Erfordernis der Schriftlichkeit nach Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ sei bei einer Gerichtsstandsklausel, die in den auf der Rückseite der Vertragsurkunde abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Partei enthalten ist, nur dann genügt, wenn der von beiden Parteien unterzeichnete Vertragstext ausdrücklich hierauf Bezug nehme.
  • EuGH, 14.12.1976 - 25/76

    Segoura / Bonakdarian

    Auszug aus BGH, 07.07.1980 - III ZR 15/78
    Der Europäische Gerichtshof hat in zwei Urteilen vom 14. Dezember 1976 (Rs 24/76 = NJW 1977, 494 und Rs 25/76 = NJW 1977, 495) zur Frage einer Gerichtsstandsvereinbarung aufgrund von Allgemeinen Geschäftsbedingungen entschieden, dem Erfordernis der Schriftlichkeit nach Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ sei bei einer Gerichtsstandsklausel, die in den auf der Rückseite der Vertragsurkunde abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Partei enthalten ist, nur dann genügt, wenn der von beiden Parteien unterzeichnete Vertragstext ausdrücklich hierauf Bezug nehme.
  • EuGH, 17.01.1980 - 56/79

    Zelger / Salinitri

    Auszug aus BGH, 07.07.1980 - III ZR 15/78
    Diese Frage hat der Gerichtshof mit Urteil vom 17. Januar 1980 (Rechtssache 56/79 = NJW 1980, 1218 = WM 1980, 720 m.Anm. von Schütze) wie folgt beantwortet:.
  • BGH, 13.06.1978 - VI ZR 189/77

    Überprüfung der Abgrenzung zwischen der Zuständigkeit deutscher und ausländischer …

    Auszug aus BGH, 07.07.1980 - III ZR 15/78
    Die Revision kann auch nach der Neufassung des § 549 Abs. 2 ZPO auf eine Verkennung der internationalen Zuständigkeit gestützt werden (vgl. BGH Urteil vom 13. Juni 1978 - VI ZR 189/77 = MDR 1978, 1015).
  • BGH, 07.03.1962 - VIII ZR 9/61

    Nachträgliche Rechtswahl

    Auszug aus BGH, 07.07.1980 - III ZR 15/78
    Haben beide Parteien im Rechtsstreit nur Vorschriften deutschen Rechts angeführt und erörtert und sich auch nicht dagegen gewandt, daß die Instanzgerichte nach deutschem Recht entschieden haben, so kann darin ein entscheidender Anhaltspunkt für die Annahme liegen, die Anwendung deutschen Rechts entspreche dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien (BGH Urteil vom 7. März 1962 - VIII ZR 9/61 = NJW 1962, 1005).
  • BGH, 06.03.1995 - II ZR 37/94

    Vereinbarkeit einer abstrakten Erfüllungsortvereinbarung mit europäischem Recht

    a) In seiner auf eine Vorlage des Bundesgerichtshofes ergangenen Entscheidung vom 17. Januar 1980 (Rs 56/79, WM 1980, 720 ff. m. Anm. Schütze aaO. S. 723 und Spellenberg IPrax 1981, 75 ff.; vgl. dazu das abschließende Urteil des BGH v. 7. Juli 1980 - III ZR 15/78, RIW 1980, 725), in der eine mündlich getroffene Erfüllungsortvereinbarung zwischen einem deutschen und einem italienischen Staatsbürger für die Rückzahlung eines Darlehens zu beurteilen war, hat der Gerichtshof ausgesprochen, daß für Erfüllungsortvereinbarungen nach Art. 5 EuGVÜ die besonderen Formvorschriften des Art. 17 EuGVÜ nicht gelten.
  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 130/82

    Vereinbarung des Erfüllungsortes durch stillschweigende Unterwerfung unter die …

    Dem folgend hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, auf dessen Vorlage die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ergangen ist, in seinem Urteil vom 7. Juli 1980 - III ZR 15/78 (IPRax 1981, 93 ff) eine mündliche Vereinbarung unter Kaufleuten über den Erfüllungsort einer vertraglichen Verpflichtung ausreichen lassen, um den Gerichtsstand nach Art. 5 Nr. 1 EuGÜbk zu begründen.
  • OLG Köln, 19.07.1995 - 13 W 22/95

    Gerichtsstandswirkung einer Erfüllungsortvereinbarung

    Da § 29 Abs. 2 ZPO die Wirksamkeit der Erfüllungsortvereinbarung nicht prorogationsbefugter Vertragsparteien unberührt läßt und ihr nur die Zuständigkeitswirkung versagt, erscheint es zutreffend, die Erfüllungsortvereinbarung insoweit allein nach dem vorrangigen Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ zu beurteilen, der eine entsprechende Schranke nicht enthält (so z.B. Kropholler, Handbuch des Internationalen Zivilverfahrensrechts, Bd. I (1982), Kap III, Rdnr. 357; ferner: Spellenberg, IPRax 1981, 75, 79: "Wenn dagegen das Gesetz wie z.B. § 29 ZPO solchen Vereinbarungen nur die Zuständigkeitswirkungen versagt, geht das EuGVÜ dem nationalen Recht vor.
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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.1979 - III ZR 15/78   

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BGH, 15.03.1979 - III ZR 15/78 (https://dejure.org/1979,3347)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1979 - III ZR 15/78 (https://dejure.org/1979,3347)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1979 - III ZR 15/78 (https://dejure.org/1979,3347)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Übereinkommens der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen

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