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Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1964 - III ZR 159/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,431
BGH, 04.05.1964 - III ZR 159/63 (https://dejure.org/1964,431)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1964 - III ZR 159/63 (https://dejure.org/1964,431)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1964 - III ZR 159/63 (https://dejure.org/1964,431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1414
  • MDR 1964, 655
  • DNotZ 1965, 354
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den …

    Dabei kommt es - anders als im Rahmen von § 2325 Abs. 3 BGB - auf die Zeit des sogenannten Eigengeschenks nicht an (BGH Urteil vom 4. Mai 1967 - III ZR 159/63 - NJW 1964, 1414; Urteil vom 21. März 1962 - V ZR 169/60 - MDR 1962, 557).

    Die Rechtsprechung billigt dem nicht pflichtteilsberechtigten Beschenkten bei derartigen Fallgestaltungen deshalb einen entsprechenden Auskunftsanspruch gegen den Ergänzung fordernden Erben aus § 242 BGB zu (BGH NJW 1964, 1414).

  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten

    Diese Gründe gebieten es, den auf Schenkungen des Erblassers gerichteten Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten, der selbst Erbe ist, nicht aus einer hierauf beschränkten entsprechenden Anwendung von § 2314 BGB herzuleiten, sondern ihn gemäß der Rechtsprechung zu gewähren, die einen Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben bejaht, wo der Berechtigte entschuldbar über das Bestehen und den Umfang des Rechts im unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, der durch sie nicht unbillig belastet wird (BGHZ 10, 387; BGH NJW 1964, 1414 m. Nachw.).
  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 143/85

    Bemessung des Pflichtteils an einem landwirtschaftlichen Betrieb

    Daß es sich um ein Landgut im Sinne von § 2312 BGB handelt, ist nicht zweifelhaft (BGH Urteil vom 4. Mai 1964 - III ZR 159/63 = LM Nr. 5 zu § 2329 BGB /6 = NJW 1964, 1414, 1416 Abs. 4; Urteil vom 12. Januar 1972 - IV ZR 124/70 - LM Nr. 2 zu § 2312 BGB Bl. 1 R Abs. 2; Urteil vom 15. Dezember 1976 - IV ZR 27/75 = LM Nr. 4 zu § 2312 BGB Bl. 2 Abs. 1; Urteil vom 5. Mai 1983 - III ZR 57/82 = VersR 1983, 1080; Urteil vom 12. Juli 1974 - IV ZR 19/73 S. 9; Urteil vom 14. November 1968 - IV ZR 142/66).
  • BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 87/84

    Auskunftsrecht des Vertragserben

    Nach dem Grundgedanken des auf § 242 BGB gestützten Auskunftsrechts soll derjenige geschützt werden, dessen Berechtigung leerzulaufen droht, weil er in entschuldbarer Weise über die tatsächlichen Voraussetzungen des Anspruchs nicht unterrichtet ist, vielmehr nur sein Anspruchsgegner die erforderlichen Kenntnisse hat und sie unschwer mitteilen kann (so grundlegend und m. w. Nachw. schon BGH Urteil vom 4. Mai 1964 - III ZR 159/63 - LM Nr. 5 zu § 2329 BGB /6 = NJW 1964, 1414 unter II).
  • OLG Köln, 26.09.2014 - 20 U 48/14

    Umfang der Pflicht des Erben zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

    Insoweit kommt grundsätzlich ein Auskunftsanspruch des Erben gegen den Pflichtteilsberechtigten in Betracht (vgl. BGH, NJW 1964, 1414;… Staudinger-Olshausen, BGB-Neubearbeitung 2006, § 2327, Rn. 15).
  • OLG Hamm, 30.01.2014 - 10 U 80/12

    Begriff des Landguts i.S. von § 2312 BGB

    Rn. 86 Der (vererbte) Betrieb kann auch nebenberuflich geführt werden, wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt, (vgl. etwa: BGHZ 98, 375-381; BGH, NJW 1964, 1414, 1416; MDR 1972, 496).

    Hinzukommen muss vielmehr die Bestimmung als selbständige ladwirtschaftliche Einheit (vgl. BGH, AgrarR 1977, 173; NJW 1964, 1414, 1416).

    Frühere und spätere Entwicklungen sind nur insoweit zu berücksichtigen als sie Rückschlüsse auf die Verhältnisse des maßgeblichen Zeitpunktes zulassen (so: BGH, NJW 1964, 1414, 1416; MDR 1977, 479).

  • LG Frankenthal, 04.06.2024 - 8 O 41/24
    Rn. 108 c) Zum Schriftsatz des Klägers vom 17.06.2024, in dem die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung anders ausgelegt wird, ist anzumerken, dass nur scheinbar aus der von der Beklagtenseite in der Klageerwiderung herangezogenen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 04.05.1964 - III ZR 159/63, NJW 1964, 1414, beck-online) etwas anderes gefolgert werden kann.

