Rechtsprechung
| BGH, 09.01.1969 - III ZR 174/66 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines aufschiebend bedingten Vermächtnisanspruches - Berührung der vermögensrechtlichen Stellung des Bedachten durch das den Vermächtnisfall bedingende Ereignis - Wirklicher Wille der Erbvertragschließenden - Wirksamer Widerruf eines Geständnisses im ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1969, 1112
- MDR 1969, 462
- DNotZ 1969, 424
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 27.06.2001 - IV ZR 120/00
Zuwendung eines Ankaufsrechts im Vermächtniswege; Sicherung durch Vormerkung
Die von der Revision mit Rücksicht auf die im Testament bestimmte 50-Jahresfrist aufgeworfenen Bedenken greifen nicht durch, § 2163 Abs. 1 Nr. 1 BGB (BGH, Urteil vom 9. Januar 1969 - III ZR 174/66 - NJW 1969, 1112). - BGH, 02.11.1993 - VI ZR 227/92
Anforderungen an den Verzicht einer Partei auf die Vernehmung benannter Zeugen
- BGH, 14.07.1987 - IX ZR 13/87
Zahlungsverpflichtung aus einem faktischen Arbeitsverhältnis - Ausschluss eines …
Ein Verzicht auf die Vernehmung eines Zeugen durch schlüssige Handlung ist möglich und zulässig (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 1969 - III ZR 174/66, LM § 286 (E) ZPO Nr. 12 = NJW 1969, 1112;… BGH, Urt. v. 28. Mai 1969 - V ZR 38/66, MDR 1969, 746;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann a.a.O. § 399 Anm. 1;… Zöller/Stephan, ZPO 15. Aufl. § 399 Rdnr. 2).
- OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18
Anforderungen an den Beweis des äußeren Bildes nach einem Fahrzeugdiebstahl
Ein grundsätzlich möglicher und zulässiger Verzicht auf die Vernehmung von Zeugen durch schlüssige Handlung kann auch darin gesehen werden, dass die Partei, die noch nicht vernommene Zeugen benannt hat, nach durchgeführter Beweisaufnahme ihren Beweisantrag nicht wiederholt (BGH, Urteil vom 9. Januar 1969 - III ZR 174/66 - juris;… Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 399 Rdn. 2). - OLG Celle, 09.10.2023 - 20 U 6/23
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei Verstoß gegen die …
legt und damit stillschweigend auf die Durchführung des Beweisantrags verzichtet hat, § 399 ZPO (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. Januar 1969 - III ZR 174/66, juris Rn. 19). - BGH, 28.05.1969 - V ZR 38/66
Abschluss eines Übergabevertrags nebst Auflassung über ein landwirtschaftliches …
Unter diesen Umständen wäre es Sache der Beklagten gewesen, spätestens im Schlußtermin vor dem Oberlandesgericht die genannten Beweisanträge ausdrücklich zu wiederholen, wenn sie sie auch nach Durchführung jener Beweisaufnahme und Parteianhörung aufrechterhalten wollte; da sie das unterließ, konnte das Berufungsgericht jene Anträge als überholt ansehen (vgl. Urteil vom 22. Dezember 1965 - V ZR 107/65 S. 8, vom 9. Januar 1969 - III ZR 174/66 S 10/11 und vom 5. Mai 1969 - II ZR 263/67 S. 10). - BGH, 09.10.1973 - VI ZR 150/71
Inbesitznahme einer Sache durch verbotene Eigenmacht - Voraussetzungen für die …
Zwar kann es gerechtfertigt sein, unerledigte frühere Beweisanträge als überholt anzusehen, wenn sie nach der Beweisaufnahme nicht ausdrücklich wiederholt worden sind und wenn das Berufungsgericht eine erkennbar als erschöpfend gewollte Beweisaufnahme durchgeführt hat (BGH Urt. v. 9. Januar 1969 - III ZR 174/66 - und 28. Mai 1969 - V ZR 38/66 - LM ZPO § 286 [E] Nr. 12 und 13). - BGH, 15.12.1972 - V ZR 80/71
Verkauf von Grundstücken unter Hinweis auf deren Erschließungskostenpflichtigkeit …
Daß unter diesen Umständen das Berufungsgericht im Termin vom 16. Februar 1971 davon ausging, die Klägerin habe die erstinstanzliche Benennung des Nepit als Zeugen bis dahin nicht wiederholt, sondern fallengelassen, und daß es weiter den erst in diesem Termin wiederholten Beweisantritt einem im Sinne des § 529 Abs. 1 ZPO "neuen" Beweisantritt gleichstellte, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. dazu aus neuerer Zeit die Senatsurteile vom 28. Mai 1969, V ZR 38/66, LM ZPO § 286 E Nr. 13, und vom 4. Juli 1969, V ZR 199/68, S. 11 und 12, sowie das BGH-Urteil vom 9. Januar 1969, III ZR 174/66).
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