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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.1963 - III ZR 176/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,7442
BGH, 05.12.1963 - III ZR 176/62 (https://dejure.org/1963,7442)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1963 - III ZR 176/62 (https://dejure.org/1963,7442)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1963 - III ZR 176/62 (https://dejure.org/1963,7442)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Amtspflichten eines mit der Untersuchung an ein katholisches Pfarramt gelieferten Messweins befaßten staatlichen Weinkontrolleurs und eines Chemischen Untersuchungsamts - Verschuldens eines Beamten bei Erteilung einer unrichtigen oder irreführenden Auskunft ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 299
  • VersR 1964, 316
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.1963 - III ZR 213/61
    Auszug aus BGH, 05.12.1963 - III ZR 176/62
    Daß die Chemischen Untersuchungsämter, die als Kontrollorgane für die öffentliche Gesundheitsaufsicht und -fürsorge eingeschaltet sind, bei der Erstattung von Gutachten, auch wenn diese etwa von privater Seite erbeten oder angeregt sind, in der Regel eine sog. schlichthoheitliche Tätigkeit ausüben, hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen (Urteile vom 20. Februar 1961 III ZR 67/60 und vom 4. April 1963 III ZR 213/61 = VersR 1963, 856), so daß - auch mit Rücksicht auf den sonst festgestellten Sachverhalt - das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen ist, daß als Klagegrundlage die Vorschriften des § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG in Betracht kommen.

    Denn "Dritter" im Sinne des § 839 BGB ist auch der, der durch ein unrichtiges oder irreführendes Gutachten im Zusammenhang mit der Untersuchung des Weins und mit ihrem Ergebnis berührt oder geschädigt werden konnte (vgl. hierzu allgemein: LM Art. 97 BayerVerf Nr. 1; Urteil des erkennenden Senats vom 4. April 1963 III ZR 213/61 S. 19 = VersR 1963, 856), was für die Lieferfirmen des untersuchten Weine ohne weiteres anzunehmen ist.

  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51

    Öffentlichrechtliche Verwahrung

    Auszug aus BGH, 05.12.1963 - III ZR 176/62
    Gegenüber den von der Revision hierzu erhobenen Rügen ist zunächst zu bemerken, daß bei einer - wie hier - feststehenden schuldhaften Amtspflichtverletzung der Ursachenzusammenhang zwischen dieser Pflichtverletzung und dem behaupteten Schaden vom Tatrichter nicht nach§ 286 ZPO, sondern auf der Grundlage des ihn freier stellenden § 287 ZPO festzustellen ist (LM § 287 ZP Nr. 4; BGHZ 4, 192).
  • BGH, 17.12.1956 - III ZR 89/55

    Amtshaftung für Kirchenbeamte

    Auszug aus BGH, 05.12.1963 - III ZR 176/62
    Der von der Revision erbetenen Prüfung und Entscheidung darüber, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Erlaß des Interdikts vom 16. November 1957 und sein vorläufiges Bestehenlassen sowie die sonstigen begleitenden Umstände der Nachprüfung durch die staatlichen Berichte entzogene "kirchliche Interna" sind (vgl. hierzu BGHZ 22, 383, 390/391), wovon die Vordergerichte ausgehen, bedarf es nicht.
  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

    Auszug aus BGH, 05.12.1963 - III ZR 176/62
    Dabei wird das Landgericht zu beachten haben, daß die beklagte St. die Kosten ihrer erfolglosen Berufung Gemäß § 97 ZPO in jedem Falle voll zu tragen hat (BGHZ 20, 397 = LM § 97 ZPO Nr. 9).
  • BGH, 20.02.1961 - III ZR 67/60

    Zuordnung einer Nahrungsmittel-Untersuchungsanstalt zur Hoheitsverwaltung - …

    Auszug aus BGH, 05.12.1963 - III ZR 176/62
    Daß die Chemischen Untersuchungsämter, die als Kontrollorgane für die öffentliche Gesundheitsaufsicht und -fürsorge eingeschaltet sind, bei der Erstattung von Gutachten, auch wenn diese etwa von privater Seite erbeten oder angeregt sind, in der Regel eine sog. schlichthoheitliche Tätigkeit ausüben, hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen (Urteile vom 20. Februar 1961 III ZR 67/60 und vom 4. April 1963 III ZR 213/61 = VersR 1963, 856), so daß - auch mit Rücksicht auf den sonst festgestellten Sachverhalt - das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen ist, daß als Klagegrundlage die Vorschriften des § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG in Betracht kommen.
  • BGH, 04.07.1974 - III ZR 61/72

    Erteilung eines unrichtigen Zeugnisses über die Fortsetzung der ehelichen …

    Eine Amtspflicht zur richtigen Auskunft besteht gegenüber jedem Dritten, in dessen Interesse oder auf dessen Antrag die Auskunft erteilt wird oder der nach der Natur des Amtsgeschäfts durch diese Auskunft berührt wird oder über den sich die Auskunft verhält (BGH VersR 1964, 316/7).

    Ob eine Auskunft genügend eindeutig ist, hängt davon ab, wie der Empfänger sie auffaßt und auffassen kann oder welche Vorstellungen sie erwecken konnte (BGH MDR 1964, 299 = LM BGB § 839 Fc Nr. 19).

  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 39/85

    Amtspflichten der Schulaufsichtsbehörde gegenüber dem potentiellen Betreiber …

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die zuständigen Bediensteten der Bezirksregierung H. verpflichtet waren, die Auskunft, die sie erteilten, richtig, klar, unmißverständlich und vollständig zu geben, so daß der Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren konnte (Senatsurteile vom 5. Dezember 1963 - III ZR 176/62 = VersR 1964, 316, 317, vom 23. Januar 1964 - III ZR 12/63 = VersR 1964, 919, 922 und vom 27. April 1970 - III ZR 114/69 = VersR 1970, 711, 712).
  • BGH, 30.06.1977 - III ZR 51/75

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Auskunft - Verletzung von Amstpflichten …

    Zwar kommt es - wie die Revision insoweit zutreffend ausführt - für die Amtshaftung wegen fehlerhafter Auskunft nicht darauf an, ob sie dem die Auskunft erteilenden Beamten erlaubt war (Senatsurteil vom 5. Dezember 1963 - III ZR 176/62 = VersR 1964, 316, 317).
  • BGH, 24.05.1973 - III ZR 178/70

    Klage auf Schadensersatz infolge Vornahme einer Amtspflichtverletzung - Ausübung …

    Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinem Urteil vom 5. Dezember 1963 -(III ZR 176/62 = LM § 839 (Fc) BGB Nr. 19 Bl. 2 R) bestätigt.
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