    Anders ausgedrückt hatte der Erblasser in dem der Entscheidung BGH, NJW 1964, 1414 zugrundeliegenden Verfahren im Sinne von § 2312 Abs. 2 BGB nur einen (gesetzlichen) Erben, nämlich seine Tochter, hinterlassen, was nach der Entscheidung des BGH aber nichts daran änderte, dass auch der entferntere Abkömmling, also wohl sein Enkelkind, die Privilegierung des § 2312 BGB in Anspruch nehmen konnte, ohne sich allerdings auf die Auslegungsregel des § 2049 Abs. 1 BGB berufen zu können.

    Rn. 110 Im Übrigen lässt sich dies auch der in BGH, NJW 1964, 1414 abgedruckten, in der Klageerwiderung zitierten Entscheidung entnehmen.

    Es kann wirtschaftlich und insbesondere auch vor dem Zweck der in §§ 2049, 2312 BGB niedergelegten Bestimmungen, dem Übernehmer des Landgutes dessen weitere Bewirtschaftung in der bisherigen Weise zu ermöglichen und das Landgut im Besitz der Familie zu erhalten (BGH, NJW 1964, 1414, 1415), keinen Unterschied machen, ob dieses im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder durch testamentarische Anordnung einem von mehreren Abkömmlingen (bzw. gesetzlichen Erben) zugewandt wird.

    Nur wenn diese, wie in dem vom BGH in NJW 1964, 1414 entschiedenen Fall, aus tatsächlichen Gründen nicht Platz greifen kann, weil der Übergeber sein Landgut nicht an einen von mehreren gesetzlichen Erben übertragen hat, bedarf es deshalb einer Anordnung im Sinne von § 2312 Abs. 2 BGB.

    Dies ändert nichts daran, dass bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit die Übertragung eines Landgutes eine Schenkung enthält, das Landgut mit dem Ertragswert zu veranschlagen ist (BGH, NJW 1964, 1323; NJW 1964, 1414, 1415).

    Die Unentgeltlichkeit der Übertragung lässt nach der Lebenserfahrung ohnehin darauf schließen, dass der Erblasser den Beklagten möglichst günstig stellen wollte (BGH, NJW 1964, 1414, 1416).

  • AG Achern, 04.06.2024 - 8 O 41/24
    Rn. 108 c) Zum Schriftsatz des Klägers vom 17.06.2024, in dem die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung anders ausgelegt wird, ist anzumerken, dass nur scheinbar aus der von der Beklagtenseite in der Klageerwiderung herangezogenen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 04.05.1964 - III ZR 159/63, NJW 1964, 1414, beck-online) etwas anderes gefolgert werden kann.

    Anders ausgedrückt hatte der Erblasser in dem der Entscheidung BGH, NJW 1964, 1414 zugrundeliegenden Verfahren im Sinne von § 2312 Abs. 2 BGB nur einen (gesetzlichen) Erben, nämlich seine Tochter, hinterlassen, was nach der Entscheidung des BGH aber nichts daran änderte, dass auch der entferntere Abkömmling, also wohl sein Enkelkind, die Privilegierung des § 2312 BGB in Anspruch nehmen konnte, ohne sich allerdings auf die Auslegungsregel des § 2049 Abs. 1 BGB berufen zu können.

    Rn. 110 Im Übrigen lässt sich dies auch der in BGH, NJW 1964, 1414 abgedruckten, in der Klageerwiderung zitierten Entscheidung entnehmen.

    Es kann wirtschaftlich und insbesondere auch vor dem Zweck der in §§ 2049, 2312 BGB niedergelegten Bestimmungen, dem Übernehmer des Landgutes dessen weitere Bewirtschaftung in der bisherigen Weise zu ermöglichen und das Landgut im Besitz der Familie zu erhalten (BGH, NJW 1964, 1414, 1415), keinen Unterschied machen, ob dieses im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder durch testamentarische Anordnung einem von mehreren Abkömmlingen (bzw. gesetzlichen Erben) zugewandt wird.

    Nur wenn diese, wie in dem vom BGH in NJW 1964, 1414 entschiedenen Fall, aus tatsächlichen Gründen nicht Platz greifen kann, weil der Übergeber sein Landgut nicht an einen von mehreren gesetzlichen Erben übertragen hat, bedarf es deshalb einer Anordnung im Sinne von § 2312 Abs. 2 BGB.

    Dies ändert nichts daran, dass bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit die Übertragung eines Landgutes eine Schenkung enthält, das Landgut mit dem Ertragswert zu veranschlagen ist (BGH, NJW 1964, 1323; NJW 1964, 1414, 1415).

