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| BGH, 31.01.1955 - III ZR 157/53 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 25.02.1960 - III ZR 51/59
Rechtsmittel
Das schließt aber nicht aus, daß insoweit, als im Rahmen der Prüfung des Ursachenzusammenhangs zwischen einem bestimmten Ereignis (oder einem Unterlassen) und dem Schaden reale - und nicht nur hypothetische - Tatsachen festzustellen sind, die eine Grundlage für die Ausübung des dem Tatrichter in § 287 ZPO eingeräumten Ermessens geben sollen, diese Feststellung nach § 286 ZPO zu erfolgen hat (Urteil vom 7. Oktober 1954 III ZR 157/53 S. 21, insoweit in LM § 14 Preuß. PVG Nr. 5 und NJW 1955, 258 nicht abgedruckt).
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