Rechtsprechung
| BGH, 18.01.1962 - III ZR 185/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Amtspflichtwidriges Unterlassen der Bestellung von Wildschadenschätzern - "Unterbrechung" des Kausalzusammenhangs zwischen unerlaubter Handlung und Schaden - Adäquanz als Grenze für die Zumutbarkeit einer Haftung
Papierfundstellen
- VersR 1962, 443
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.07.1957 - VI ZR 205/56
Meckelsches Divertikel - § 823 BGB, Folgeschaden, Zurechnung, Adäquanz
Auszug aus BGH, 18.01.1962 - III ZR 185/61
Hiernach kann die vom Tatrichter vorgenommene Würdigung, daß die "eigentliche" oder "wirkliche" Ursache (vgl. hierzu BGHZ 25, 86, 92 [BGH 02.07.1957 - VI ZR 205/56] ; RGZ 106, 14/15, RG in JW 1934, 877) für den vom Kläger im jetzigen Rechtsstreit auf der Grundlage behaupteter Amtspflichtverletzungen der Beklagten im Vorverfahren geltend gemachten Schaden lediglich das Urteil des Landgerichts vom 29. Oktober 1957 sei, vom Revisionsgericht aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden. - RG, 03.11.1922 - III 304/22
Staatshaftung; Vertretung des Staates
Auszug aus BGH, 18.01.1962 - III ZR 185/61
Hiernach kann die vom Tatrichter vorgenommene Würdigung, daß die "eigentliche" oder "wirkliche" Ursache (vgl. hierzu BGHZ 25, 86, 92 [BGH 02.07.1957 - VI ZR 205/56] ; RGZ 106, 14/15, RG in JW 1934, 877) für den vom Kläger im jetzigen Rechtsstreit auf der Grundlage behaupteter Amtspflichtverletzungen der Beklagten im Vorverfahren geltend gemachten Schaden lediglich das Urteil des Landgerichts vom 29. Oktober 1957 sei, vom Revisionsgericht aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden.
- BGH, 08.01.1963 - VI ZR 80/62
Pflichten des Radfahrers beim Abbiegen
Soweit in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Zusammenhang mit der Adäquanzprufung in Grenzfällen auch auf den Gedanken des § 242 BGB verwiesen wurde (vgl. III. Zivilsenat = BGHZ 18, 286; NJW 1952, 1010; VersR 1959, 31; 1962, 443), [BGH 05.02.1962 - VII ZR 248/60] steht dahinter die Einsicht, daß es sich bei der Frage der sogenannten Schadenszurechnung nicht eigentlich um ein Problem der Ursächlichkeit handelt, über die mit exaktem Maßstab entschieden werden kann, sondern um ein Problem der rechtlichen Wertung (vgl. auch BGHZ 3, 261). - BGH, 19.06.1972 - III ZR 126/70
Kausalität - Ursächlichkeit - Wasseraufsicht - Wasserschaden - …
Das Revisionsgericht hat sich auf die Nachprüfung zu beschränken ob das Berufungsgericht bei seiner Würdigung wesentliche rechtliche und tatsächliche Umstände nicht beachtet hat (BGH LM § 249 (Bb) BGB Nr. 7; Urteil des Senats vom 18. Januar 1962 - III ZR 185/61 S. 6). - BGH, 01.02.1965 - III ZR 106/63
Reicht ein abstrakter Hinweis auf die Möglichkeit eines besonders hohen Schadens?
Jedoch weckt der Vortrag der Revision, das Berufungsgericht habe nicht beachtet, daß die Familie M. nach Auflösung des Pachtverhältnisses ohne Zutun des Klägers von dem beklagten Amt eingewiesen worden sei, Zweifel in der Richtung, ob das Verhalten des Klägers, wenn es auch als Bedingung des Schadens im natürlichen Sinne erscheint, noch als eine Ursache im Rechtssinne gewertet werden kann, ob - mit anderen Worten - bei einer wertenden Beurteilung des Verlaufes der Dinge die vom Kläger gesetzte Bedingung noch innerhalb der Grenze liegt, bis zu der den Kläger eine Haftung für ihre folgen billigerweise und bei vernünftiger Betrachtung zugemutet werden kann (BGHZ 3, 261, 267 [BGH 23.10.1951 - I ZR 31/51] ; 18, 286, 288 [BGH 17.10.1955 - III ZR 84/54] ; LM zu BGB § 249 Ba Nr. 8; BGH Urt. v. 18. Januar 1962 - III ZR 185/61 -). - BGH, 29.11.1965 - III ZR 198/63
Rechtsinhaberschaft eines Stiftungsvermögens - Territoriale Begrenzung …
Der Revisionsrichter kann das Ergebnis dieser Würdigung nur in beschränktem Umfang nachprüfen, daraufhin, ob wesentliche Umstände außer acht gelassen oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze unterlaufen sind (Urteile vom 18. Januar 1962 III ZR 185/61 S. 6 und 28. Februar 1963 III ZR 207/61 S. 11). - OLG Hamm, 04.11.1980 - 28 U 10/80 Ein Ausnahmefall, wie er der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18. Januar 1962 (VersR 1962, 443) zugrunde lag, ist vorliegend nicht gegeben.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".