    Die Unentgeltlichkeit der Übertragung lässt nach der Lebenserfahrung ohnehin darauf schließen, dass der Erblasser den Beklagten möglichst günstig stellen wollte (BGH, NJW 1964, 1414, 1416).

  • OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 1 U 37/05

    Pflichteilsergänzungsanspruch: Voraussetzungen und Berechnung des Anspruchs gegen …

    Wohn - und Wirtschaftsgebäude waren vorhanden, wobei das Forsthaus auch seinerzeit schon vermietet war, was der rechtlichen Bewertung des Besitzes als Forstgut zur Zeit des Erbfalls jedoch nicht entgegensteht (vgl. BGHZ 98, 375, 378; BGH NJW 1964, 1414, 1416).

    Die von dem Beklagten zu 1) erst nach der Erstattung des Gutachtens des Sachverständigen SV1 vom 28.12.1999 aufwändig betriebene Sanierung und Vermietung des Forsthofs lässt schon aufgrund des Zeitablaufs von mehr als sieben Jahren seit dem Erbfall keinen Rückschluss darauf zu, dass der Beklagte zu 1) seinerzeit nicht beabsichtigte, den Forsthof fortzuführen (vgl. BGH NJW 1964, 1414, 1416).

  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 76/85

    Bewertung eines Landguts

    Wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt, kann der Betrieb auch nebenberuflich geführt werden (BGH Urteile vom 4. Mai 1964, III ZR 359/63 = NJW 1964, 1414, 1416; vom 12. Januar 1972, IV ZR 124/70 = LM Nr. 2 zu § 2312 BGB = MDR 1972, 496 und ständig).

    Im Urteil vom 4. Mai 1964 (III ZR 159/63 = NJW 1964, 1414, 1416) hat er ausgesprochen, die Verpachtung der Grundstücke und das Fehlen des Inventars machten es nicht unmöglich, den Besitz rechtlich als Landgut zu beurteilen, zumal die - möglicherweise durch die Altersverhältnisse der männlichen Familienangehörigen bedingte - Verpachtung nur vorübergehend und es vielfach üblich sei, ohne Inventar zu verpachten; er hat dem Tatrichter die Prüfung aufgegeben, ob es zum maßgebenden Zeitpunkt nicht möglich oder nicht beabsichtigt gewesen sei, auf dem Besitz dauernd einen landwirtschaftlichen Betrieb zu unterhalten.

  • OLG Zweibrücken, 25.02.2026 - 8 U 48/24

    Wertermittlung bei lebzeitiger Übertragung eines Landguts

  • OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03

    Anrechnung von Eigengeschenken auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch

  • OLG Hamm, 02.08.2012 - 10 U 118/12

    Begriff des Landguts i.S. von § 2312 BGB

  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 113/94

    Übernahme eines Landguts zum Ertragswert

  • BGH, 15.03.1972 - IV ZR 131/70

    Nacherbe - Auskunftsanspruch gegen den Beschenkten

  • OLG Jena, 08.03.2006 - 2 U 762/05

    Auskunftsansprüche einer Tochter als Pflichtteilsberechtigte gegen ihre Mutter …

  • BGH, 21.11.1980 - I ZR 118/78

    Grobe Pflichtverletzung eines Handelsvertreters durch Unterschieben nicht …

  • LG Passau, 16.11.2023 - 1 O 17/23

    Kein Schadensersatz wegen Verwendung eines Thermofensters

  • OLG Oldenburg, 17.12.1991 - 5 U 82/91

    Verpachtung, Landwirtschaft, Gartenbau, Gärtnerei, Betrieb, landwirtschaftlicher, …

  • OLG Stuttgart, 30.12.1985 - 2 U 42/85

    Anrechnung von Verkehrswert oder Ertragswert zum Nachlass gehörender …

  • BGH, 12.01.1972 - IV ZR 124/70

    Voraussetzungen für die Geltendmachung des Pflichtteils - Errechnung des …

  • BGH, 08.07.1964 - V ZR 173/63
  • BGH, 16.11.1967 - III ZR 97/65

    Vertrag über die Übergabe eines Hofes zwischen Eltern und einem ihrer Kinder …

  • LG Dortmund, 10.07.2012 - 12 O 437/07
  • OLG Koblenz, 21.12.1992 - 13 UF 183/89

    Anspruch auf Zahlung von Zugewinnausgleich ; Nacheheliche Vereinbarung über einen …

  • OLG Stuttgart, 09.08.1990 - 8 W 611/89

    Vorliegen einer selbständigen Nahrungsstelle auf einem Hof

  • BGH, 15.12.1976 - IV ZR 27/76

    Zurückweisung einer Revision - Bewertung eines ererbten Grundbesitzes nach …

  • BGH, 12.07.1974 - IV ZR 19/73
  • BGH, 24.06.1971 - VII ZR 68/70

    Antrag auf Rechenschaftslegung über die Einziehung von Forderungen - …

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