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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.1997 - III ZR 206/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6919
BGH, 30.01.1997 - III ZR 206/96 (https://dejure.org/1997,6919)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1997 - III ZR 206/96 (https://dejure.org/1997,6919)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - III ZR 206/96 (https://dejure.org/1997,6919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.03.1995 - XII ZR 240/94

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Streitigkeit über Vertragspartner eines …

    Auszug aus BGH, 30.01.1997 - III ZR 206/96
    Für § 8 ZPO reicht es jedenfalls aus, wenn - wie hier - schon im Klagevorbringen dem Gericht der Streit über das Bestehen eines Pacht- oder Mietverhältnisses unterbreitet wird, mag auch der Kläger selbst die Wirksamkeit dieses Verhältnisses verneinen und die Räumungsklage auf Eigentum u.a. stützen (…BGHZ a.a.O. unter Hinweis auf RGZ 33, 1 ff; BGH, Beschluß vom 12. Juli 1952 - V ZR 30/51 - LM ZPO § 8 Nr. 1; vgl. auch BGH, Beschluß vom 8. März 1995 - XII ZR 240/94 - NJW-RR 1995, 781).
  • BGH, 26.06.1967 - V ZR 75/66

    Gebührenwert bei Räumungsklagen

    Auszug aus BGH, 30.01.1997 - III ZR 206/96
    Da der Wortlaut des § 8 ZPO nicht auf den Klageantrag, sondern auf den im Hintergrund stehenden Streit der Parteien abstellt, spricht vieles dafür, die Bestimmung auch dann anzuwenden, wenn sich das Vorliegen eines solchen Streits erstmals (und nur) aus dem Vorbringen des Beklagten ergibt (vgl. BGHZ 48, 177, 179 f zu § 12 GKG a.F.).
  • BGH, 04.07.1996 - III ZR 34/96

    Streitwertfestsetzung für eine Räumungsklage

    Auszug aus BGH, 30.01.1997 - III ZR 206/96
    Ein zwischen den Parteien bestehendes Nutzungsverhältnis wäre daher als Pachtvertrag i.S.d. § 8 ZPO zu qualifizieren (vgl. Senat, Beschluß vom 4. Juli 1996 - III ZR 34/96 -).
  • BGH, 12.07.1952 - V ZR 30/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.01.1997 - III ZR 206/96
    Für § 8 ZPO reicht es jedenfalls aus, wenn - wie hier - schon im Klagevorbringen dem Gericht der Streit über das Bestehen eines Pacht- oder Mietverhältnisses unterbreitet wird, mag auch der Kläger selbst die Wirksamkeit dieses Verhältnisses verneinen und die Räumungsklage auf Eigentum u.a. stützen (…BGHZ a.a.O. unter Hinweis auf RGZ 33, 1 ff; BGH, Beschluß vom 12. Juli 1952 - V ZR 30/51 - LM ZPO § 8 Nr. 1; vgl. auch BGH, Beschluß vom 8. März 1995 - XII ZR 240/94 - NJW-RR 1995, 781).
  • RG, 04.06.1894 - V 121/92

    Wert des Streitgegenstandes. ; Räumungsklage.

    Auszug aus BGH, 30.01.1997 - III ZR 206/96
    Für § 8 ZPO reicht es jedenfalls aus, wenn - wie hier - schon im Klagevorbringen dem Gericht der Streit über das Bestehen eines Pacht- oder Mietverhältnisses unterbreitet wird, mag auch der Kläger selbst die Wirksamkeit dieses Verhältnisses verneinen und die Räumungsklage auf Eigentum u.a. stützen (BGHZ a.a.O. unter Hinweis auf RGZ 33, 1 ff; BGH, Beschluß vom 12. Juli 1952 - V ZR 30/51 - LM ZPO § 8 Nr. 1; vgl. auch BGH, Beschluß vom 8. März 1995 - XII ZR 240/94 - NJW-RR 1995, 781).
  • BGH, 12.04.2018 - V ZR 230/17

    Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung der Beschwer nach Verurteilung zur …

    Denn bei einem Streit über das Bestehen eines Nutzungsverhältnisses - hier über die Berechtigung der von den Klägern ausgesprochenen fristlosen Kündigung - ist die Sondervorschrift des § 8 ZPO vorrangig (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 1997 - III ZR 206/96, juris Rn. 2 ff.).
  • BGH, 26.04.2006 - XII ZR 154/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Räumungsklage

    Ein Streit über das Bestehen liegt aber nicht nur dann vor, wenn die Parteien darüber uneins sind, ob ein unstreitig entstandenes Pacht- oder Mietverhältnis über einen bestimmten Zeitpunkt hinaus wirksam geblieben ist, sondern auch, wenn sich - wie hier - der Streit der Parteien schon an der Frage entzündet, ob ein solches Verhältnis überhaupt jemals rechtsgültig begründet worden ist (BGH, Beschluss vom 30. Januar 1997 - III ZR 206/96 - BGHR ZPO § 8 Räumungsklage 8).

    Jedenfalls ist § 8 ZPO auch dann anzuwenden, wenn sich das Vorliegen eines Streits über das Bestehen oder die Dauer eines Pacht- oder Mietverhältnisses erstmals (und nur) aus dem Vorbringen des auf Räumung in Anspruch genommenen Beklagten ergibt (…vgl. Musielak/Heinrich ZPO 4. Aufl. § 3 Rdn. 29 "Mietstreitigkeiten" und § 8 Rdn. 3 m.N.; noch offen gelassen in BGH, Beschluss vom 30. Januar 1997 aaO).

  • BGH, 31.07.2025 - III ZB 3/25
    Insoweit wird § 6 ZPO durch die speziellere Regelung des § 8 ZPO verdrängt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Januar 1997 - III ZR 206/96, juris Rn. 2;… BGH, Beschlüsse vom 12. April 2018 - V ZR 230/17, juris Rn. 5 …und vom 22. Januar 2013 - VIII ZR 104/12, NJW-RR 2013, 718 Rn. 8;… Stein/Loyal, ZPO, 24. Aufl., § 8 Rn. 1).
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