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| BGH, 10.02.1958 - III ZR 168/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1958, 313
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54
Preisstop bei Enteignungsentschädigung
Auszug aus BGH, 10.02.1958 - III ZR 168/56
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß der maßgebliche Bewertungszeitpunkt der Tag (der Zustellung) des die Enteignung aussprechenden und die Entschädigung festsetzenden Beschlusses der Beklagten ist (hier: im März 1952); ferner daß für eine während der Geltungsdauer der Preisvorschriften vollzogene Grundstücksenteignung die Entschädigung unter Beachtung dieser Bestimmungen, jedoch unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen, den Wert beeinflussenden Umstände festgesetzt werden muß, und daß das Gericht von sich aus den danach zulässigen Preis zu ermitteln hat ( BGHZ 13, 378 ; 19, 139 ). - BGH, 25.11.1955 - V ZR 188/54
Enteignungsentschädigung. Preisstop
Auszug aus BGH, 10.02.1958 - III ZR 168/56
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß der maßgebliche Bewertungszeitpunkt der Tag (der Zustellung) des die Enteignung aussprechenden und die Entschädigung festsetzenden Beschlusses der Beklagten ist (hier: im März 1952); ferner daß für eine während der Geltungsdauer der Preisvorschriften vollzogene Grundstücksenteignung die Entschädigung unter Beachtung dieser Bestimmungen, jedoch unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen, den Wert beeinflussenden Umstände festgesetzt werden muß, und daß das Gericht von sich aus den danach zulässigen Preis zu ermitteln hat ( BGHZ 13, 378 ; 19, 139 ). - BGH, 10.02.1958 - III ZR 225/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.02.1958 - III ZR 168/56
Im übrigen kann zu diesen Rügen allgemein verwiesen werden auf die Ausführungen des Senats in dem Urteil vom 10. Februar 1958 - III ZR 225/56 - Frankfurt/Buck. - BGH, 10.02.1958 - III ZR 153/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.02.1958 - III ZR 168/56
Daß aus § 5 der VOPr 75/52 vom 28. November 1952 (BGBl 1, 792), die die Preisbindung für bebaute und durch Kriegseinwirkung zerstörte Grundstücke mit Wirkung vom 12. Dezember 1952 aufhob, eine auf den 1. Januar 1952 rückwirkende Befreiung von den Preisstop für bereits vor dem 12. Dezember 1952 festgesetzte Enteignungsentschädigungen nicht gefolgert werden kann, hat der Senat in seinem Urteil 10. Februar 1958 III ZR 153/56 - (Frankfurt/Mann) ausgeführt.
- BGH, 15.10.1992 - III ZR 147/91
Entschädigungspflicht bei Erteilung einer Baugenhemigung mit Pflicht zur …
Der Senat hat in seinem Urteil vom 10. Februar 1958 (III ZR 168/56 - WM 1958, 499, 500) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (Gruchot Bd. 38, 1096 und Bd. 41, 1002) die Ermittlung des Bodenwertes von unbebautem städtischen Bauland auf der Grundlage einer fiktiven Ertragsberechnung unter Zugrundelegung eines nach der geltenden Bauordnung möglichen Bauprojekts für zulässig erachtet (…im Grundsatz ebenso Rössler/Langner/Simon/Kleiber aaO. S. 82, 99). - BGH, 19.06.1958 - III ZR 32/57
Rechtsmittel
Das entspricht einer feststehenden Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (vgl. BGHZ 13, 378; 19, 139; Urteil des erkennenden Senats vom 10. Februar 1958 - III ZR 168/56 -).Auch die nachhaltig erzielbare Miete braucht nicht "in jeder Beziehung" von dem Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung abhängig zu sein, wie die Revision irrtümlich annimmt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 10. Februar 1958 - III ZR 168/56 -).
- BGH, 30.11.1959 - III ZR 134/59
Baulandsache. Versäumnisverfahren; Kosten
- BGH, 27.02.1964 - III ZR 22/63
Rechtsmittel
Richtig ist, daß der Senat in dem angeführten Urteil vom 10. Februar 1958 - III ZR 168/56 - (LM zu GG Art. 14 Nr. 73) ausgeführt hat, zwei nebeneinander liegende Ruinengrundstücke könnten hinsichtlich des Bodenwertes nicht verschieden beurteilt werden, je nach der tatsächlichen, konkreten früheren Ausnutzung des einen oder anderen Grundstücks. - BGH, 12.03.1959 - III ZR 185/57
Rechtsmittel
Die Bewertung unter Verwendung einer Ertragswertberechnung auf Grund eines fiktiven Neubaus ist zulässig (BGH III ZR 168/56 vom 10. Februar 1958 = LM Nr. 73 zu Art. 14 GG).
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