Rechtsprechung
| BGH, 10.01.2019 - III ZR 195/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anhörungsrüge wegen Verletzung der Gewährung des rechtlichen Gehörs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 321a Abs. 1
Anhörungsrüge wegen Verletzung der Gewährung des rechtlichen Gehörs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 22.05.2017 - 1 O 1068/15
- OLG Nürnberg, 06.04.2018 - 2 U 1213/17
- BGH, 10.01.2019 - III ZR 195/18
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81
National Iranian Oil Company
Auszug aus BGH, 10.01.2019 - III ZR 195/18
Wenn das Gericht eine andere Rechtsauffassung einnimmt als der Kläger sich dies wünscht, stellt dies keine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar (vgl. BVerfGE 64, 1, 12). - BGH, 28.07.2005 - III ZR 443/04
Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 10.01.2019 - III ZR 195/18
In entsprechender Anwendung von § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO sieht der Senat auch in diesem Verfahrensabschnitt von einer weitergehenden Begründung ab (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63, 64).
- BGH, 27.02.2025 - III ZR 407/23 Von einer weitergehenden Begründung sieht der Senat in entsprechender Anwendung von § 544 Abs. 6 Satz 2 ZPO auch im Anhörungsrügeverfahren ab (…vgl. zB Senat, Beschlüsse vom 19. Dezember 2024 aaO Rn. 4; vom 10. Januar 2019 - III ZR 195/18, juris Rn. 2 und vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63, 64).
- BGH, 31.07.2025 - III ZR 422/23
Gericht muss sich nicht mit jedem Parteivorbringen befassen!
Von einer weitergehenden Begründung sieht der Senat in entsprechender Anwendung von § 544 Abs. 6 Satz 2 ZPO auch im Anhörungsrügeverfahren ab (…vgl. zB Senat, Beschlüsse vom 19. Dezember 2024 aaO Rn. 4 und vom 10. Januar 2019 - III ZR 195/18, juris Rn. 2 und vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63, 64). - LG Berlin, 23.05.2019 - 67 S 21/19
Wohnraummiete in Berlin: Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf der …
Denn es stellt keine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar, wenn ein Gericht bei der unterlassenen Zulassung eines Rechtsmittels eine andere Rechtsauffassung einnimmt, als die Klägerin es sich wünscht (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - III ZR 195/18, BeckRS 2019, 442 Tz. 1 m.w.N.).
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