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| BGH, 19.04.1951 - III ZR 186/50 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.03.1951 - III ZR 9/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.04.1951 - III ZR 186/50
Eine solche Schätzung ist zwar für die Höhe des Schadens und die Verursachung anzuwenden und verbietet daher in der Regel, die Entscheidung insoweit auf die Beweislast abzustellen (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 1. März 1951 - III ZR 9/50 -).
- BGH, 25.09.1952 - III ZR 322/51
Ursächlichkeit einer Unterlassung
Nach ständiger Rechtsprechung gilt hierfür nicht die strenge Beweisregel des § 286 ZPO, sondern diejenige des § 287 a.a.O. (Urt. des I. Zivilsenats vom 11. Mai 1951 - I ZR 106/50 - BGHZ 2, 138 [140]; des IV. Zivilsenats vom 13. Dezember 1951 - IV ZR 123/51 - BGHZ 4, 192 [196]; des erkennenden Senats vom 19. April 1951 - III ZR 186/50 - vom 30. April 1952 - III ZR 198/51 - BGHZ 6, 62; vom 30. Juni 1952 - III ZR 277/51 - und häufiger). - BGH, 13.03.1967 - III ZR 8/66
Zulässigkeit eines unbezifferten Zahlungsantrags; Rechtsschutzbedürfnis für eine …
Die Tatsachen, auf die der Schaden oder das Mitverschulden gegründet wird, müssen einwandfrei erwiesen sein; nur für die Frage, ob und inwieweit diese erwiesenen Tatsachen für den Schaden - sei es zu Lasten des Schädigers oder zu Lasten des Geschädigten - ursächlich gewesen sind, sowie für die Höhe des Schadens kann die freie Schätzung nach § 287 ZPO eintreten (BGH Urteil vom 19. April 1951 - III ZR 186/50 - vgl. auch LM zu ZPO § 287 Nr. 3 Anm. ). - BGH, 24.04.1952 - III ZR 78/51
Unfallansprüche eines Beamten
Deshalb konnte das Berufungsgericht zulässigerweise ohne weitere Feststellungen über die Stelle, an der abgebremst worden ist, notfalls in Anwendung der Schätzung nach § 287 ZPO, die sich auch auf die Ursachlichkeit erstreckt (Urteil des Senats vom 19.4.1951 - III ZR 186/50 in Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk § 287 ZPO Nr. 3 Anm), von der Ursächlichkeit dieses unsachgemässen Bremsens für den Unfall ausgehen. - BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51
Schätzungsgrundlagen im Urteil
Allerdings darf § 287 ZPO nicht zur Feststellung der Tatsachen angewandt werden, "auf die die Verpflichtung zum Schadensersatz gegründet wird" (Urteil des erkennenden Senats vom 19. April 1951 - III ZR 186/50). - BGH, 28.04.1955 - III ZR 210/53
Rechtsmittel
dejure.org
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