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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1963 - III ZR 195/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,7564
BGH, 24.06.1963 - III ZR 195/61 (https://dejure.org/1963,7564)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1963 - III ZR 195/61 (https://dejure.org/1963,7564)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1963 - III ZR 195/61 (https://dejure.org/1963,7564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1963, 1080
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.11.1957 - V C 338.56

    Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und Besitz einer …

    Auszug aus BGH, 24.06.1963 - III ZR 195/61
    Das weiter von der Revision angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1957 (DÖV 1958, 57) ist erst nach der Tätigkeit des Feststellungsausschusses ergangen.

    In seinem Urteil vom 13. November 157 - V C 33S/56 -(DÖV 1958, 57) hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen.

  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51

    Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges …

    Auszug aus BGH, 24.06.1963 - III ZR 195/61
    Die Zivilgerichte sind an diese -Feststellung im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gebunden, wenn sie unter denselben Parteien über einen Anspruch auf Entschädigung wegen dieses Verwaltungsaktes zu entscheiden haben (BGHZ 9, 329; 10, 220).
  • BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56

    Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG) …

    Auszug aus BGH, 24.06.1963 - III ZR 195/61
    Schon in seinem Urteil vom 8. Juli 1957 - V C 305/56 - (NJW 1957, 1451) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen: Es komme nur auf den Grund der Gefangennahme an, und der einmal erworbene Rechtsstatus als Kriegsgefangener andere sich nicht, wenn der Zweck der Gefangenschaft ein anderer werde.
  • BVerwG, 05.03.1958 - V C 569.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1963 - III ZR 195/61
    b) Wenn das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang unter Heranziehung zweier Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1958 (BVerwG 6, 232 und 237).
  • BGH, 09.07.1953 - III ZR 193/51

    Haftung aus Funktionsnachfolge

    Auszug aus BGH, 24.06.1963 - III ZR 195/61
    Die Zivilgerichte sind an diese -Feststellung im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gebunden, wenn sie unter denselben Parteien über einen Anspruch auf Entschädigung wegen dieses Verwaltungsaktes zu entscheiden haben (BGHZ 9, 329; 10, 220).
  • BVerwG, 27.10.1955 - IV C 26.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1963 - III ZR 195/61
    Das Berufungsgericht erörtert insoweit das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1955 (G IV C 26/55 [NJW 1956, 642]) und führt hierzu aus: Dieses Urteil beschäftige sich nicht unmittelbar mit dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, sondern es entscheide über Ansprüche aus dem Heimkehrergesetz in der Fassung vom 17. August 1953 (BGBl I 931).
  • BGH, 14.11.1955 - III ZR 143/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1963 - III ZR 195/61
    Da sich die hier im näher verzeichneten Umfange bestehende Bindung der Zivilgerichte an die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nur auf die objektive Rechtswidrigkeit der durch sie aufgehobenen Entscheidungen (Verwaltungsakte) bezieht, sind die mit einer Schadensersatzklage aus § 839 BGB befassten Zivilgerichte in der Beurteilung der Frage, ob gegen die verantwortlichen Beamten ein Schuldvorwurf erhoben werden kann, frei und haben sich hierüber ein eigenes Urteil zu bilden (BGH Urt. v. 14. Nov. 1955 - III ZR 143/54 = LM Art. 14 GG Nr. 46).
  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvL 54/55

    Verordnungsermächtigung

    Auszug aus BGH, 24.06.1963 - III ZR 195/61
    1) Es meint zunächst, bis Ende 1956 habe die Entschädigungsangelegenheit der Klägerin überhaupt nicht bearbeitet zu werden brauchen und fuhrt hierzu aus: Das Bundesverfassungsgericht habe durch Urteil vom 13. Juni 1956 - 1 BvL 54/55 und 17/56 - (DVerw 1956, 572) entschieden, dass die Vorschrift des § 44 des damaligen Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes vom 30. Januar 1954 (BGBl. I 5), soweit sie die Bundesregierung ermächtige, mit Zustimmung des Bundesrats Rechtsverordnungen zu erlassen, die nähere Vorschriften Über die Voraussetzungen des Entschädigungsanspruches enthielten, wegen Verstoßes gegen Artikel 80 Abs. 1 Satz 2 GG unwirksam sei.
  • BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvL 9/60

    Verfassungswirdigkeit des Erstatungsausschlusses in Verfahren nach dem KgfEG

    Auszug aus BGH, 24.06.1963 - III ZR 195/61
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit der Entscheidung vom 4. April 1962 (NJW 1962, 1147) den § 27 Abs. 4 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes für nichtig erklärt hatte, betrieb die Klägerin beim Verwaltungsgericht Schleswig die Kostenfestsetzung wegen der ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten.
  • BGH, 10.11.1958 - III ZR 135/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1963 - III ZR 195/61
    Der hier erkennende Senat hat schon in seinem Urteil vom 10. November 1958 III ZR 135/57 (NJW 1959, 574) ausgesprochen: Die Pflicht der "Zentralen Stellen" (hier das Landessozialministeriums), die Fachbehörden so auszustatten, dass die anfallenden Arbeiten möglichst rasch erledigt werden können, zählt nicht zu den Amtspflichten, die den Beamten einem Dritten gegenüber obliegen.
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

    Danach kann auch eine erhebliche Arbeitsüberlastung ein Verschulden des Beamten ausschließen, wenn die Überlastung den vorgesetzten Stellen bekannt war oder zumindest bei ordnungsgemäßer Aufsicht bekannt sein musste (Senatsurteil vom 24. Juni 1963 - III ZR 195/61 - VersR 1963, 1080, 1082;… anders wohl MünchKomm/Papier, aaO).

    Nur im letzteren Falle hat er den Schutzzweck solcher Amtspflichten in der Befriedigung auch der Interessen von Einzelpersonen gesehen, während er hinsichtlich der Tätigkeit von Zentralstellen prinzipiell nur ein öffentliches Interesse ohne Drittschutz dem Einzelnen gegenüber angenommen hat (BGHZ 111, 272, 273 ff.; Urteil vom 10. November 1958 - III ZR 135/57 - NJW 1959, 574 f.; Urteil vom 24. Juni 1963 - III ZR 195/61 - VersR 1963, 1080, 1082).

  • BGH, 17.05.1990 - III ZR 191/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bediensteten einer Kfz-Zulassungsstelle

    a) Die Pflicht der Zentralbehörde, "die zur Sachentscheidung zuständige Stelle in den Stand zu setzen", daß sie ihren Aufgaben gehörig nachkommen kann, obliegt den betreffenden Amtsträgern "zunächst im Interesse der ordnungsmäßigen Staatsverwaltung, also im öffentlichen Interesse", nicht aber schlechthin auch den Bürgern gegenüber (Senatsurteile BGHZ 15, 305, 309 f.; und vom 24. Juni 1963 - III ZR 195/61 - VersR 1963, 1080, 1082).
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